Die NHI arbeitet nach dem Prinzip der Kostenbeteiligung. Bei ambulanten Behandlungen tragen Versicherte 40–50 % selbst, bei stationären Aufenthalten 10–20 %. Mehrere Facharzttermine oder ein Krankenhausaufenthalt können so schnell mehrere hundert Euro Eigenanteil bedeuten.
Auf Jeju kommt eine geografische Besonderheit hinzu: Die Insel verfügt zwar über allgemeine Krankenhäuser, aber für spezialisierte Behandlungen – etwa Onkologie, Neurologie oder komplexe Herzeingriffe – ist der Weg nach Seoul oft unvermeidlich. Die NHI übernimmt die Behandlung grundsätzlich, nicht aber Flug-, Hotel- und Verdienstausfallkosten.
Zahnbehandlungen, Physiotherapie, Sehhilfen und Hörgeräte werden von der NHI nur minimal erstattet. Ebenso sind Behandlungen außerhalb Südkoreas komplett ausgeschlossen – wer im Urlaub in Europa erkrankt oder eine Zweitmeinung in Deutschland einholen möchte, steht ohne Zusatzschutz allein da.