Rumänien erhebt Krankenversicherungsbeiträge nicht nur auf Arbeitseinkommen, sondern auch auf sogenannte „private income
Einkünfte – also weltweites Kapitaleinkommen, Mieteinnahmen oder Dividenden. Das bedeutet: Selbst wer in Rumänien nicht arbeitet, kann beitragspflichtig werden.
Für Rentner und Investoren mit ausländischen Einkommensquellen ist das eine wichtige steuerliche und versicherungsrechtliche Besonderheit. Sie sollte frühzeitig mit einem Steuerberater und einem spezialisierten Versicherungsmakler besprochen werden, um Doppelbelastungen zu vermeiden.