Nach drei Monaten Aufenthalt sind Sie verpflichtet, sich beim Personenstandsregister Þjóðskrá anzumelden und eine isländische Personenkennziffer (Kennitala) zu beantragen. Erst mit dieser Kennitala erhalten Sie regulären Zugang zum isländischen Sozialversicherungssystem.
Für die Übergangszeit spielt das Formular E 104 eine wichtige Rolle: Es bescheinigt Ihre bisherigen Versicherungszeiten in Deutschland und verhindert, dass Wartezeiten im isländischen System neu beginnen. Beantragen Sie dieses Formular bei Ihrer deutschen GKV, bevor Sie ausreisen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt zwar im EWR-Mitglied Island, ist aber ausdrücklich nur für vorübergehende Aufenthalte konzipiert – nicht für dauerhaftes Leben und Arbeiten.