In Saudi-Arabien ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, entsandten und lokal angestellten Mitarbeitern eine gültige private Krankenversicherung bereitzustellen. Das klingt komfortabel — hat aber einen entscheidenden Haken: Deckungssummen, Leistungsumfang und die Liste der zugelassenen Kliniken variieren je nach Police erheblich.
Wer die Arbeitgeberpolice ungeprüft übernimmt, riskiert im Ernstfall böse Überraschungen. Fehlende Zahnleistungen, niedrige Deckungsobergrenzen oder ein eingeschränktes Kliniknetz sind häufige Schwachstellen. Eine ergänzende eigene IPMI kann diese Lücken schließen.
Für Selbstständige, Freiberufler und Expats ohne lokalen Arbeitgeber gilt: Sie müssen selbst eine konforme Police abschließen. Zwischen Deutschland und Saudi-Arabien besteht kein Sozialversicherungsabkommen — die gesetzliche Krankenkasse aus Deutschland greift in Riad nicht.