Die niederländische Versicherungspflicht greift für alle, die in den Niederlanden wohnen oder dort einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das betrifft Arbeitnehmer, die in Amsterdam angestellt sind – gleich welcher Nationalität –, Selbstständige mit Hauptwohnsitz in den Niederlanden sowie Rentner, die dauerhaft in Amsterdam leben.
Touristen und Personen auf Kurzreise fallen nicht darunter. Wer hingegen einen Mietvertrag unterzeichnet und sich in der Gemeinde anmeldet, gilt in aller Regel als versicherungspflichtig. Eine Ausnahme besteht für entsandte Mitarbeiter, die nachweislich im Heimatland sozialversicherungspflichtig bleiben – hier kann eine individuelle Befreiung beantragt werden.
- Angestellte mit Arbeitsvertrag in den Niederlanden
- Selbstständige mit niederländischem Hauptwohnsitz
- Dauerhaft in Amsterdam lebende Rentner
- Nicht betroffen: Touristen und Kurzzeit-Dienstreisende