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So umgehst du die Elterngeldstreichung 2024!

Sinn und Zweck des Elterngeldes ist es, den Verdienstausfall frisch gebackener Eltern nach der Geburt zu kompensieren. Daher stellt es eine erhebliche Entlastung dar.

Bislang war es daher vielen Eltern möglich, nach der Geburt des Kindes ganz oder teilweise zu Hause zu bleiben. Das soll sich 2024 allerdings ändern: Elterngeld soll als Sparmaßnahme reduziert werden.

Was es damit auf sich hat und wie du die Elterngeld-Streichung umgehen kannst, zeigt dieser Artikel. Außerdem erfährst du, welche Änderungen 2024 konkret in Kraft treten werden.

Elterngeldstreichung umgehen Grafik

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Elterngeld stellt für viele Paare in der Elternzeit eine große Entlastung dar, doch ab 2024 soll sich hinsichtlich des Elterngeldes im Zuge von Sparmaßnahmen einiges ändern.
  • Die Einkommensgrenzen werden nach unten verschoben, sodass weniger Familien einen Anspruch haben.
  • Während die Grenze zunächst bei 150.000 Euro liegen sollte, hat man sich auf 175.000 Euro geeinigt.
  • Durch bestimmte Maßnahmen lässt sich das zu versteuernde Einkommen senken und man umgeht den Wegfall des Elterngeldes.
  • Dazu zählen beispielsweise eine Betriebsrente oder höhere Ausgaben im Bereich „Werbungskosten“.

Wie war das Elterngeld bislang geregelt?

Die aktuellen Regelungen bezüglich des Elterngeldes sind seit September 2021 gültig. Elterngeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen und hat das Ziel, junge Familien zu unterstützen. In den ersten Monaten benötigt der Nachwuchs ein besonderes Maß an Zuwendung. Dank des Elterngeldes ist es Eltern möglich, diesen Anforderungen nachzukommen.

Damit sich frisch gebackene Eltern nach der Geburt des Kindes möglichst viel darum kümmern können und keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen müssen, wurde das Elterngeld ins Leben gerufen. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.

Es ist vom Einkommen der Eltern abhängig. Bei einem Paar mit geringem Einkommen kann es bis zu 100 % des vorherigen Einkommens betragen. Paare mit hohem Einkommen können mit bis zu 65 % des vorherigen Einkommens rechnen.

  • Mindestelterngeld steht nur denjenigen zu, die ihr Kind selbst betreuen und maximal 32 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Das Basiselterngeld gibt es bis zu 14 Monate.
  • ElterngeldPlus hingegen kann bis zu 28 Monate bezogen werden.

Gibt es eine Einkommensgrenze beim Bezug von Elterngeld?

Viele sind sich dessen nicht bewusst, doch beim Bezug von Elterngeld gab es schon immer eine Einkommensgrenze. Diese liegt aktuell bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare. Bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro.

Da diese Grenze sehr hoch angesetzt ist, betrifft sie nur wenige Eltern. Daher ist sie den meisten auch nicht bekannt. Doch durch die Änderungen werden Einkommensgrenzen mehr und mehr in den Fokus gerückt.

Was ändert sich 2024?

In Zukunft werden immer mehr Eltern mit der Einkommensgrenze beim Elterngeld Bekanntschaft machen. Ab 2024 soll es laut dem Haushaltsentwurf ab 150.000 Euro kein Elterngeld mehr geben.

In der Praxis bedeutet das, dass alle Eltern mit einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro dieses Jahr zwar noch Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro für 14 Monate erhalten hätten, dies jedoch nächstes Jahr nicht mehr bekommen.

Für die Bemessung wird das versteuerbare Einkommen herangezogen – nicht das Jahresbruttoeinkommen. Wo liegt der Unterschied?

  • Das Jahresbruttoeinkommen stellt die reine Höhe des Einkommens dar.
  • Das versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Hier werden also Werbungskosten und andere absetzbare Ausgaben abgezogen.

Also kann davon ausgegangen werden, dass Eltern ab einem Jahesbruttoeinkommen von mehr als 180.000 Euro keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben werden.

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Warum gibt es die Elterngeld-Streichung ab 2024?

Grund für die Änderung ab 2024 ist der Sparhaushalt des Bundestags. Da das Elterngeld die höchsten Kosten im Haushalt der Bundesregierung ausmacht, verbirgt sich hier das größte Sparpotenzial. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Elterngeldgrenze abzusenken.

Das hat auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus bestätigt. Insgesamt sollten rund 60.000 Familien in Deutschland von den Änderungen betroffen sein.

Die Familienministerin übte harte Kritik an dem Entwurf. Er sei bezüglich der Gleichstellung kein „Glanzstück“ – also etwas problematisch. Das Elterngeld soll den Zweck erfüllen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Arbeit in der Erziehung besser aufteilen können. Wird den Elternteilen die Zahlung verwehrt, kann sich das nachteilig auswirken.[1]

Elterngeld-Streichung umgehen: Geht das überhaupt?

Da das Elterngeld in der Vergangenheit eine große Entlastung für Eltern dargestellt hat, sind viele nicht bereit, darauf zu verzichten. Doch kann man die Elterngeld-Streichung irgendwie umgehen?

Grundsätzlich gilt hierbei, dass man immer auf das zu versteuernde Jahreseinkommen achten sollte. Wenn man daher ein höheres Jahresbruttoeinkommen erzielt, die steuerlich abzugsfähigen Kosten jedoch weniger als 150.000 Euro sind, ist der Anspruch auf Elterngeld nach wie vor gegeben.

Abzugsfähige Kosten sind beispielsweise:

  • Kosten für einen Zweitwohnsitz
  • Vorsorgebeiträge
  • Wegstrecken zur Arbeit

Eine Beratung durch den Steuerberater kann buchstäblich Gold wert sein. Denn wer diese abzugsfähigen Kosten produziert, kann unter die Grenze von 150.000 Euro fallen und ist von den Kürzungen nicht betroffen!

Zudem kann das Gespräch mit einem Versicherungsexperten helfen. Immerhin können einige Versicherungen dazu beitragen, sich vor den Kürzungen zu schützen.

Um jedoch konkreter zu werden, haben wir für dich drei Maßnahmen zusammengestellt, die dir dabei helfen können, nächstes Jahr nicht von der Streichung des Elterngelds betroffen zu sein.

Automatische Maßnahmen

Automatische Maßnahmen heißen so, weil du im Grunde nicht selbst tätig werden musst. Diese sind meist bereits aktiv. Dazu zählen:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag von 3.000 Euro
  • Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 16.000 Euro
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: 11.000 Euro
  • Kirchensteuer in Höhe von 3.000 Euro
  • Kinderfreibeträge in Höhe von 9.000 Euro pro bereits geborenem Kind

Eigenverantwortliche Maßnahmen

Die eigenverantwortlichen Maßnahmen kannst du selbst ergreifen und benötigst keine Hilfe von außerhalb. So fallen unter anderem Werbungskosten in diese Kategorie. Home-Office-Pauschale plus Arbeitsmittel und Co. können sich schnell einmal 6.000 Euro im Jahr belaufen.

Auch Beiträge zur Rürup- oder Riester-Rente können sich in der Hinsicht auszahlen. Kürzungen des Elterngelds können mit der Rürup-Rente um 20.000 Euro und mit der Riester-Rente mit 4.000 Euro verhindert werden.

Weitere Ausgaben sind Kinderbetreuungskosten und Schulgeld in Höhe von maximal 4.000 Euro oder Spenden in Höhe von 10.000 Euro. Auch sonstige Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Kosten für die Renovierung eines Baudenkmals können das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Hinweis: Wir beraten und erstellen kostenlose Angebotsvergleiche für Rürup-Rente und Riester-Rente.

Arbeitgebernahe Maßnahmen

Hier ist Hilfe durch den Arbeitgeber erforderlich. Zu den arbeitgebernahen Maßnahmen zählen beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge. Besonders eine Direktversicherung kann dazu beitragen, das zu versteuernde Einkommen zu schmälern. Bis zu 14.000 Euro im Jahr sind möglich!

Die betriebliche Altersvorsorge mit Direktzusage ist potenziell unbegrenzt. Bei beiden Varianten sind Sonder- und Einmalzahlungen möglich.

Jedoch gibt es auch arbeitgebernahe Maßnahmen, die sich negativ auf das Elterngeld auswirken können:

  • Teilzeitarbeit
  • Sabbatical
  • unbezahlter Urlaub

Wer all diese Möglichkeiten in Betracht zieht, kommt auf eine beträchtliche Summe. Eine einfache Rechnung zeigt: Selbst mit 250.000 Euro Brutto-Einkommen im Jahr kannst du noch Elterngeld beziehen.

Da unter diese Einkommensgrenze nur sehr wenige Familien fallen, stehen die Chancen gut, von der Kürzung nicht betroffen zu sein. Wichtig ist jedoch, zeitnah zu handeln. Denn manche Optionen wie die betriebliche Altersvorsorge sind ohne Vorlauf nicht umsetzbar.

Selbstständige Frau fragt sich, wie viel Rente Sie im Alter zu erwarten hat.

Welche Maßnahmen wirken sich nicht auf die Einkommensgrenzen aus?

Auch wenn es viele Möglichkeiten gibt, das zu versteuernde Einkommen zu mindern, sind da noch Ausgaben, die keine entsprechende Auswirkung zeigen. Dazu zählen:

  • Grundfreibetrag
  • Handwerkerleistungen
  • Spenden an Parteien
  • sonstige Versicherungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

Achte zudem darauf, dass andere Einkünfte dein zu versteuerndes Einkommen ebenfalls erhöhen können. Das sind unter anderem Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit, Mieteinkünfte oder Kapitalerträge.

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die vermietete Wohnung zu renovieren oder Wertpapiere aus dem Depot zu entfernen, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.

Ab wann werden die Änderungen bezüglich des Elterngelds aktiv?

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung sollte 2024 in Kraft treten. Aufgrund starker Kritik der Öffentlichkeit und betroffenen Haushalte wurden die Pläne jedoch abgeschwächt. Aktuell ist es der Plan, die Einkommensgrenze schrittweise zu senken.

  • Bis März 2024 soll die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro bestehen bleiben.
  • Gegen Ende März 2025 soll sie auf 200.000 Euro abgesenkt werden.
  • Erst im April 2025 soll die strengere Einkommensgrenze von 175.000 in Kraft treten.

Somit gibt das Paaren mehr Zeit, sich auf die Änderungen bezüglich der Einkommensgrenzen einzustellen. Außerdem wird die Grenze nicht bei 150.000 Euro, sondern bei 175.000 Euro liegen. [2]

Einige Dinge rund um das Elterngeld werden sich jedoch nicht ändern. So wird es auch in Zukunft mehr Geld bei Frühgeborenen geben. Eine Regelung vom 1. September 2021 besagt, dass Eltern zwischen einem und vier Monaten mehr Elterngeld erhalten, wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kommt.

Kürzung des Elterngelds als Frage der Politik

Der Entwurf zu den Kürzungen des Elterngeldes hat die Politik in Deutschland schwer beschäftigt. Es hatte auch eine Petition gegen Elterngeldstreichung gegeben. Die Petition „Nein zur Elterngeldstreichung“ hatte Erfolg: In kurzer Zeit hatten über 600.000 Menschen unterzeichnet.

Die Ampel war es schließlich, die den Entwurf anpassten. So können werdende Eltern und diejenigen, bei denen die Familienplanung noch aussteht, aufatmen. Vor allem sind es die Personen, die aktuell schwanger sind, die eine große Entlastung verspüren.

Fazit

In der Elternzeit ist in vielen Familien das Geld knapp. Frisch gebackene Eltern verzichten nach der Geburt des Kindes ganz oder teilweise auf ihre Arbeit. Deshalb wurde das Elterngeld als finanzielle Entlastung eingeführt. In den kommenden Jahren wird sich das jedoch ändern.

Um nicht von der Streichung des Elterngeldes betroffen zu sein, lohnt es sich, Maßnahmen zu ergreifen. Diese zielen darauf ab, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Dieses ist es nämlich, das als Bemessungsgrenze verwendet wird.

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