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Leistungsgrenzen im Kleingedruckten verstehen

Zahnersatz, Psychotherapie, Vorerkrankungen, Schwangerschaft — internationale Krankenversicherungen haben klare Grenzen, die im Ernstfall über fünfstellige Eigenkosten entscheiden. Dieser Leitfaden entmystifiziert die häufigsten Leistungsgrenzen und Ausschlüsse in der langfristigen IPKV.

  • 2.000 € Zahnersatz-Limit Basis
  • 3,5-fach GOÄ-Erstattungsgrenze
  • § 19 VVG Anzeigepflicht Vorerkrank.
André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & IKV-Spezialist · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
Co-Founder Insurancy. Seit 2021 spezialisiert auf internationale Krankenversicherung — von Digital Nomads über Auswanderer bis Ruhestand im Ausland. Vermittelt unabhängig zwischen Genki, BDAE, Cigna, Morgan Price und 8+ weiteren IPMI-Anbietern.
IKV-SpezialistExpat-VersicherungDVA-zertifiziertIHK Vermittler
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungsgrenze ≠ Leistungsausschluss. Ein Ausschluss bedeutet: kein Cent. Eine Grenze bedeutet: bis zum Limit gedeckt, den Rest zahlen Sie selbst. Die Unterscheidung bestimmt Ihr tatsächliches Eigenrisiko.
  • Vorerkrankungen sind der größte Fallstrick. Verschweigen nach § 19 VVG kann zur Vertragsanfechtung führen. Anbieter reagieren mit Vollausschluss, Risikozuschlag oder Moratoriumsklausel — je nach Art und Schwere der Erkrankung.
  • Zahnersatz und Reha sind besonders limitiert. Basistariife deckeln Zahnersatz meist bei 2.000 € pro Jahr, Rehabilitationsmaßnahmen sind oft vollständig ausgeschlossen oder nur alle zwei bis drei Jahre abrufbar.
  • BGH 2024 stärkt Versicherungsnehmer-Rechte. Urteil Az. IV ZR 129/23 vom 10. Juli 2024: Ausschlussklauseln müssen eindeutig, verständlich und verhältnismäßig sein — pauschale Ablehnungen ohne klare Kausalitätskette sind angreifbar.
  • Wartezeiten schränken Schutz ab Tag 1 ein. Typisch: 3 Monate allgemein, 6 Monate Zahnersatz, 10–12 Monate Schwangerschaft. Wer direkt nach Abschluss Leistungen braucht, ist oft noch nicht vollständig geschützt.
Mit KI zusammenfassen
IPKV ist nicht gleich Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt akute Erkrankungen auf Reisen bis maximal 56 Tage bzw. einem Jahr — Vorerkrankungen und Schwangerschaft sind standardmäßig ausgeschlossen. Die internationale Krankenversicherung (IPKV) ersetzt dagegen langfristig die heimische PKV oder GKV für Expats, Auswanderer und digitale Nomaden. Wer dauerhaft im Ausland lebt und sich auf eine Reise-KV verlässt, ist strukturell unterversichert. Alle Inhalte dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die langfristige IPKV.
HÄUFIGSTE LEISTUNGSGRENZEN

Wo die Deckung endet — die vier kritischen Bereiche

Vier Leistungsbereiche verursachen den Großteil aller Streitfälle zwischen IPKV-Versicherungsnehmern und Versicherern.

Zahnbehandlungen und Zahnersatz

Basistariife deckeln Zahnersatz bei 2.000 €/Jahr — Implantate sind oft vollständig ausgeschlossen.

Zahnleistungen gehören zu den am stärksten limitierten Bereichen in der internationalen Krankenversicherung. Die Unterschiede zwischen Basis- und Premiumtarifen sind hier besonders ausgeprägt — und die Kostenfallen besonders groß, da Zahnbehandlungen im Ausland teuer sein können.

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss explizit drei Punkte: erstens die jährliche Erstattungsgrenze für Zahnersatz, zweitens den Erstattungsprozentsatz für reguläre Zahnbehandlungen und drittens ob Implantate grundsätzlich eingeschlossen sind. Diese drei Punkte entscheiden über einen erheblichen Teil Ihres potenziellen Eigenrisikos.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken): Basisttarif bis 2.000 €/Jahr, Premiumtarif bis 5.000 € oder mehr
  • Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlung): Basis 80 %, Premium 100 % der Kosten
  • Implantate: In vielen Tarifen vollständig ausgeschlossen oder auf sehr niedrige Beträge begrenzt
  • Kieferorthopädie: Basis nur für Kinder und begrenzt, Premium mit erweiterter Deckung möglich
  • Prophylaxe und professionelle Reinigung: Basis selten, Premium teilweise enthalten

Stationäre Behandlungen: Honorare und Chefarzt

Viele Tarife erstatten Arzthonorare nur bis 3,5-fach GOÄ — Spezialisten in den USA oder der Schweiz berechnen oft das Fünf- bis Siebenfache.

Bei stationären Aufenthalten ist die Leistungsdeckung in der Regel großzügiger als bei ambulanten oder zahnärztlichen Leistungen — aber auch hier gibt es klare Grenzen. Renommierte Spezialisten im Ausland — etwa in den USA, der Schweiz oder Singapur — berechnen häufig das Fünf- bis Siebenfache des GOÄ-Satzes. Die Differenz zum 3,5-fachen Erstattungsmaximum trägt der Versicherungsnehmer selbst.

Gerade in Ländern mit privatem Gesundheitssystem wie den USA kann die Lücke zwischen Erstattung und tatsächlicher Rechnung dramatisch sein. Ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt in einem US-amerikanischen Krankenhaus kann schnell sechsstellige Dollarbeträge erreichen. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zur Krankenversicherung in den USA.

  • Chefarztbehandlung: In Basistarifen oft nicht automatisch eingeschlossen, muss extra vereinbart werden
  • Einbettzimmer: Häufig nur im Premiumtarif enthalten, Basis deckt oft nur Mehrbettzimmer
  • Krankentransport und Rückholung: Teilweise auf Maximalsummen begrenzt oder nur bei medizinischer Notwendigkeit
  • Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalt: Oft separat geregelt und begrenzt

Kur und Rehabilitation: Oft komplett ausgeschlossen

In Basistarifen häufig null — in Premiumtarifen nur alle 2–3 Jahre abrufbar.

Rehabilitationsmaßnahmen und Kurbehandlungen gehören zu den am häufigsten unterschätzten Leistungsbereichen — und zu jenen, die in internationalen Tarifen besonders restriktiv gehandhabt werden. In Basistarifen sind Kuren häufig vollständig ausgeschlossen.

In mittleren und höherwertigen Tarifen gilt meist eine zeitliche Begrenzung: Die Kostenübernahme für eine Kurbehandlung ist oft nur alle zwei bis drei Jahre möglich. Anschlussheilbehandlungen nach Operationen — in der deutschen GKV ein Standardrecht — sind in internationalen Tarifen keine Selbstverständlichkeit. Die entscheidende Frage lautet: Wie oft, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen?

Psychotherapie und alternative Heilmethoden

Nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber oft auf 20–30 Sitzungen/Jahr gedeckelt — alternative Methoden fast immer ausgeschlossen.

Viele internationale Tarife schließen Psychotherapie nicht grundsätzlich aus, begrenzen sie aber erheblich: typischerweise auf 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr oder einen Maximalbetrag. Stationäre psychiatrische Behandlungen sind in Premiumtarifen häufig besser abgedeckt als ambulante Psychotherapie.

Noch restriktiver ist die Lage bei alternativen Heilmethoden: Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie oder naturheilkundliche Behandlungen sind in Basistarifen meist vollständig ausgeschlossen. Achten Sie auf die genaue Vertragsformulierung — 'psychotherapeutische Behandlungen durch zugelassene Therapeuten' ist eine andere Aussage als 'psychische Erkrankungen', was im Schadensfall weiter ausgelegt werden kann. Wer prüfen möchte, welche Tarife hier mehr bieten, findet Orientierung im Internationale Krankenversicherung im Vergleich.

  • Ambulante Psychotherapie: Oft 20–30 Sitzungen/Jahr, Basis stark begrenzt
  • Stationäre psychiatrische Behandlung: In Premiumtarifen besser abgedeckt
  • Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie: Basis meist vollständig ausgeschlossen
  • Naturheilkundliche Behandlungen: Premiumtarife mit Jahresgrenze oder Erstattungsquote unter 100 %
TARIF-VERGLEICH

Basis vs. Premium — Was Sie wirklich erhalten

Die wichtigsten Leistungsbereiche im Direktvergleich — damit Sie wissen, welche Lücken ein Basisttarif lässt.

Basisttarif

Günstigere Prämie — aber mit deutlichen Leistungslücken
  • ZahnersatzBegrenzt auf ca. 2.000 € pro Jahr
  • PsychotherapieOft ausgeschlossen oder stark begrenzt (selten >20 Sitzungen/Jahr)
  • RehabilitationHäufig vollständig ausgeschlossen
  • ChefarztbehandlungNicht automatisch eingeschlossen — Wahlleistung gegen Aufpreis
  • SchwangerschaftNur akute Komplikationen gedeckt, keine reguläre Vorsorge
  • PräventionsleistungenNicht enthalten — keine Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen
  • Alternative HeilmethodenIn der Regel vollständig ausgeschlossen

Premiumtarif

Höhere Prämie — aber deutlich umfassenderer Schutz
  • ZahnersatzHöheres Limit (5.000 € oder mehr), teils inkl. Implantate
  • PsychotherapieEingeschlossen mit Sitzungslimit (oft 30–50/Jahr)
  • RehabilitationEingeschlossen, zeitlich begrenzt (z. B. alle 2 Jahre)
  • ChefarztbehandlungStandard — ohne Mehrkosten vereinbart
  • SchwangerschaftVollständige Vorsorge und Entbindungskosten eingeschlossen
  • PräventionsleistungenTeilweise enthalten — Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen
  • Alternative HeilmethodenTeilweise eingeschlossen mit Jahresgrenze oder Erstattungsquote
LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE

Was die IPKV grundsätzlich nicht zahlt

Diese Ausschlüsse sind in der Branche weitgehend Standard — kennen Sie die Fallstricke, bevor Sie unterschreiben.

Vorerkrankungen: Moratorium, Zuschlag oder Totalausschluss

Drei Reaktionswege der Versicherer — welcher greift, hängt von Art und Schwere der Erkrankung ab.

Vorerkrankungen sind der mit Abstand größte Fallstrick in der internationalen Krankenversicherung. Nahezu jeder Anbieter behandelt bestehende Erkrankungen bei Vertragsabschluss gesondert. Nach § 19 VVG sind Versicherungsnehmer verpflichtet, alle ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert nicht nur den Ausschluss der betreffenden Leistungen, sondern im schlimmsten Fall die vollständige Vertragsanfechtung.

Vollständiger Ausschluss: Die Vorerkrankung und alle damit zusammenhängenden Behandlungen werden dauerhaft ausgeklammert — die häufigste Variante bei schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen.

Risikozuschlag: Der Versicherer nimmt die Vorerkrankung in den Schutz auf, verlangt aber einen Aufpreis. Die Höhe hängt von Art und Schwere der Erkrankung ab.

Moratoriumsklausel: Die Vorerkrankung wird für typischerweise drei bis fünf Jahre ausgeschlossen. Tritt in dieser Zeit kein Rückfall auf, wird die Erkrankung anschließend regulär in den Schutz aufgenommen. Besonders verbreitet für Erkrankungen der letzten fünf Jahre vor Vertragsabschluss. Wer in einem Land ohne staatliches Netz lebt, sollte die Krankenversicherung ohne staatliches Gesundheitssystem besonders sorgfältig prüfen.

  • Nur Umstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat, müssen angegeben werden (§ 19 VVG)
  • Wichtig: Wie weit reicht der Ausschluss — nur die Grunderkrankung oder auch alle Folgeerkrankungen?
  • BGH Az. IV ZR 129/23: Pauschale Ablehnungen ohne klare Kausalitätskette sind rechtlich angreifbar
  • Anonyme Risikovoranfrage möglich — Ablehnung ohne Vertrag wird nicht gespeichert

Schwangerschaft: Wartezeiten und Deckungslücken

Akute Komplikationen gedeckt — aber reguläre Vorsorge und Entbindung oft ausgeschlossen oder erst nach 10–12 Monaten.

Schwangerschaft ist eines der komplexesten Themen bei Leistungsausschlüssen. Akute Komplikationen während einer Schwangerschaft sind in den meisten internationalen Tarifen abgedeckt, weil sie als medizinischer Notfall gelten. Reguläre Schwangerschaftsvorsorge, Entbindungskosten und Wochenbettbetreuung hingegen sind in vielen Basistarifen ausgeschlossen oder stark begrenzt.

Besonders kritisch: In Ländern wie den USA, wo eine unkomplizierte Entbindung ohne Versicherung schnell 15.000 bis 30.000 US-Dollar kosten kann, ist dieser Punkt existenziell wichtig. Eine Wartezeit von 10–12 Monaten für Schwangerschaftsleistungen ist branchenüblich — wer bereits schwanger ist oder kurzfristig plant, muss dies vor Vertragsabschluss klären. Für Krankenversicherung für in USA lebende Deutsche gelten dabei besondere Anforderungen.

  • Wartezeiten für Schwangerschaftsleistungen: typischerweise 10–12 Monate nach Vertragsabschluss
  • Reguläre Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungskosten: in Basistarifen häufig ausgeschlossen
  • Komplikationsdefinition prüfen: gilt sie auch für Frühgeburten und Kaiserschnitt?
  • Neugeborene: Sind sie automatisch mitversichert, und ab wann?

Kosmetik, Sucht und vorsätzliche Selbstschädigung

Drei Ausschlüsse, die kaum verhandelbar sind — aber mit wichtigen Grauzonen.

Kosmetische Behandlungen sind in der internationalen Krankenversicherung nahezu universell ausgeschlossen: Schönheitsoperationen, Facelifts, Brustvergrößerungen oder Fettabsaugungen werden nicht erstattet. Die entscheidende Grauzone liegt bei Eingriffen mit doppeltem Charakter — etwa eine Nasenoperation bei Septumdeviation. Versicherer verlangen einen ärztlichen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Ohne diesen wird die Erstattung verweigert.

Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen oder Verletzungen sind nach § 81 VVG branchenübergreifend ausgeschlossen. Bei Suchtbehandlungen gilt: Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit ist oft vollständig ausgeschlossen oder auf stationäre Akutbehandlungen beschränkt. Ambulante Entzugstherapien, Langzeit-Rehabilitationen und Nachsorgeprogramme werden selten erstattet.

Hinweis
Was Wettbewerber nicht erklären
Portale wie grenzenlos-sicher.de oder finanzschneiderei-versicherungsmakler.de fokussieren sich auf Kostenfaktoren und Anbietervergleiche — was drin ist, nicht was fehlt. Anbieter wie mawista.com sind primär auf Auslandsreisekrankenversicherungen ausgerichtet (kurzfristig, bis 1 Jahr) und erklären Ausschlüsse der langfristigen IPKV nur oberflächlich. Ressourcen wie deutsche-im-ausland.org liefern gute Zielgruppenübersichten, behandeln aber Leistungsausschlüsse nur im Kontext ihrer eigenen Produktempfehlungen. Juristische Quellen (juris.de, versicherungsbote.de) erklären die Rechtslage präzise, sind aber für Versicherungsnehmer ohne juristischen Hintergrund schwer zugänglich. Dieser Leitfaden schließt die Lücke: vollständig, verständlich, ohne Produktbindung.
BEI LEISTUNGSABLEHNUNG

In 4 Schritten gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung vorgehen

  1. Ablehnungsschreiben analysieren

    Fordern Sie eine schriftliche Begründung an, falls nicht bereits vorliegend. Notieren Sie, auf welche konkrete Vertragsklausel sich der Versicherer beruft.

  2. Klausel im Originalwortlaut prüfen

    Lesen Sie die relevante Klausel selbst nach. Ist sie eindeutig formuliert? Entspricht die Begründung des Versicherers tatsächlich dem Vertragstext? Unklare Klauseln können nach § 307 BGB unwirksam sein.

  3. Schriftlich Widerspruch einlegen

    Legen Sie begründeten Widerspruch ein und verweisen Sie auf die BGH-Rechtsprechung (Az. IV ZR 129/23): Ausschlussklauseln müssen eindeutig, verständlich und verhältnismäßig sein.

  4. Ombudsmann oder Rechtsberatung

    Der Versicherungsombudsmann ist eine kostenlose außergerichtliche Schlichtungsstelle für Streitigkeiten bis 10.000 €. Bei höheren Beträgen oder komplexen Fällen empfiehlt sich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt.

VOR VERTRAGSABSCHLUSS

Checkliste: Diese Fragen müssen Sie schriftlich beantwortet haben

Anonyme Risikovoranfrage schützt Ihren Versicherungsstatus
Wer mit Vorerkrankungen eine internationale Krankenversicherung sucht, sollte niemals unvorbereitet einen formellen Antrag stellen. Eine Ablehnung wird im Versicherungsmarkt gespeichert und kann künftige Anträge erschweren. Makler nach § 34d GewO können eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen — ohne Speicherung, ohne Antrag, mit verbindlicher Auskunft zu Konditionen. Erst danach entscheiden Sie sich für einen Anbieter. Für Senioren im Ausland gelten dabei oft gesonderte Bedingungen — mehr dazu bei der internationalen Krankenversicherung für Senioren.
HÄUFIGE FRAGEN

Was Expats über Leistungsgrenzen wissen wollen

Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung bei Vertragsabschluss vergesse anzugeben?
Nach § 19 VVG riskieren Sie, dass der Versicherer den Vertrag anficht oder sich im Leistungsfall auf Leistungsfreiheit beruft. Entscheidend ist: Nur Umstände, nach denen der Versicherer in Textform ausdrücklich gefragt hat, müssen angegeben werden. Nicht abgefragte Informationen müssen Sie nicht freiwillig offenbaren. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler, bevor Sie einen formellen Antrag stellen.
Kann ich nach einer Leistungsablehnung rechtlich vorgehen?
Ja. Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Prüfen Sie zunächst die Klausel im Originalwortlaut — unklare oder übermäßig weit gefasste Klauseln können nach § 307 BGB unwirksam sein. Der BGH hat in Az. IV ZR 129/23 (10. Juli 2024) klargestellt, dass Ausschlussklauseln eindeutig und verhältnismäßig sein müssen. Erste kostenlose Anlaufstelle ist der Versicherungsombudsmann für Streitigkeiten bis 10.000 €.
Wie unterscheidet sich mawista.com von einer internationalen Langzeit-Krankenversicherung?
Mawista.com konzentriert sich auf Auslandsreisekrankenversicherungen für kurzfristige Aufenthalte — typischerweise bis ein Jahr. Vorerkrankungen sind dort standardmäßig ausgeschlossen, und das Produkt ist nicht für dauerhaften Auslandsaufenthalt konzipiert. Eine langfristige IPKV hingegen ersetzt die heimische PKV oder GKV und deckt auch chronische Erkrankungen, Schwangerschaft und Rehabilitation ab — mit entsprechend komplexeren Leistungsbedingungen.
Ist Psychotherapie in internationalen Krankenversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen?
Nein, aber stark begrenzt. Die meisten internationalen Tarife schließen Psychotherapie nicht grundsätzlich aus, begrenzen sie jedoch auf 20–30 Sitzungen pro Jahr oder einen Maximalbetrag. Stationäre psychiatrische Behandlungen sind in Premiumtarifen häufig besser abgedeckt als ambulante Therapie. Achten Sie auf die genaue Vertragsformulierung: 'zugelassene Psychotherapeuten' kann enger ausgelegt werden als 'psychische Erkrankungen'.
Bin ich im Ausland während der Schwangerschaft automatisch versichert?
Nicht vollständig. Akute Komplikationen sind in den meisten Tarifen als medizinischer Notfall gedeckt. Reguläre Vorsorgeuntersuchungen, Entbindungskosten und Wochenbettbetreuung sind in Basistarifen häufig ausgeschlossen oder erst nach einer Wartezeit von 10–12 Monaten abgedeckt. In Ländern wie den USA, wo eine unkomplizierte Entbindung 15.000 bis 30.000 US-Dollar kosten kann, ist dieser Punkt existenziell — klären Sie ihn vor Vertragsabschluss.
Was bedeutet die Moratoriumsklausel konkret für mich?
Eine Moratoriumsklausel bedeutet: Ihre Vorerkrankung ist für einen definierten Zeitraum — meist drei bis fünf Jahre — vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn Sie in dieser Zeit keine Behandlung wegen dieser Erkrankung benötigen, wird sie anschließend regulär in den Schutz aufgenommen. Das klingt fair, hat aber einen Haken: 'In Zusammenhang stehende Behandlungen' können weit ausgelegt werden. Fragen Sie explizit, wie die Kausalitätskette im Vertrag definiert ist.
Gelten deutsche Verbraucherschutzrechte (VVG, BGB) für meine internationale Krankenversicherung?
Grundsätzlich ja — wenn der Vertrag deutschem Recht unterliegt oder Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 307 BGB zur AGB-Inhaltskontrolle gelten dann auch für Ausschlussklauseln. Prüfen Sie die Rechtswahlklausel in Ihrem Vertrag: Viele internationalen Versicherer wählen ein anderes Vertragsrecht (z. B. Liechtenstein, Irland), was den Schutzrahmen verschieben kann.
Wie vergleiche ich internationale Krankenversicherungen sinnvoll anhand ihrer Leistungsgrenzen?
Fokussieren Sie auf fünf Kernpunkte: erstens die jährliche Deckungssumme und das Jahresmaximum, zweitens Selbstbehalt pro Leistungsfall oder pro Jahr, drittens Wartezeiten je Leistungsbereich (Zahnarzt, Schwangerschaft, allgemein), viertens geografische Deckung (USA/Kanada eingeschlossen oder Aufpreis?), fünftens die konkreten Limits für Zahnersatz, Psychotherapie und Rehabilitation. Ein Makler nach § 34d GewO kann einen anbieterübergreifenden Vergleich erstellen. Wer ohne deutschen Wohnsitz versichert sein möchte, findet Hinweise zur Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz.
FAZIT

Das Kleingedruckte ist der eigentliche Kern jeder IPKV.

1
Leistungsgrenzen (z. B. 2.000 € Zahnersatz, 3,5-fach GOÄ) können im Ernstfall erhebliche Eigenkosten bedeutenbesonders in teuren Gesundheitssystemen wie den USA.
2
Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen, Schwangerschaft und Psychotherapie können den Schutz genau dann aushöhlen, wenn er am dringendsten gebraucht wird.
3
BGH-Urteil Az. IV ZR 129/23: Pauschale Ablehnungen ohne klare Kausalitätskette sind rechtlich angreifbarSie sind nicht schutzlos.
4
Wer Tarife anhand der Leistungsgrenzen vergleicht statt nur nach Preis, wählt gezielt und vermeidet böse Überraschungen im Leistungsfall.

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