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Kein IKV-Aus: Lückenloser Schutz für Beamte weltweit

Beihilfe + Standard-PKV reichen im Auslandseinsatz oft nicht aus. Wir zeigen, wo die Lücken liegen – und wie Beamte auch mit Vorerkrankungen zu einem wirklich umfassenden IPMI-Schutz kommen, ohne HIS-Eintrag und ohne böse Überraschungen.

  • 50–70 % Beihilfe-Anteil (Rest: Sie)
  • 100.000 € mögliche Rücktransportkosten
  • 12+ IPMI-Anbieter im Vergleich
André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & IKV-Spezialist · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
Co-Founder Insurancy. Seit 2021 spezialisiert auf internationale Krankenversicherung — von Digital Nomads über Auswanderer bis Ruhestand im Ausland. Vermittelt unabhängig zwischen Genki, BDAE, Cigna, Morgan Price und 8+ weiteren IPMI-Anbietern.
IKV-SpezialistExpat-VersicherungDVA-zertifiziertIHK Vermittler
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfe endet dort, wo die Kosten explodieren. Außerhalb der EU erstattet die Beihilfe nur auf Basis deutscher Preisniveaus – die tatsächliche Kostendifferenz in den USA oder Asien trägt der Beamte selbst.
  • Rücktransport ist kein Beihilfe-Standard. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport aus Übersee kostet bis zu 100.000 € – und ist von der Beihilfe grundsätzlich nicht abgedeckt.
  • Vorerkrankungen schließen IPMI nicht aus. Mit anonymer Risikovoranfrage, FMU oder Moratorium finden sich für nahezu alle Gesundheitsgeschichten tragfähige Lösungen – ohne HIS-Eintrag.
  • IPMI ist strukturell anders als PKV. Internationale Private Medical Insurance gilt weltweit ohne Zeitlimit, rechnet direkt mit dem Krankenhaus ab und begleitet Postwechsel nahtlos.
  • A1-Bescheinigung im EU/EWR-Einsatz nicht vergessen. Ohne rechtzeitig beantragte A1-Bescheinigung drohen Abrechnungskomplikationen bei der Beihilfestelle – auch innerhalb der EU.
Mit KI zusammenfassen
Kritische Beihilfe-Lücke im Ausland
Die Beihilfe berechnet ihre Erstattung außerhalb der EU auf Basis deutscher Vergleichskosten – unabhängig davon, was die Behandlung im Ausland tatsächlich kostet. Eine Blinddarm-OP in New York, die 40.000 Dollar kostet, wird auf Basis von ca. 4.000–5.000 Euro (deutsches Niveau) erstattet. Die Differenz verbleibt vollständig beim Beamten. Hinzu kommt: Medizinische Rücktransportkosten sind grundsätzlich kein Bestandteil der Beihilfe.
PKV VS. IPMI

IPMI versus PKV für Beamte im Ausland

Beide Produkte leisten im Inland Ähnliches – im Auslandseinsatz trennen sie Welten.

IPMI

Von Grund auf für globale Mobilität gebaut
  • Weltweite GültigkeitGilt weltweit ohne regionale Ausnahmen
  • Direktabrechnung vor OrtDirekte Krankenhausabrechnung – keine Vorleistung nötig
  • Rücktransport inklusiveMedizinischer Rücktransport standardmäßig enthalten
  • Zeitliche BegrenzungKein Zeitlimit durch Aufenthaltsort
  • Postwechsel-FlexibilitätNahtlose Weiterführung bei Postwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Kostenbasis im DrittlandEchte Marktkosten weltweit abgedeckt, keine deutsche Preisobergrenze

Standard-PKV

Optimiert für das Leben in Deutschland
  • Weltweite GültigkeitAuslandsschutz oft auf 6–8 Wochen begrenzt oder erlischt bei Dauerwohnsitz
  • Direktabrechnung vor OrtErstattung nach Rechnung – Beamter geht in Vorleistung
  • Rücktransport inklusiveRücktransport in der Regel nicht abgedeckt
  • Zeitliche BegrenzungZeitliche und regionale Einschränkungen im Kleingedruckten
  • Postwechsel-FlexibilitätPostwechsel erfordert häufig Neuantrag mit erneuter Gesundheitsprüfung
  • Kostenbasis im DrittlandErstattung außerhalb der EU auf Basis deutscher Preisniveaus begrenzt
BEIHILFE IM DETAIL

Was die Beihilfe wirklich abdeckt – und wo sie endet

Die Beihilfe ist kein Rundum-sorglos-Paket. Wer die Grenzen kennt, kann gezielt gegensteuern.

Beihilfe-Regelungen für Bundesbeamte im Ausland

Gleiche Ansprüche, andere Berechnungsbasis – der entscheidende Unterschied.

Für Bundesbeamte, die ins Ausland versetzt werden, bleibt der Beihilfeanspruch grundsätzlich erhalten. Die Berechnungsbasis verschiebt sich jedoch erheblich: Außerhalb der EU werden Aufwendungen nur insoweit als beihilfefähig anerkannt, als sie die Kosten vergleichbarer Behandlungen in Deutschland nicht übersteigen.

Beihilfesätze: 50–70 % für den Beamten selbst, 70 % für den Ehepartner, 80 % für Kinder. Diese Sätze gelten jedoch auf die anerkannte – also deutsche – Berechnungsbasis, nicht auf die tatsächliche Auslandsrechnung.

Für Einsätze innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz ist zusätzlich eine A1-Bescheinigung erforderlich. Sie bestätigt, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin gilt. Wer diese Bescheinigung nicht rechtzeitig beantragt, riskiert Abrechnungsprobleme bei der Beihilfestelle.

  • Bundesbeamte: Beihilfe nach Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
  • Auslandsbeamte im Auswärtigen Dienst: spezielle Regelungen des Auswärtigen Amtes
  • Landesbeamte: je nach Bundesland unterschiedliche Beihilfevorschriften
  • A1-Bescheinigung für EU/EWR/Schweiz-Einsätze rechtzeitig beantragen

Besondere Regelungen für Diplomaten und den Auswärtigen Dienst

Das Auswärtige Amt hat eigene Beihilfe-Regeln – die Komplexität nimmt zu.

Das Auswärtige Amt hat für Auslandsbeamte eigene Beihilfe-Regelungen entwickelt, die in bestimmten Fällen auch Kosten in Privatklinikenabdecken können – vorausgesetzt, diese entsprechen dem deutschen Standard. Einbezogen sind in bestimmten Konstellationen auch spezifische Risiken wie Tropenkrankheiten.

Die entscheidende Herausforderung: Welche Klinik im Einsatzland gilt als dem deutschen Standard gleichwertig? Wer entscheidet das im Notfall – und wie lange dauert die Prüfung? Diplomaten in Ländern mit fragiler Infrastruktur stehen damit vor einer Grauzone, die im Ernstfall erhebliche Konsequenzen haben kann.

Hinzu kommt: Ein Botschaftsarzt ist kein Ersatz für eine vollständige medizinische Versorgung. Die Lücke zwischen Beihilfe-Erstattung und tatsächlichen Behandlungskosten in westlichen Privatkliniken vor Ort kann beträchtlich sein.

Notfallregelungen außerhalb der EU: Begrenzte Hilfe in der Praxis

Auch im Notfall gilt: zuerst zahlen, dann warten, dann hoffen.

Außerhalb der EU gibt es Notfallregelungen in der Beihilfe – aber auch diese sind in Umfang und Geschwindigkeit begrenzt. Im echten Notfall können Kosten bis zu einem gewissen Umfang auch dann erstattet werden, wenn sie über dem deutschen Vergleichsniveau liegen. Die entscheidende Frage ist jedoch: Wer definiert einen 'echten Notfall', und wie lange dauert die Prüfung?

In der Praxis bedeutet das häufig: Sie zahlen erst selbst, warten auf die behördliche Prüfung, und erhalten möglicherweise Monate später eine Teilerstattung. Für Beamte in Ländern mit hohem Kostenniveau wie den USA, der Schweiz oder Teilen des Nahen Ostens ist das ein erhebliches finanzielles Risiko.

Eine gut strukturierte IPMI übernimmt dagegen die Direktabrechnung mit dem Krankenhaus. Keine Vorleistung, keine monatelangen Wartezeiten, keine Preisobergrenzen auf deutschem Niveau.

Rücktransport: Die vergessene Lücke mit den größten Kosten

Bis 100.000 € – und die Beihilfe zahlt keinen Cent davon.

Medizinische Rücktransportkosten gehören nicht zum Standard-Leistungsumfang der Beihilfe. Das ist keine Ausnahmeregelung – das ist der reguläre Stand. Wer in einem entlegenen Einsatzland einen Herzinfarkt erleidet und medizinisch nach Deutschland transportiert werden muss, steht vor Kosten zwischen 20.000 und über 100.000 Euro, je nach Herkunftsland und Transportart.

Eine seriöse IPMI schließt den medizinischen Rücktransport – inklusive medizinisch begleitetem Rückflug und Direkteinweisung in eine deutsche Klinik – standardmäßig ein. Für Beamte in Risikoregionen ist das einer der wichtigsten Leistungsbausteine überhaupt, nicht ein optionales Add-on.

SCHRITT FÜR SCHRITT

Ihr Weg zur lückenlosen IPMI als Regierungsbeamter

Sechs Schritte – strukturiert, ohne HIS-Risiko, mit persönlicher Begleitung.

  1. 1
    Beihilfeanspruch klären1–2 Tage

    Prüfen Sie, welche Beihilferegelungen für Ihren konkreten Auslandsposten gelten. Bundesbeamte, Landesbeamte und Beamte im Auswärtigen Dienst unterliegen unterschiedlichen Regelwerken. Klären Sie insbesondere, welche Kosten im Zielland als beihilfefähig anerkannt werden und ob besondere Regelungen für Tropenkrankheiten oder Privatklinikenaufenthalte gelten.

  2. 2
    Lücken systematisch identifizieren1 Tag

    Welche Kosten deckt die Beihilfe im Zielland definitiv nicht ab? Rücktransport, Kostendifferenzen in Drittstaaten, Langzeit-Rehabilitation – das sind die Bereiche, für die aktiv Vorsorge getroffen werden muss. Eine Liste dieser Lücken ist die Grundlage für die Tarifauswahl.

  3. 3
    Gesundheitsgeschichte vollständig dokumentieren1–3 Tage

    Bevor irgendwo ein Antrag gestellt wird: alle Vorerkrankungen vollständig und ehrlich aufarbeiten. Nicht um sie zu verschweigen – sondern um im Beratungsgespräch eine realistische Einschätzung zu erhalten, welche Anbieter und Konditionen realistisch sind.

  4. 4
    Anonyme Risikovoranfrage stellen3–7 Tage

    Ein erfahrener Makler stellt Ihre Gesundheitsgeschichte – ohne Ihren Namen – bei mehreren IPMI-Anbietern vor. Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen aufnehmen würde. Kein HIS-Eintrag, keine böse Überraschung, keine Ablehnungsrisiken.

  5. 5
    Angebote inhaltlich vergleichen1–2 Tage

    Nicht nur Preise vergleichen – sondern Substanz: Direktabrechnung, Rücktransport, weltweite Gültigkeit ohne Regionalzuschläge, Familieneinschluss, Handhabung bei Postwechsel. Erst dann eine fundierte Entscheidung treffen.

  6. 6
    Antrag mit professioneller Begleitung stellen2–5 Tage

    Den Antrag nicht allein stellen. Fehler im Antrag – etwa unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen – können im Leistungsfall teuer werden. Mit persönlicher Antragsbegleitung durch einen IPMI-erfahrenen Makler vermeiden Sie diese Risiken von Anfang an.

HIS-Pool: Einmal abgelehnt – dauerhaft markiert
Jede Ablehnung durch einen Versicherer wird im HIS-Pool (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer) gespeichert. Dieser Eintrag ist bei allen Folge-Anträgen sichtbar und kann Ihre Versicherbarkeit dauerhaft erschweren. Stellen Sie deshalb niemals einen formellen Antrag, bevor Sie nicht wissen, dass er angenommen wird. Die anonyme Risikovoranfrage schützt Sie: Ihr Name taucht in keiner Anfrage auf – der HIS-Pool bleibt sauber.
FÜR WEN DIESER LEITFADEN GILT

Wer eine spezialisierte IPMI wirklich braucht

Diplomaten & Auswärtiger Dienst
Beamte, die für das Auswärtige Amt im Ausland eingesetzt sind, unterliegen spezifischen Beihilfe-Regelungen und werden oft in Länder entsandt, in denen die medizinische Infrastruktur fragil ist. Eine IPMI mit weltweiter Abdeckung, Tropenkrankheiten-Einschluss und Rücktransport ist hier essenziell.
Bundesbeamte mit Auslandsposten
Ob Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei oder andere Bundesbehörden – wer dauerhaft ins Ausland versetzt wird, stößt mit der Standard-PKV schnell an strukturelle Grenzen. Die IPMI schließt die Kostenlücken, die die Beihilfe außerhalb der EU offen lässt.
Beamtenfamilien im Ausland
Ehepartner und Kinder, die mitziehen, benötigen denselben lückenlosen Schutz. Die Beihilfe erstattet 70–80 % – aber die gleichen Kostendecken wie beim Beamten selbst. Eine gute IPMI schließt Familienmitglieder nahtlos ein, ohne Einzelantrag und ohne neue Gesundheitsprüfung beim Postwechsel.
Beamte mit Vorerkrankungen
Rückenprobleme, früherer Tumor, Diabetes oder psychische Erkrankungen schließen eine IPMI nicht aus – aber sie erfordern das richtige Vorgehen. Anonyme Risikovoranfrage, FMU oder Moratorium sind die Instrumente, die für nahezu jeden Fall eine Lösung ermöglichen.
VORERKRANKUNGEN & SPEZIALFÄLLE

Vorerkrankungen als Beamter: Fast immer ein Weg zur IPMI

Die richtigen Instrumente machen den Unterschied zwischen Ablehnung und Versicherungsschutz.

Anonyme Risikovoranfrage: Ihr Schutz vor dem HIS-Pool

Erst prüfen, dann antragen – das ist die einzig sichere Reihenfolge.

Die anonyme Risikovoranfrage ist der wichtigste Schutzmechanismus für Beamte mit komplexer Gesundheitsgeschichte. Dabei wird Ihre Gesundheitsakte – ohne Ihren Namen – bei mehreren IPMI-Anbietern vorgelegt. Die Versicherer geben eine informelle Einschätzung: Aufnahme möglich? Zu welchen Konditionen? Welche Ausschlüsse sind zu erwarten?

Erst wenn Sie ein positives Signal haben, stellen Sie den eigentlichen Antrag – beim Anbieter, der die besten Konditionen geboten hat. Der HIS-Pool bleibt leer. Kein Eintrag, kein Risiko für künftige Anträge.

Dieser Prozess erfordert einen Makler mit IPMI-Erfahrung. Vergleichsportale ohne persönliche Beratung können diesen Schritt nicht leisten.

Full Medical Underwriting (FMU): Klarheit durch vollständige Prüfung

Vollständige Prüfung klingt nach Nachteil – ist aber oft die sicherste Lösung.

Beim Full Medical Underwriting (FMU) wird die gesamte Krankengeschichte des Antragstellers detailliert geprüft. Alle relevanten Unterlagen werden gesichtet, Arztberichte ausgewertet, und am Ende steht ein verbindlicher Vertrag: Was aufgenommen ist, ist aufgenommen – ohne spätere Diskussionen im Leistungsfall.

Für Beamte mit komplexen, aber gut dokumentierten Vorerkrankungen ist FMU häufig die ehrlichste Lösung. Es mag zu einem Risikozuschlag oder einem klar definierten Ausschluss kommen – aber dieser Ausschluss ist transparent. Im Leistungsfall gibt es keine Überraschungen.

FMU erfordert Geduld und vollständige Unterlagen. Der Prozess dauert typischerweise 2–4 Wochen. Das Ergebnis ist jedoch rechtlich verbindlich – ein erheblicher Vorteil gegenüber dem Moratoriumsprinzip.

Moratoriumsprinzip: Wartefrist statt Ausschluss

Für stabile Altbeschwerden der schnellere Weg in den Versicherungsschutz.

Beim Moratoriumsprinzip werden bestimmte Vorerkrankungen für einen definierten Zeitraum – in der Regel 24 Monate – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Treten in dieser Zeit keine Beschwerden im Zusammenhang mit dieser Erkrankung auf, fallen sie anschließend automatisch unter den Versicherungsschutz.

Das Moratoriumsprinzip funktioniert am besten für Beamte, deren Vorerkrankung schon längere Zeit zurückliegt, stabil ist und keine aktive Behandlung mehr erfordert. Es ermöglicht einen schnellen Einstieg in den Versicherungsschutz, ohne umfangreiche Gutachten.

Nachteil: Die ersten 24 Monate bieten für die betroffene Erkrankung keinen Schutz. Wer in dieser Phase einen Rückfall hat, ist in diesem Bereich ungeschützt. Eine ehrliche Abwägung mit dem Makler ist daher essenziell.

Cigna Global, diplomaten.net, beamtenberatung-plus.de: Wo liegt der Unterschied?
Cigna Global ist ein globaler Anbieter mit starkem B2B-Fokus – ideal für Regierungsorganisationen, die Gruppenverträge suchen, aber weniger auf individuelle Vorerkrankungs-Cases oder die Integration der deutschen Beihilfe ausgelegt. diplomaten.net und beamtenberatung-plus.de sind spezialisierte Makler mit Fokus auf den Auswärtigen Dienst – sie adressieren Diplomaten-Karrierephasen, decken aber komplexe Vorerkrankungsfälle oder den breiten Vergleich von 12+ IPMI-Anbietern weniger explizit ab. Insurancy.de ergänzt dieses Spektrum durch den Schwerpunkt auf anonymer Risikovoranfrage, FMU-Begleitung und einem anbieterübergreifenden Marktvergleich speziell für Beamte mit herausfordernden Gesundheitsgeschichten.
LEISTUNGSMERKMALE

Was eine gute IPMI für Beamte leisten muss

Nicht jede internationale Krankenversicherung ist für Regierungsbeamte geeignet. Diese Merkmale sind nicht verhandelbar.

  • Weltweite Gültigkeit ohne RegionalzuschlägeKein Aufpreis für USA, Kanada oder Risikoregionen – der nächste Posten ist unplanbar.
  • Direktabrechnung mit Krankenhäusern weltweitKeine Vorleistung, keine monatelangen Erstattungswartezeiten, kein bürokratischer Aufwand vor Ort.
  • Medizinischer Rücktransport inklusiveBegleiteter Rückflug und Direkteinweisung in Deutschland – standardmäßig, nicht als teures Add-on.
  • Volle Kostenübernahme in PrivatklinikenNicht nur öffentliche Einrichtungen – sondern Versorgung auf dem Niveau, das dem deutschen Standard entspricht.
  • Tropenkrankheiten und ortsspezifische RisikenMalaria, Dengue, Typhus und andere regionsspezifische Erkrankungen müssen eingeschlossen sein.
  • Nahtlose Weiterführung bei PostwechselKein Neuantrag, keine neue Gesundheitsprüfung bei Versetzung an einen anderen Auslandsposten.
  • Familieneinschluss ohne EinzelantragEhepartner und Kinder werden mitversichert – ohne separaten Antragsprozess für jedes Familienmitglied.
  • Anonyme Voranfrage für VorerkrankungsfälleKein HIS-Eintrag durch abgelehnte Anträge – erst prüfen, dann beantragen.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur IPMI für Regierungsbeamte

Was ist der Unterschied zwischen einer PKV für Beamte und einer internationalen Krankenversicherung (IPMI)?
Eine klassische PKV für Beamte ist auf die medizinische Versorgung in Deutschland ausgerichtet und bietet allenfalls einen zeitlich begrenzten Auslandsschutz – oft nur 6 bis 8 Wochen. Bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt kann der Schutz sogar erlöschen. Eine IPMI ist von Grund auf für dauerhafte Auslandsaufenthalte konzipiert: weltweite Gültigkeit ohne Zeitlimit, Direktabrechnung vor Ort und keine Kostenbegrenzung auf deutsches Preisniveau. Für Beamte mit Auslandsposten sind das strukturell verschiedene Produktkategorien.
Deckt meine Beihilfe den Rücktransport aus dem Ausland ab?
Nein. Medizinische Rücktransportkosten gehören nicht zum Standard-Leistungsumfang der Beihilfe. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport aus Übersee kann zwischen 30.000 und über 100.000 Euro kosten. Diese Kosten müssen durch eine IPMI oder eine separate Assistance-Versicherung abgedeckt werden – andernfalls verbleibt das gesamte Risiko beim Beamten selbst.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich meinen Dienstort wechsle?
Das hängt vom Produkt ab. Viele klassische PKV-Tarife sind nicht auf häufige Postwechsel ausgelegt und erfordern bei jedem neuen Auslandsaufenthalt eine erneute Prüfung oder einen Neuantrag inklusive Gesundheitsprüfung. Eine gute IPMI hingegen läuft bei einem Postwechsel nahtlos weiter – ohne neue Gesundheitsprüfung, ohne Unterbrechung des Schutzes und ohne Aufpreis für das neue Zielland.
Kann ich eine IPMI abschließen, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Ja, in den meisten Fällen ist das möglich – aber der Weg erfordert das richtige Vorgehen. Je nach Art der Vorerkrankung kommen Full Medical Underwriting (FMU), das Moratoriumsprinzip oder ein Risikozuschlag in Frage. Entscheidend ist, dass Sie vor dem Antrag durch eine anonyme Risikovoranfrage wissen, welcher Anbieter Sie zu welchen Konditionen aufnimmt. So vermeiden Sie Ablehnungen und HIS-Einträge.
Wie vermeide ich einen Eintrag im HIS-Pool, wenn ich eine IPMI beantrage?
Indem Sie keinen formellen Antrag stellen, bevor Sie nicht wissen, dass er angenommen wird. Eine anonyme Risikovoranfrage – durchgeführt durch einen erfahrenen Makler – prüft Ihre Versicherbarkeit bei mehreren Anbietern, ohne dass Ihr Name im Spiel ist. Erst wenn ein positives Signal vorliegt, wird der eigentliche Antrag beim besten Anbieter gestellt. So bleibt der HIS-Pool sauber.
Warum reicht die Beihilfe in Drittstaaten außerhalb der EU oft nicht aus?
Weil die Beihilfe außerhalb der EU ihre Erstattung auf Basis der in Deutschland vergleichbaren Behandlungskosten berechnet – nicht auf Basis der tatsächlichen Auslandskosten. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA oder Japan, der das Dreifache des deutschen Preisniveaus kostet, wird dennoch nur zum deutschen Niveau erstattet. Die Differenz trägt der Beamte selbst. Eine IPMI schließt diese Lücke durch Abdeckung der realen Marktkosten weltweit.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung für meinen Auslandsposten in der EU?
Ja. Für Einsätze innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Sie bestätigt, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht für Sie weiterhin gilt. Wer diese Bescheinigung nicht rechtzeitig beantragt, riskiert Komplikationen bei der Abrechnung mit der Beihilfestelle. Die Bescheinigung wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt – Ihr Dienstherr kann dabei unterstützen.
Was unterscheidet einen IPMI-Vergleich über Insurancy von Standardportalen wie Check24 oder anderen Vergleichsseiten?
Standardportale vergleichen typischerweise drei bis vier bekannte Anbieter und können die Beihilfe-Strukturen von Bundesbeamten nicht in die Tarifauswahl einbeziehen. Insurancy vergleicht mehr als zwölf internationale Krankenversicherer – darunter Spezialisten für Regierungsbeamte und Diplomaten – und begleitet den gesamten Antragsprozess persönlich, inklusive anonymer Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen. Ein Algorithmus kann diesen Prozess nicht ersetzen.

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Unverbindlicher Tarifvergleich mit Fokus IPMI. Persönliche Beratung durch unabhängige Makler.

DSGVO-sicherUngebundenKostenfrei & unverbindlich

Lückenloser Schutz weltweit – auch mit Vorerkrankungen

Anonyme Risikovoranfrage, Vergleich von 12+ IPMI-Anbietern, persönliche Antragsbegleitung. Kein HIS-Eintrag, keine Standardlösung von der Stange.

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