Beim Moratoriumsprinzip verzichtet der Versicherer auf eine detaillierte Gesundheitsprüfung. Stattdessen werden Vorerkrankungen, die in einem definierten Zeitraum vor Vertragsabschluss bestanden haben, für eine bestimmte Wartefrist – häufig 24 Monate – vom Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Wartezeit, wenn keine Beschwerden oder Behandlungen stattgefunden haben, gelten auch diese Erkrankungen als vollständig mitversichert. Das Moratoriumsprinzip ist besonders attraktiv für Antragsteller, deren Vorerkrankungen als stabil oder ausgeheilt gelten.
Der Nachteil liegt in der Unsicherheit während der Wartezeit: Wer in diesem Zeitraum wegen einer ausgeschlossenen Erkrankung behandelt werden muss, trägt die Kosten selbst. Eine sorgfältige Beratung ist entscheidend.
- Kein Fragebogen – vereinfachter Einstieg in den IPMI-Schutz
- Vorerkrankungen nach Ablauf der Wartezeit vollständig gedeckt
- Geeignet für stabile oder ausgeheilte Erkrankungen
- Wartezeit von in der Regel 24 Monaten beachten