Sobald der Hauptwohnsitz nach Curaçao verlegt wird, erlischt die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel vollständig und automatisch. Es gibt keine Übergangsfrist, keine automatische Auslandsabsicherung.
Bei der privaten Krankenversicherung ist die Lage nuancierter: Der Vertrag kann theoretisch weitergeführt werden, doch die Leistungen sind für einen dauerhaften Aufenthalt außerhalb Deutschlands meist nicht ausgelegt oder stark eingeschränkt. Die Beiträge laufen weiter, der Schutz greift kaum.
Wer seine Rückkehroption nach Deutschland offenhalten möchte, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen – das sichert den Anspruch auf Wiederaufnahme in die PKV bei einer Rückkehr. Für GKV-Versicherte ist die Wiederaufnahme nach langen Auslandsaufenthalten, besonders ab einem Alter von 55 Jahren, erheblich schwieriger.