Deutschland hat mit Sri Lanka kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das die gegenseitige Anerkennung von Krankenversicherungsleistungen regelt. Wer aus Deutschland nach Sri Lanka auswandert, verliert damit seinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen KV ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, deckt Behandlungen im Ausland aber nur sehr eingeschränkt ab und ist für Langzeitaufenthalte außerhalb der EU in der Regel keine sinnvolle Lösung.
Privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob ihre bestehende PKV-Police eine dauerhafte Auswanderung abdeckt – die meisten deutschen PKV-Tarife tun dies nicht. Für Rentner gilt: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erbringt keine Leistungen in Sri Lanka. Eine separate IPMI ist in allen Fällen die einzig verlässliche Absicherung.