Deutschland und Serbien haben ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet: Kurzfristig in Serbien beschäftigte Personen, die in Deutschland pflichtversichert bleiben, können über die EHIC oder eine provisorische Ersatzbescheinigung Sachleistungen abrufen.
Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Serbien verlegt, muss den Vordruck SRB 106 DE nutzen, um Leistungsansprüche geltend zu machen. Und selbst dann: Die Leistungen entsprechen dem serbischen Standard — mit allen Zuzahlungen und Einschränkungen. Wer die Heimatlandbehandlung oder privatärztliche Versorgung wünscht, geht leer aus.
Wer dauerhaft auswandert und seinen deutschen Wohnsitz aufgibt, verliert in der Regel den Anspruch auf Leistungen der deutschen GKV vollständig. Eine eigenständige internationale Absicherung wird damit zur Pflicht, nicht zur Kür.