PUMa steht für Protection Universelle Maladie und garantiert grundsätzlich allen Personen mit Wohnsitz oder Arbeit in Frankreich Zugang zur staatlichen Krankenversicherung. Doch 'universell' bedeutet nicht 'sofort'.
Wer frisch aus Deutschland nach Paris zieht, muss zunächst mindestens drei Monate legal in Frankreich ansässig sein, bevor ein PUMa-Anspruch entsteht. Zusätzlich gilt die Voraussetzung, sich mindestens sechs Monate pro Jahr im Land aufzuhalten.
Die Bearbeitung durch die zuständige Caisse Primaire d'Assurance Maladie (CPAM) dauert in Paris oft deutlich länger als in ländlichen Regionen. Wer als Selbstständiger, Rentner oder digitaler Nomade einreist und nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, riskiert monatelang in einer bürokratischen Grauzone zu hängen.
- Mindestaufenthalt: 3 Monate vor PUMa-Anspruch
- Pflichtaufenthalt: mindestens 6 Monate pro Jahr in Frankreich
- Bearbeitungszeit in Paris: häufig mehrere Monate
- Selbstständige, Rentner und Nomaden besonders gefährdet