Singapur verpflichtet Arbeitgeber für Inhaber eines Work Permit und eines S Pass zu einer Mindestabsicherung. Diese Pflicht ist eng gefasst: Abgedeckt werden typischerweise stationäre Notfälle und die Grundversorgung. Ambulante Behandlungen, Zahnbehandlung, Vorsorge, psychische Erkrankungen und chronische Leiden bleiben häufig außen vor.
Für Inhaber eines Employment Pass, also die Mehrheit der hochqualifizierten Expats, existiert überhaupt keine einheitliche Pflichtabdeckung. Was Ihr Arbeitgeber freiwillig stellt, ist damit Verhandlungssache und endet mit dem Vertrag.
Genau darin liegt das eigentliche Risiko: Bei Jobwechsel, Kündigung oder Vertragsende entsteht unmittelbar eine Versicherungslücke. Eine Neubeantragung ist in dieser Phase oft schwierig, besonders wenn in der Zwischenzeit eine Diagnose dazugekommen ist. Eine eigene Police bleibt unabhängig vom Arbeitgeber bestehen.