Israel betreibt ein staatlich reguliertes System auf Basis von vier gesetzlichen Krankenkassen: Clalit, Maccabi, Meuhedet und Leumit. Beiträge werden über die Gesundheitssteuer (Mas Briut) direkt vom Gehalt einbehalten. Der gesetzliche Leistungskorb (Sal HaBriut) umfasst Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikamente und Präventionsleistungen.
Der entscheidende Haken für Neuankömmlinge: Der Beitritt zur Kupot Cholim setzt den Status als dauerhafter Einwohner voraus. Wer sich noch in der Übergangsphase befindet, ist nicht automatisch erfasst. Selbst nach Beitritt bleiben Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Psychotherapie und viele Spezialisten-Konsultationen nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt. Der Zugang zu englischsprachigen Ärzten und Privatkliniken ist über die staatlichen Kassen kaum organisierbar.
- Beitrittspflicht erst mit offiziellem Einwohnerstatus
- Kein automatischer Schutz in den ersten Monaten nach Einreise
- Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Psychotherapie nicht oder kaum enthalten
- Privatkliniken (z. B. Herzlia Medical Center, Assuta-Netzwerk) nur mit privater Police zugänglich