Zwischen Deutschland und Mexiko besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet konkret: Sobald du deinen Lebensmittelpunkt nach Cancún verlegst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Behandlungskosten mehr. Was im Kurzurlaub noch durch eine Reisekrankenversicherung abgefangen werden kann, endet spätestens bei einem dauerhaften Umzug.
Auch wer in Deutschland privat krankenversichert ist, sollte nicht darauf vertrauen, dass der heimische Tarif Kosten in mexikanischen Privatkliniken vollständig erstattet. Die meisten deutschen PKV-Tarife greifen im Ausland nur eingeschränkt. Eine eigenständige internationale Krankenversicherung ist für jeden, der ernsthaft in Cancún leben will, keine Option – sondern Pflicht.