Tschechien verfügt über ein beitragsfinanziertes Krankenversicherungssystem mit sieben halbstaatlichen Krankenkassen. Die VZP ČR (Všeobecná zdravotní pojišťovna) ist die mit Abstand größte und versichert rund 60 % der tschechischen Bevölkerung. Das Netz öffentlicher Krankenhäuser und Facharztpraxen ist grundsätzlich leistungsfähig.
Der Beitragssatz beträgt 13,5 % des beitragspflichtigen Einkommens. Angestellte teilen sich diesen mit ihrem Arbeitgeber: Der Arbeitgeber übernimmt 9 %, der Arbeitnehmer zahlt 4,5 %. Selbstständige zahlen den vollen Satz von 13,5 %, jedoch auf Basis von 50 % des Einkommens — plus Mindestbeiträge in einkommensschwachen Monaten.
Ressourcen zu tschechischen Kassenstrukturen finden sich bei Informationsportalen wie AOK.de (EU-Gesundheitssysteme) und tschechien-wirtschaft.de, die jedoch ausschließlich das gesetzliche System beschreiben — ohne Einordnung in den IPMI-Kontext, der für Expats entscheidend ist.
- 7 halbstaatliche Krankenkassen, VZP mit ca. 60 % Marktanteil
- Beitragssatz: 13,5 % (Arbeitgeber 9 %, Arbeitnehmer 4,5 %)
- Selbstständige: 13,5 % auf 50 % des Einkommens
- EU-Bürger mit Wohnsitz oder Arbeit in Tschechien grundsätzlich versicherungspflichtig