Saint-Barthélemy ist französisches Überseegebiet, wird von Versicherern aber nicht automatisch wie Frankreich behandelt. Manche Tarife ordnen die Insel einer eigenen Karibikzone zu und verlangen dafür einen Aufschlag, andere führen sie unter der weltweiten Deckung. Lassen Sie sich die Einordnung vor Abschluss schriftlich geben.
Wichtig ist außerdem der Umgang mit den USA. Viele Tarife schließen die Vereinigten Staaten aus, um günstiger zu werden. Für Saint-Barthélemy kann das relevant werden, weil Behandlungen auf nahegelegenen Inseln je nach Territorium unter eine US-Klausel fallen. Klären Sie deshalb konkret, welche Nachbarinseln im Deckungsgebiet liegen.
Die naheliegenden Evakuierungsziele Guadeloupe, Martinique und das französische Mutterland müssen in jedem Fall erfasst sein. Eine Deckung, die auf der Insel endet, wäre genau dort lückenhaft, wo die eigentlichen Kosten entstehen.