EU-Bürger haben grundsätzlich das Recht, in Griechenland zu leben und zu arbeiten. Für die offizielle Aufenthaltsbescheinigung ist eine Krankenversicherung nicht zwingend vorgeschrieben, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Selbstständige, Rentner und nicht Erwerbstätige sollten jedoch einen ausreichenden Versicherungsnachweis erbringen können.
Nicht-EU-Bürger benötigen für nahezu alle Aufenthaltsgenehmigungen einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Eine internationale Krankenversicherung ist hier in der Regel obligatorisch und sollte vor Antragstellung vorliegen.
Rentner aus Deutschland stehen vor einer besonderen Situation: Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Griechenland verlegt, verliert in der Regel den vollen Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Eine eigenständige internationale Krankenversicherung wird unverzichtbar – idealerweise bereits vor dem Umzug abgeschlossen, da Aufnahme im Alter schwieriger und teurer wird.