Die Wegzugssteuer ist in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) geregelt. Das Grundprinzip: Verlässt eine Person Deutschland und hält dabei Anteile an einer Kapitalgesellschaft, behandelt der Fiskus diesen Wegzug steuerlich so, als wären die Anteile am Tag des Wegzugs verkauft worden — auch wenn kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat.
Die bis dahin aufgelaufenen, aber noch nicht realisierten Wertsteigerungen werden besteuert. Auf Englisch spricht man von 'dry income' — einem Einkommen, das steuerlich existiert, aber kein frisches Geld in die Kasse bringt. Genau diese Lücke zwischen Steuerlast und tatsächlichem Liquiditätszufluss ist das Kernproblem für Auswanderer mit Unternehmensbeteiligungen.