Klassische Auslandskrankenversicherungen definieren Vorerkrankungen sehr weit: Alle Erkrankungen, Beschwerden oder Behandlungen, die in einem Zeitraum von typischerweise 12 bis 36 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannt waren, gelten als vorbestehend – dazu zählen Asthma, Diabetes, Depressionen, Epilepsie, Rückenleiden oder Schilddrüsenerkrankungen.
Bei einer IPMI wird jede Vorerkrankung individuell bewertet. Das Ergebnis kann vollständige Mitversicherung, Mitversicherung mit Risikozuschlag oder Ausschluss der spezifischen Erkrankung sein – alles andere bleibt vollständig versichert. Diese Transparenz ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem vagen Notfallprinzip klassischer Tarife.
Für Studierende mit chronischen Erkrankungen gilt: Anonyme Risikovoranfrage vor jedem formellen Antrag ist Pflicht – nicht Option.