Schengen-Reisekrankenversicherungen schließen Vorerkrankungen standardmäßig aus. Behandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer bekannten Vorerkrankung stehen, werden nicht erstattet — selbst wenn es sich um einen akuten Schub handelt. Abgedeckt sind ausschließlich neue, unabhängige Erkrankungen und Unfälle, die während des Aufenthalts auftreten.
Für Personen mit ernsthaften Vorerkrankungen, die regelmäßige medizinische Versorgung oder Medikamente benötigen, ist eine internationale Krankenversicherung (IPMI) die richtige Wahl. Diese deckt auch Vorerkrankungen und planbare Behandlungen ab und erfüllt in der Regel ebenfalls die Anforderungen des Schengen-Visums — prüfen Sie jedoch, ob die Police die Schengen-Konformität explizit ausweist.
- Akute Neuerkrankungen und Unfälle: gedeckt
- Akuter Schub einer bekannten Erkrankung: in der Regel nicht gedeckt
- Regelmäßige Medikation und Nachsorge: nicht gedeckt
- Lösung: IPMI anfragen — Beratung vor dem Visumantrag, nicht danach