Das kolumbianische Verfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass das Recht auf Gesundheit universell gilt. Notfallbehandlungen dürfen Krankenhäusern nicht verweigert werden, auch wenn keine Versicherung vorliegt.
Doch 'Notfall' wird eng definiert: Sobald der Patient stabilisiert ist, endet die Pflichtversorgung. Alles, was danach kommt – Reha, Nachsorge, Medikamente für chronische Erkrankungen – muss selbst bezahlt werden.
Ausländer, die sich nur kurzfristig im Land aufhalten, können zudem keine EPS-Mitgliedschaft beantragen; diese setzt einen Arbeitsvertrag oder dauerhaften Aufenthaltsstatus voraus. Die gesetzliche Lücke für Touristen, Digitalnomaden und neu angekommene Expats ist damit strukturell eingebaut. Wer keinen deutschen Wohnsitz mehr hat, sollte zusätzlich die Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz prüfen.