Als französisches Département gilt in Mayotte grundsätzlich die französische Sozialversicherungsgesetzgebung — jedoch mit erheblichen Besonderheiten. Die Caisse de Sécurité Sociale de Mayotte (CSSM) unterscheidet sich strukturell von der Festland-Sozialversicherung: Die Leistungen sind weniger umfassend, der Zugang für neu ankommende Expats mit bürokratischen Hürden verbunden.
Für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz dauerhaft nach Mayotte verlegen, entfällt in der Regel die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen sich lokal absichern — entweder über die CSSM (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) oder über eine private IPMI.
Da der Zugang zur CSSM an Beschäftigungsverhältnisse und Aufenthaltstitel geknüpft ist, sind Selbstständige, Rentner und Freelancer in der Regel auf eine vollwertige IPMI angewiesen. Eine freiwillige Weiterversicherung in der deutschen GKV ist unter Umständen möglich, aber teuer und für die Versorgung vor Ort wenig praktisch.