Beim Moratoriums-Underwriting entfällt der detaillierte Gesundheitsfragebogen. Stattdessen gilt eine Regelung: Vorerkrankungen, die in einem definierten Zeitraum vor Versicherungsbeginn – meist fünf Jahre – aufgetreten sind, werden für eine Wartefrist von typischerweise zwei Jahren nicht abgedeckt.
Klingt einfach, hat aber Tücken: Im Leistungsfall muss der Versicherer prüfen, ob ein Zusammenhang mit einer früheren Erkrankung besteht. Das ist intransparent und führt zu Unsicherheit. Wer in den ersten zwei Jahren behandelt werden muss, kann auf Kosten sitzen bleiben, die eigentlich abgedeckt sein sollten.
- Kein Gesundheitsfragebogen – einfacher Abschluss
- Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre für 2 Jahre nicht abgedeckt
- Nach Ablauf der Wartezeit automatische Mitversicherung, falls symptomfrei
- Unklare Graubereiche beim Leistungsfall – erhöhtes Streitpotenzial