Deutsche Arbeitgeber haben bei Auslandsentsendungen eine gesetzliche Pflicht, für ausreichenden Krankenversicherungsschutz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht ist rechtlich durchsetzbar. Wer sie vernachlässigt, riskiert Erstattungsansprüche und Haftungsrisiken.
Das bedeutet nicht, dass Sie für jeden Cent aufkommen müssen. Es bedeutet, dass Sie nachweisen können müssen, dass Sie Vorsorge getroffen haben. Eine professionell abgeschlossene internationale Krankenversicherung ist dieser Nachweis. Fehlt sie, stehen Sie im Schadensfall ohne Schutzschild da.