Wer in Guadeloupe sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird über die CPAM (Caisse Primaire d'Assurance Maladie) in die Sécurité Sociale eingegliedert. Das System erstattet typischerweise 70 bis 80 Prozent der festgelegten Behandlungstarife – den Rest trägt man selbst, es sei denn, man schließt zusätzlich eine Mutuelle ab.
Problematisch wird es in der Übergangsphase: Bevor man offiziell ins System aufgenommen wird, besteht oft gar kein Schutz. Selbstständige, Freiberufler, Rentner und Personen ohne Anstellungsverhältnis fallen häufig komplett durch das Raster. Für diese Gruppen ist eine IPMI keine Option, sondern Pflicht.
- Eigenanteil von 20–30 % auf alle Behandlungskosten
- Keine Kostenübernahme für Spezialisten außerhalb des Kassensystems
- Verlegungskosten ins Mutterland grundsätzlich nicht abgedeckt
- Übergangsphase ohne Versicherungsschutz möglich