Als Vorerkrankung gilt jeder gesundheitliche Zustand, der vor dem Antragsdatum bekannt, diagnostiziert oder behandelt wurde. Das umfasst chronische Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Asthma, zurückliegende Operationen oder stationäre Aufenthalte, psychische Erkrankungen und Therapien sowie regelmäßig eingenommene Medikamente.
Auch Erkrankungen, die als längst ausgeheilt gelten, können relevant sein. Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine verschwiegene Vorerkrankung kann im Leistungsfall zur Ablehnung der Zahlung führen – selbst nach jahrelanger Beitragszahlung.