Als EU-Bürger haben Deutsche, Österreicher und Schweizer das Recht, sich in Lettland niederzulassen. Für einen dauerhaften Aufenthalt über 90 Tage ist eine Registrierung beim lettischen Amt für Staatsbürgerschaft und Migration (PMLP) notwendig. Mit der Registrierung erhalten Sie eine persönliche Identifikationsnummer, die für den Zugang zum Gesundheitssystem und für Behördengänge erforderlich ist.
Wer in Lettland arbeitet oder ein Unternehmen gründet, wird automatisch in das lettische Sozialversicherungssystem eingegliedert. Rentner aus Deutschland, die ihre Rente ins Ausland beziehen, sind hingegen nicht automatisch mitversichert – für diese Gruppe ist eine private IPMI besonders wichtig.
Deutschland hat mit Lettland ein Sozialversicherungsabkommen, das Doppelversicherungen vermeiden soll. Klären Sie vor dem Umzug mit Ihrer deutschen Krankenkasse, ob und wann Ihre gesetzliche Krankenversicherung endet – und planen Sie die IPMI so, dass keine Versicherungslücke entsteht.