Die algerische Sozialversicherung erstattet ihren Pflichtversicherten bis zu 80 % der festgelegten Tarife für allgemeinärztliche, zahnärztliche und stationäre Behandlungen sowie Labortests. Der verbleibende 20-%-Eigenanteil ist dabei noch kalkulierbar.
Für Expats aus Deutschland greift dieses System jedoch nicht: Wer nicht in die algerische Sozialversicherung einzahlt — und das tun die meisten entsandten oder selbstständigen Ausländer nicht —, erhält keinerlei Erstattung. Dazu kommt, dass die offiziellen Sozialtarife weit unter den tatsächlichen Privatpreisen liegen. Selbst die 80-%-Erstattung würde die realen Kosten einer privaten Klinik kaum decken.
- Erstattung setzt Einzahlung ins algerische System voraus
- Sozialtarife liegen deutlich unter Privatklinikniveau
- Kein Anspruch auf Erstattung für die meisten Expats in der Praxis