Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Das Grundprinzip lautet: Du bist immer nur in einem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig – in der Regel dort, wo du arbeitest oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Für entsandte Arbeitnehmer bedeutet das: Ein deutsches Unternehmen schickt dich für bis zu 24 Monate nach Frankreich. Du bleibst im deutschen Sozialversicherungssystem (A1-Bescheinigung). Deine gesetzliche Krankenversicherung gilt weiterhin – aber nur für diesen Zeitraum. Danach musst du dich im Aufnahmeland versichern oder hast eine IPMI als Ergänzung.
Bei lokaler Anstellung in Portugal verlässt du das deutsche System und trittst dem portugiesischen bei. In vielen südeuropäischen Ländern gibt es erhebliche Wartezeiten, begrenzte Leistungen oder eine starke Zweiklassenmedizin. Eine IPMI als Ergänzung ist dann sinnvoll.