Beim Moratoriumsverfahren wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Stattdessen gilt: Vorerkrankungen, die in einem definierten Zeitraum vor Vertragsabschluss bestanden haben (typischerweise zwei bis fünf Jahre), sind für einen weiteren Zeitraum nach Abschluss ausgeschlossen.
Wer nach diesem Ausschlusszeitraum – häufig zwei Jahre – keine Behandlung wegen dieser Erkrankung benötigt hat, ist ab diesem Zeitpunkt auch dafür mitversichert. Das Moratorium eignet sich besonders für Tauchlehrer, deren Vorerkrankung seit längerer Zeit stabil ist oder als überwunden gilt.
Genki beispielsweise arbeitet mit dem Moratoriumsverfahren. Für junge, gesunde Tauchlehrer in einer frühen Karrierephase kann das eine kostengünstige Einstiegslösung sein. Für langfristigen, umfassenden Schutz mit aktiven Vorerkrankungen ist FMU in der Regel die stärkere Wahl.