Wer in Österreich angestellt ist, wird automatisch über den Arbeitgeber in der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen. Diese Pflichtbasis ist solide — aber sie schließt keine Privatärzte, keine Sonderklasse im Krankenhaus und keinen weltweiten Schutz ein.
Eine ergänzende IPMI ist hier sinnvoll, um Versorgungslücken zu schließen: insbesondere für internationale Mobilität, den Zugang zu Privatärzten und umfassende Zahnleistungen.
- ÖGK als Pflichtbasis automatisch vorhanden
- IPMI als Ergänzung für Privatärzte, Sonderklasse und Auslandsschutz
- Kein gesonderter Nachweis für Aufenthaltstitel nötig