Europäische Beamte und Vertragsbedienstete der EU (Kommission, Parlament, EZB, Europol u.a.) sind über das Gemeinsame Krankenfürsorgesystem der EU-Organe (GKFS) abgesichert. Dieses System erstattet in der Regel 80 Prozent der Behandlungskosten, bei schweren Erkrankungen bis zu 100 Prozent.
Klingt gut – aber die Tücken liegen im Detail. Das GKFS ist auf EU-Mitgliedsstaaten und anerkannte Einrichtungen ausgerichtet. In Drittländern, in denen viele EU-Delegationen und -Agenturen aktiv sind, kann die Erstattung komplizierter werden. Außerdem gilt: Wer nach dem Ausscheiden aus dem EU-Dienst nicht in die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung zurückkehrt, steht ohne Schutz da. Vorausschauende Planung ist auch hier unerlässlich.
- Basiserstattung 80 %, bei schweren Krankheiten bis 100 %
- Abwicklung in Drittländern teils aufwendig
- Kein automatischer Übergang in nationales System nach EU-Dienst
- Ergänzende IPMI empfehlenswert für Einsätze außerhalb der EU