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Einreise, Visum, Versicherungsnachweis: Rechtssicher abgesichert im Ausland

Ob Schengen-Visum, nationales Aufenthaltsrecht oder Langzeit-Auswanderung — die Anforderungen an Ihre Krankenversicherung unterscheiden sich grundlegend. Dieser Leitfaden klärt, welche Police wirklich anerkannt wird, wo die EHIC nicht reicht und wie Sie trotz Vorerkrankung einen gültigen Nachweis erhalten.

  • 30.000 € Mindestdeckung Schengen
  • SGB V Maßstab Nationales Visum
  • A1-Bescheinigung Pflicht bei EU-Entsendung
André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & Versicherungs-Spezialist · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
André Disselkamp ist Co-Gründer von insurancy.de und berät seit 2021 wöchentlich rund 40 Kunden rund um Versicherungen mit Spezialisierung auf internationale Lösungen für Expats, Auswanderer und digitale Nomaden.
VersicherungsmaklerDVA-zertifiziert
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Schengen und nationales Visum gelten andere Regeln. Das Schengen-Visum verlangt mindestens 30.000 € Deckung inkl. Rücktransport. Das nationale Visum fordert SGB-V-konformen Vollschutz — das ist eine komplett andere Messlatte.
  • Die EHIC ist kein Ersatz für ein nationales Visum. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt nur staatliche Leistungen innerhalb der EU und gilt bei dauerhaftem Wegzug aus Deutschland gar nicht mehr.
  • Vorerkrankung schließt Sie nicht aus. Per anonymer Risikovoranfrage, FMU oder Moratoriumstarif erhalten Sie auch mit Vorerkrankungen in der internationalen Krankenversicherung einen anerkannten Versicherungsnachweis — ohne Eintrag im HIS-Pool.
  • Doppelversicherung kostet doppelt, schützt nicht doppelt. GKV, PKV und IPMI gleichzeitig zu führen ist rechtlich erlaubt, aber finanziell unsinnig: Leistungen werden nicht doppelt ausgezahlt, Beiträge aber sehr wohl doppelt fällig.
  • Arbeitgeber haften bei lückenhaftem Entsendungsschutz. Die Fürsorgepflicht umfasst ausdrücklich den Krankenversicherungsschutz entsandter Mitarbeiter. Fehlende A1-Bescheinigung oder unzureichende IPMI kann zur Arbeitgeberhaftung führen.
Mit KI zusammenfassen
EHIC reicht für das nationale Visum nicht aus
Das Auswärtige Amt bestätigt ausdrücklich: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nicht als ausreichender Versicherungsnachweis für nationale Visa und Aufenthaltstitel. Behörden prüfen, ob der Schutz dem SGB-V-Standard entspricht — ein EHIC-Einreichen führt zur sofortigen Ablehnung des Antrags. Planen Sie daher frühzeitig eine vollwertige internationale Krankenversicherung ein.
VISUM-TYPEN IM VERGLEICH

Schengen-Visum vs. Nationales Visum: Welche Versicherung wird verlangt?

Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck gelten grundlegend verschiedene Anforderungen an Ihren Krankenversicherungsnachweis.

Schengen-Visum

Kurzaufenthalte bis 90 Tage
  • AufenthaltsdauerBis zu 90 Tage im Schengen-Raum
  • Gesetzliche GrundlageEU-Visumkodex-Verordnung EG Nr. 810/2009
  • MindestdeckungssummeMindestens 30.000 € für gesamtes Schengen-Gebiet
  • EHIC anerkanntNur für EU-Bürger vorübergehend, nicht als Hauptnachweis
  • Rücktransport erforderlichJa, Pflicht — Police ohne Rücktransport wird abgelehnt
  • Typische FallstrickeDeckung nur für ein Land angeben reicht nicht aus

Nationales Visum

Dauerhafter Aufenthalt, Arbeit, Studium
  • AufenthaltsdauerÜber 90 Tage, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung
  • Gesetzliche GrundlageSozialgesetzbuch V (SGB V) als Vergleichsmaßstab
  • MindestdeckungssummeSGB-V-konformer Vollschutz: ambulant, stationär, Vorsorge, Mutterschaft
  • EHIC anerkanntNein — EHIC wird ausdrücklich nicht anerkannt
  • Rücktransport erforderlichImplizit ja — Lücken im Leistungskatalog führen zur Ablehnung
  • Typische FallstrickeKündungsklauseln bei Statuswechsel: häufiger Ablehnungsgrund
RECHTLICHE DETAILS

Krankenversicherungsschutz im Ausland: Was wirklich gilt

Von der GKV-Grenze bis zur Arbeitgeberhaftung — die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Überblick.

GKV im Ausland: Wo die EHIC endet

Die gesetzliche KV schützt Sie außerhalb der EU kaum — das sind die konkreten Lücken.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht den Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung innerhalb der EU und in Ländern mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen. In diesen Staaten erhalten Sie Leistungen zu denselben Konditionen wie Einheimische — nicht mehr, nicht weniger.

Die entscheidenden Grenzen: Die EHIC gilt nicht in Ländern ohne Abkommen mit Deutschland, also nicht in den USA, Kanada, Australien oder den meisten Ländern Asiens und Afrikas. Sie übernimmt keine Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte und greift nicht bei Privatbehandlungen — die in manchen Ländern die einzige verfügbare Versorgung sind.

Bei dauerhaftem Wegzug aus Deutschland endet die GKV-Mitgliedschaft mit der Wohnsitzabmeldung. Wer als Auswanderer oder Langzeit-Expat die Bundesrepublik verlässt, verliert damit automatisch den GKV-Schutz — eine internationale Krankenversicherung wird dann zur Pflicht, nicht zur Option.

  • Keine EHIC-Gültigkeit außerhalb EU und Abkommensstaaten
  • Kein Rücktransportschutz über die EHIC
  • GKV-Mitgliedschaft endet mit Wohnsitzabmeldung
  • Privatbehandlungen im Ausland nicht abgedeckt

PKV im Ausland: Anwartschaft und Kündigungsrisiko

Privat Versicherte haben mehr Spielraum — aber auch klare Fallstricke beim Dauerwegzug.

Die private Krankenversicherung bietet im Ausland grundsätzlich mehr Leistungstiefe als die GKV — aber nur zeitlich begrenzt. Die meisten PKV-Tarife sehen einen Auslandsschutz von drei bis sechs Monaten pro Aufenthalt vor. Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland wird es komplizierter.

Viele PKV-Anbieter kündigen den Vertrag, sobald der Versicherte keinen deutschen Wohnsitz mehr hat oder schränken die Leistungen erheblich ein. Wer seinen Hauptwohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, sollte daher frühzeitig prüfen, ob ein Anwartschaftstarif sinnvoll ist: Dieser hält den PKV-Vertrag zu reduzierten Beiträgen aufrecht und ermöglicht die spätere Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung bei internationaler Krankenversicherung.

  • Auslandsschutz meist auf 3-6 Monate begrenzt
  • Kündigung durch Anbieter bei fehlendem deutschen Wohnsitz möglich
  • Anwartschaftstarif sichert Rückkehranspruch ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Kombination PKV-Anwartschaft und IPMI ist die optimale Strategie

Anerkennung ausländischer Versicherungen in Deutschland

Nicht jede Heimatland-Police wird akzeptiert — das prüfen Behörden konkret.

Viele Antragsteller gehen davon aus, dass jede Krankenversicherung aus ihrem Heimatland automatisch anerkannt wird. Das ist ein Irrtum, der teuer werden kann. Deutsche Ausländerbehörden und Botschaften prüfen konkret: Leistet die ausländische Versicherung tatsächlich in Deutschland? Besteht ein Direktabrechnungsverfahren mit deutschen Krankenhäusern? Liegt die Police auf Deutsch oder Englisch vor? Mehr dazu erklärt der Überblick zu internationale Krankenversicherung und Visumspflicht.

Versicherungen aus Ländern ohne bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland werden häufig abgelehnt, weil ihre Leistungspflicht im deutschen Gesundheitssystem unklar ist. Dokumente in anderen Sprachen sollten grundsätzlich mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist die offizielle Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Krankenversicherungsfragen innerhalb der EU und bei Abkommensstaaten. Bei Unklarheiten zur Anerkennung einer ausländischen Police ist sie die erste Anlaufstelle.

  • Behörden prüfen Direktabrechnung mit deutschen Kliniken
  • Police muss auf Deutsch oder Englisch vorliegen
  • Fremdsprachige Dokumente brauchen beglaubigte Übersetzung
  • DVKA ist offizielle Anlaufstelle bei EU-Versicherungsfragen

Entsendung von Mitarbeitern: Arbeitgeberpflichten im Ausland

Fürsorgepflicht, A1-Bescheinigung, Haftungsrisiko — was Unternehmen konkret tun müssen.

Für Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, gelten besondere rechtliche Pflichten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erstreckt sich ausdrücklich auch auf den Krankenversicherungsschutz der entsandten Person — ein unzureichender Schutz kann zur Arbeitgeberhaftung führen.

Für Entsendungen innerhalb der EU und in Abkommensstaaten muss der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese belegt, dass der Mitarbeiter weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegt und nicht im Gastland versicherungspflichtig wird. Die DVKA koordiniert die entsprechenden Verfahren.

In vielen Nicht-EU-Ländern reicht der GKV- oder PKV-Schutz nicht aus. Eine ergänzende IPMI-Police für entsandte Mitarbeiter ist dort de facto notwendig. Unternehmen mit regelmäßigen Auslandsentsendungen sollten eine verbindliche Entsendungsrichtlinie etablieren, die den Versicherungsschutz klar regelt.

  • A1-Bescheinigung ist Pflicht für EU-Entsendungen — Antrag über DVKA
  • Fürsorgepflicht umfasst lückenlosen Krankenversicherungsschutz
  • Arbeitgeber können bei unzureichendem Schutz haftbar werden
  • Strukturierte Entsendungsrichtlinie schützt Unternehmen rechtlich
SCHRITT FÜR SCHRITT

Vom Versicherungsabschluss zum anerkannten Nachweis

So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsnachweis beim ersten Versuch von Botschaft oder Ausländerbehörde akzeptiert wird.

  1. 1
    Anforderungen des Ziellandes recherchieren1-2 Tage

    Prüfen Sie, welches Visum oder welcher Aufenthaltstitel benötigt wird und welche konkreten Anforderungen die zuständige Botschaft oder Ausländerbehörde an den Versicherungsnachweis stellt. PKV, GKV oder internationale Krankenversicherung — Schengen-Visum und nationales Visum gelten grundlegend verschiedene Maßstäbe.

  2. 2
    Anonyme Risikovoranfrage stellen (bei Vorerkrankungen)2-5 Werktage

    Wer Vorerkrankungen hat, sollte vor dem formalen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Diese hinterlässt keinen Eintrag im HIS-Pool der Versicherungswirtschaft. Ein abgelehnter formaler Antrag hingegen wird gespeichert und kann künftige Anträge bei anderen Anbietern erschweren.

  3. 3
    Passende Police auswählen und beantragen1-3 Werktage

    Wählen Sie eine international anerkannte IPMI-Police, die explizit das Zielland oder den Gültigkeitsbereich (z. B. gesamtes Schengen-Gebiet) einschließt. Achten Sie auf: unbefristete Laufzeit oder Abdeckung des gesamten Aufenthaltszeitraums, keine Kündigungsklausel bei Statuswechsel, SGB-V-konforme Leistungen bei nationalem Visum.

  4. 4
    Versicherungsbestätigung und Police anfordern1-2 Werktage

    Bitten Sie den Versicherer um eine offizielle Versicherungsbestätigung auf Briefpapier mit Stempel oder Unterschrift. Das Dokument muss Name, Versicherungsnummer, Gültigkeitszeitraum, Gültigkeitsgebiet und Deckungssumme inklusive Rücktransport ausweisen. Bei Dokumenten in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch eine beglaubigte Übersetzung einholen.

  5. 5
    Unterlagen einreichen und Antrag stellenNach Terminverfügbarkeit

    Reichen Sie Versicherungsbestätigung und — bei nationalem Visum — die vollständige Police beim Visumsantrag ein. Prüfen Sie vorab, ob die Botschaft eine App-Ansicht oder nur gedruckte Dokumente akzeptiert. Ein ausgedrucktes, gestempeltes Dokument ist stets sicherer als ein digitaler Screenshot.

DOPPELVERSICHERUNG ABWÄGEN

GKV/PKV + IPMI gleichzeitig: Wann es sich lohnt — und wann nicht

Eine Doppelversicherung ist rechtlich zulässig, finanziell aber fast immer eine Fehlinvestition. Hier sind die Ausnahmen und Fallstricke.
Pro
  • Lückenloser Schutz in Übergangszeiten (z. B. kurz vor dauerhaftem Wegzug)
  • PKV-Anwartschaft + IPMI sichert Rückkehranspruch ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Bei Entsendung: GKV/PKV für Deutschland + IPMI für Zielland sinnvoll kombinierbar
  • Sicherheitsnetz wenn GKV-Abmeldung noch nicht abgeschlossen
Contra
  • Leistungen werden nicht doppelt ausgezahlt — Beiträge aber doppelt fällig
  • Nur ein Vertrag ist steuerlich als Basisabsicherung absetzbar
  • Verwaltungsaufwand bei zwei Versicherern erhöht Fehlerrisiko
  • Optimale Strategie: GKV beenden, PKV-Anwartschaft + IPMI für Ausland abschließen
FÜR WEN DIESER LEITFADEN GILT

Versicherungsnachweis und Einreiserecht: Wer welche Lösung braucht

Auswanderer und Langzeit-Expats
Wer dauerhaft ins Ausland zieht, verliert mit der Wohnsitzabmeldung den GKV-Schutz. Eine IPMI-Police wird zur Pflicht. Gleichzeitig lohnt sich die PKV-Anwartschaft, um bei Rückkehr keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.
Entsandte Mitarbeiter und Arbeitgeber
Arbeitgeber haften für lückenhaften Versicherungsschutz entsandter Mitarbeiter. A1-Bescheinigung, DVKA-Koordinierung und eine ergänzende IPMI-Police sind bei Nicht-EU-Entsendungen keine Kür, sondern Pflicht.
Visumantragsteller (national und Schengen)
Wer ein nationales Visum beantragt, braucht SGB-V-konformen Vollschutz. Wer ins Schengen-Gebiet einreisen möchte, benötigt mindestens 30.000 € Deckung inklusive Rücktransport. Die EHIC reicht in beiden Fällen nicht aus.
Personen mit Vorerkrankungen
Vorerkrankungen schließen Sie nicht von der Versicherbarkeit aus. Per anonymer Risikovoranfrage, FMU oder Moratoriumstarif erhalten Sie einen anerkannten Nachweis — ohne Eintrag im HIS-Pool und ohne langfristige Nachteile für zukünftige Anträge.
Offizielle Quellen und Anlaufstellen für Versicherungsnachweise
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über GKV-Leistungen im Ausland und die Grenzen der EHIC. Das Auswärtige Amt gibt für jede Auslandsvertretung die konkreten Visumsanforderungen vor. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) koordiniert grenzüberschreitende Versicherungsfragen innerhalb der EU und bei Abkommensstaaten. Portale wie deutsche-im-ausland.org bieten ergänzende Orientierung für Auslandsdeutsche, während Spezialanbieter wie april-international.com oder allianzcare.com eigene Tarif-Dokumentationen für Visumsverfahren bereitstellen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler — behördliche Quellen geben Rahmenbedingungen vor, keine Einzelfallbewertungen.
DOKUMENTE-CHECKLISTE

Was Botschaften und Behörden im Versicherungsnachweis prüfen

Ein vollständiger Nachweis enthält all diese Angaben — fehlt auch nur eines, droht die Ablehnung.

  • Name der versicherten Person (exakt wie im Reisepass)Namensabweichungen zwischen Versicherungsdokument und Reisedokument sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
  • Versicherungs- oder PolicennummerEindeutige Kennung, unter der der Versicherer das Vertragsverhältnis bestätigen kann.
  • Gültigkeitszeitraum (inkl. An- und Abreisetag)Beim Schengen-Visum muss die Police den gesamten geplanten Aufenthalt lückenlos abdecken.
  • Gültigkeitsgebiet (z. B. gesamtes Schengen-Gebiet)Eine Police, die nur für ein einzelnes Land gilt, wird für das Schengen-Visum abgelehnt.
  • Deckungssumme (mind. 30.000 € für Schengen-Visum)Die Summe muss explizit ausgewiesen sein — pauschal formulierte Deckungen reichen nicht.
  • Rücktransportklausel ausdrücklich eingeschlossenPolicen ohne Rücktransportschutz werden für das Schengen-Visum grundsätzlich abgelehnt.
  • Notfall-Kontaktdaten des VersicherersName, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Versicherers für den Einsatzfall.
  • Briefpapier mit Stempel oder UnterschriftApp-Screenshots werden nicht immer akzeptiert — ein offiziell ausgestelltes Dokument ist immer sicherer.
HÄUFIGE FRAGEN

Rechtliche Rahmenbedingungen: Ihre Fragen beantwortet

Reicht meine EHIC als Nachweis für ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel?
Nein. Das Auswärtige Amt bestätigt ausdrücklich, dass die Europäische Krankenversicherungskarte für nationale Visa und Aufenthaltstitel nicht ausreicht. Der Versicherungsschutz muss dem SGB-V-Standard entsprechen — also ambulante, stationäre Behandlung, Vorsorge und Mutterschaftsleistungen umfassen. Die EHIC deckt nur staatliche Basisleistungen im EU-Ausland ab und endet mit der Wohnsitzabmeldung in Deutschland.
Welche Dokumente akzeptiert die Botschaft als Versicherungsnachweis?
In der Regel werden zwei Formate anerkannt: eine offizielle Versicherungsbestätigung auf Briefpapier des Versicherers mit Stempel oder Unterschrift sowie die vollständige Versicherungspolice. Die Bestätigung muss Name, Policennummer, Gültigkeitszeitraum, Gültigkeitsgebiet und Deckungssumme inkl. Rücktransport ausweisen. App-Screenshots werden nicht immer akzeptiert. Dokumente in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
Kann ich trotz Vorerkrankung einen anerkannten Versicherungsnachweis für mein Visum erhalten?
Ja. Es gibt mehrere Wege: Per Full Medical Underwriting (FMU) werden Vorerkrankungen individuell bewertet und ggf. gegen Aufpreis eingeschlossen. Moratoriumstarife schließen Vorerkrankungen für zwei Jahre aus und schließen sie danach automatisch ein. Entscheidend: Stellen Sie vor einem formalen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage. Diese hinterlässt keinen Eintrag im HIS-Pool. Ein abgelehnter formaler Antrag hingegen wird gespeichert und kann künftige Anträge bei anderen Anbietern erschweren.
Was prüft die Bundespolizei bei der Einreise zum Versicherungsschutz?
Die Bundespolizei ist berechtigt, im Rahmen der Einreisekontrolle bei Drittstaatsangehörigen den Versicherungsnachweis zu verlangen. Geprüft werden Name der versicherten Person, Versicherungs- oder Policennummer, Gültigkeitszeitraum, Gültigkeitsgebiet und Notfall-Kontaktdaten des Versicherers. Ein ausgedrucktes Dokument auf Englisch oder Deutsch ist in den meisten Fällen ausreichend — eine App-Ansicht wird nicht immer akzeptiert.
Was unterscheidet grenzenlos-sicher.de, april-international.com oder allianzcare.com von einem Makler wie Insurancy?
Anbieter wie april-international.com oder allianzcare.com sind Versicherungsgesellschaften, die ausschließlich eigene Tarife anbieten. Portale wie grenzenlos-sicher.de oder deutsche-im-ausland.org bieten Orientierungswissen, aber keinen vollständigen anbieterübergreifenden Vergleich. Als zertifizierter Versicherungsmakler nach §34d GewO vergleicht Insurancy Tarife anbieterübergreifend und begleitet Sie persönlich — von der anonymen Risikovoranfrage bis zur Zusammenstellung der Visa-Unterlagen.
Ist eine Doppelversicherung aus GKV/PKV und internationaler Krankenversicherung erlaubt?
Rechtlich ja, finanziell unsinnig. In Deutschland dürfen Versicherungsleistungen nicht doppelt abgerechnet werden — wer bei zwei Kassen versichert ist, zahlt doppelte Beiträge, erhält aber keine doppelten Leistungen. Zudem ist steuerlich nur ein Vertrag als Basisabsicherung absetzbar; mehr dazu unter internationale Krankenversicherung und Steuerpflicht. Die optimale Strategie: GKV beenden (oder ruhen lassen), PKV-Anwartschaft für Rückkehranspruch sichern und eine IPMI-Police für den Auslandsaufenthalt abschließen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Versicherungsschutz entsandter Mitarbeiter?
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht, die den Krankenversicherungsschutz entsandter Mitarbeiter ausdrücklich umfasst. Für Entsendungen in die EU und Abkommensstaaten ist eine A1-Bescheinigung Pflicht — sie belegt, dass der Mitarbeiter weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegt. Bei unzureichendem Schutz und einem Schadensfall im Ausland kann der Arbeitgeber für entstehende Kosten haftbar werden. In Nicht-EU-Ländern ist eine ergänzende IPMI-Police de facto notwendig.
Was leistet das Bundesgesundheitsministerium und die DVKA bei Fragen zur Auslands-Krankenversicherung?
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Grenzen der GKV im Ausland und die Funktionsweise der EHIC. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist die offizielle Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Krankenversicherungsfragen innerhalb der EU und bei Abkommensstaaten. Beide Stellen geben Rahmenbedingungen vor, erteilen aber keine individuelle Beratung zu Tarifen oder Visa-spezifischen Nachweiserfordernissen.
FAZIT

Wer die Unterschiede kennt, scheitert nicht am Versicherungsnachweis.

1
Schengen-Visum und nationales Visum verlangen grundlegend verschiedene Versicherungsstandardsdie EHIC reicht in keinem der beiden Fälle als vollwertiger Nachweis.
2
Vorerkrankungen schließen Sie nicht aus: Anonyme Risikovoranfrage, FMU und Moratoriumstarife sind der Weg zu einem anerkannten Nachweis ohne HIS-Eintrag.
3
Doppelversicherung ist finanziell unsinnigdie optimale Strategie für Auswanderer kombiniert PKV-Anwartschaft und IPMI, nicht GKV plus internationale Police.
4
Arbeitgeber haften bei lückenhaftem Entsendungsschutz: A1-Bescheinigung und IPMI-Police sind keine optionale Ergänzung, sondern rechtliche Pflicht.
HÄUFIGE FRAGEN

Rechtliche Rahmenbedingungen: Ihre Fragen beantwortet

Reicht meine EHIC als Nachweis für ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel?
Nein. Das Auswärtige Amt bestätigt ausdrücklich, dass die Europäische Krankenversicherungskarte für nationale Visa und Aufenthaltstitel nicht ausreicht. Der Versicherungsschutz muss dem SGB-V-Standard entsprechen — also ambulante, stationäre Behandlung, Vorsorge und Mutterschaftsleistungen umfassen. Die EHIC deckt nur staatliche Basisleistungen im EU-Ausland ab und endet mit der Wohnsitzabmeldung in Deutschland.
Welche Dokumente akzeptiert die Botschaft als Versicherungsnachweis?
In der Regel werden zwei Formate anerkannt: eine offizielle Versicherungsbestätigung auf Briefpapier des Versicherers mit Stempel oder Unterschrift sowie die vollständige Versicherungspolice. Die Bestätigung muss Name, Policennummer, Gültigkeitszeitraum, Gültigkeitsgebiet und Deckungssumme inkl. Rücktransport ausweisen. App-Screenshots werden nicht immer akzeptiert. Dokumente in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
Kann ich trotz Vorerkrankung einen anerkannten Versicherungsnachweis für mein Visum erhalten?
Ja. Es gibt mehrere Wege: Per Full Medical Underwriting (FMU) werden Vorerkrankungen individuell bewertet und ggf. gegen Aufpreis eingeschlossen. Moratoriumstarife schließen Vorerkrankungen für zwei Jahre aus und schließen sie danach automatisch ein. Entscheidend: Stellen Sie vor einem formalen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage. Diese hinterlässt keinen Eintrag im HIS-Pool. Ein abgelehnter formaler Antrag hingegen wird gespeichert und kann künftige Anträge bei anderen Anbietern erschweren.
Was prüft die Bundespolizei bei der Einreise zum Versicherungsschutz?
Die Bundespolizei ist berechtigt, im Rahmen der Einreisekontrolle bei Drittstaatsangehörigen den Versicherungsnachweis zu verlangen. Geprüft werden Name der versicherten Person, Versicherungs- oder Policennummer, Gültigkeitszeitraum, Gültigkeitsgebiet und Notfall-Kontaktdaten des Versicherers. Ein ausgedrucktes Dokument auf Englisch oder Deutsch ist in den meisten Fällen ausreichend — eine App-Ansicht wird nicht immer akzeptiert.
Was unterscheidet grenzenlos-sicher.de, april-international.com oder allianzcare.com von einem Makler wie Insurancy?
Anbieter wie april-international.com oder allianzcare.com sind Versicherungsgesellschaften, die ausschließlich eigene Tarife anbieten. Portale wie grenzenlos-sicher.de oder deutsche-im-ausland.org bieten Orientierungswissen, aber keinen vollständigen anbieterübergreifenden Vergleich. Als zertifizierter Versicherungsmakler nach §34d GewO vergleicht Insurancy Tarife anbieterübergreifend und begleitet Sie persönlich — von der anonymen Risikovoranfrage bis zur Zusammenstellung der Visa-Unterlagen.
Ist eine Doppelversicherung aus GKV/PKV und internationaler Krankenversicherung erlaubt?
Rechtlich ja, finanziell unsinnig. In Deutschland dürfen Versicherungsleistungen nicht doppelt abgerechnet werden — wer bei zwei Kassen versichert ist, zahlt doppelte Beiträge, erhält aber keine doppelten Leistungen. Zudem ist steuerlich nur ein Vertrag als Basisabsicherung absetzbar. Die optimale Strategie: GKV beenden (oder ruhen lassen), PKV-Anwartschaft für Rückkehranspruch sichern und eine IPMI-Police für den Auslandsaufenthalt abschließen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Versicherungsschutz entsandter Mitarbeiter?
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht, die den Krankenversicherungsschutz entsandter Mitarbeiter ausdrücklich umfasst. Für Entsendungen in die EU und Abkommensstaaten ist eine A1-Bescheinigung Pflicht — sie belegt, dass der Mitarbeiter weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegt. Bei unzureichendem Schutz und einem Schadensfall im Ausland kann der Arbeitgeber für entstehende Kosten haftbar werden. In Nicht-EU-Ländern ist eine ergänzende IPMI-Police de facto notwendig.
Was leistet das Bundesgesundheitsministerium und die DVKA bei Fragen zur Auslands-Krankenversicherung?
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Grenzen der GKV im Ausland und die Funktionsweise der EHIC. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist die offizielle Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Krankenversicherungsfragen innerhalb der EU und bei Abkommensstaaten. Beide Stellen geben Rahmenbedingungen vor, erteilen aber keine individuelle Beratung zu Tarifen oder Visa-spezifischen Nachweiserfordernissen.

Versicherungsnachweis beim ersten Versuch akzeptiert

Wir begleiten Sie von der anonymen Risikovoranfrage über den anbieterübergreifenden Tarifvergleich bis zur vollständigen Visa-Dokumentation — persönlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.

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