Selbständige und Freiberufler – wichtige Informationen und Updates zur Altersvorsorgepflicht (10/2022)

Ein angenehmes, finanziell abgesichertes Leben im Alter! Die Altersvorsorge sieht genau das durch verschiedene Finanzierungswege vor. Es gibt die Möglichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung des öffentlich-rechtlichen Pflichtsystems, betriebliche Angebote und private Altersvorsorgen. 

Dies betrifft vorwiegend Personen mit einem Anstellungsverhältnis. Aber wie entwickelt sich die Situation aktuell bei Selbständigen und Freiberuflern? Wird es eine Altersvorsorgepflicht geben oder bleibt es ein Plan auf dem Papier?

selbstständiger unternehmer

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Altersvorsorgepflicht sieht vor, dass alle Selbständigen und Freiberufler, die bisher keine Art der Altersvorsorge in Anspruch nehmen, finanziell für ihr Alter vorsorgen.
  • Mithilfe der Altersvorsorgepflicht soll der Altersarmut unter Selbständigen entgegengewirkt werden.
  • Erste Konzepte von 2012 (Ursula von der Leyen) sahen die Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung vor.
  • Hubertus Heil arbeitete 2019 einen neuen Plan aus, der 2024 in Kraft treten soll.
  • Selbständige sollen die Möglichkeit haben, zwischen einer gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorge zu wählen.
  • Private Altersvorsorgen dürfen demnach nur in Form einer Rürup-Rente in Anspruch genommen werden

Die Idee der Altersvorsorgepflicht für Selbständige und Freiberufler

Schon seit einigen Jahren besteht die Idee, die Anforderung bzw. die Nachfrage für eine Altersvorsorgepflicht im deutschen Versicherungssystem. 

Es geht darum, dass alle selbständig tätigen Personen und Freiberufler, die bisher keine Form der Altersvorsorge haben, dazu verpflichtet sind für ihr Alter vorzusorgen. 

Zuständige Politiker, Berufsverbände und Experten diskutieren schon seit längerer Zeit, in welcher Form und unter welchen Bedingungen eine Altersvorsorgepflicht umsetzbar ist.

Eine alte Idee wandelt sich!

Bereits 2012 stellte die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einen Plan vor, der eine Altersvorsorgepflicht definierte. Die konkrete Ausgestaltung sah eine verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung vor, wenn der Selbständige/Freiberufler keine private Altersvorsorge getroffen hat.

Diese Pflicht hätte sowohl alle Personen unter 30 betreffen sollen als auch Personen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in die Selbständigkeit gehen. Personen, die bereits selbständig sind (30-50 Jahre) hätten zwischen einer privaten Altersvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung wählen können.

Außerdem wurde ein Mindesteinkommen von 400 € für die Altersvorsorgepflicht vorgesehen.

Dieses Konzept wurde jedoch nie umgesetzt. 

Andrea Nahles sprach das Thema der Altersvorsorgepflicht später erneut an. Hatte jedoch keine detaillierten Pläne zur Umsetzung und Gestaltung. 

2019 plante dann Hubertus Heil ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige vorzustellen. Dies verzögerte sich jedoch durch die Gesetzesentwürfe der Grundrente und der Corona-Pandemie.

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Wie soll die Altersvorsorgepflicht heute genau aussehen?

Das aktuelle Eckpunktepapier von Hubertus Heil sieht bereits einige Aspekte vor, wie die Altersvorsorgepflicht gestaltet werden soll.

Die Bestimmungen sollen 2024 in Kraft treten. Das Konzept soll gründerfreundlich gestaltet werden und betrifft alle Selbständigen, die nicht bereits rentenversichert sind (beispielsweise durch ein berufsständisches Versorgungswerk)

Im Vergleich zu vorherigen Ansätzen sieht Heil eine Wahlmöglichkeit für alle Selbständigen unter 35 Jahren und alle zukünftig selbständigen Personen vor. 

Selbständige und Freiberufler müssen sich also ab 2024 entscheiden, ob sie eine gesetzliche Rentenversicherung, eine private Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder ein Versicherungsangebot eines Versorgungswerk (Ärzte und Anwälte) in Anspruch nehmen.

Grundvoraussetzung ist die Insolvenz- und Pfändungssicherheit der Versicherung, die gewählt wird. Außerdem muss sie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus sicherstellen.

Argumente, die gegen die Altersvorsorgepflicht sprechen

Der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. kritisiert die Aussage von Hubertus Heil, dass es mehr als 3.000.000 Selbständige geben würde, die keine angemessene Altersvorsorge haben. 

Sowohl der Verband als auch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigen, dass die Mehrzahl aller Selbständigen privat für das Alter vorsorgen. Sprich etwa 48 % der befragten haben eine Lebensversicherung, 31 % eine Rentenversicherung und 68 % nutzen Immobilien, um sich finanziell im Alter abzusichern. 

Das heißt, eine Altersvorsorgepflicht wäre eine zusätzliche finanzielle Bürde neben hohen Krankenversicherungsbeiträgen etc. 

Dies stellt außerdem die Intentionen der Politik infrage, die Altersarmut zu verhindern, da die Mehrheit aller Selbständigen bereit privat fürs Alter vorsorgen.

Was hat die Rürup-Rente mit der Altersvorsorgepflicht zu tun?

Wie bereits erwähnt, sollten Selbständige ursprünglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Nun sieht der Entwurf aber eine Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlichen Altersvorsorge vor.

Jedoch sind die privaten Altersvorsorgemöglichkeiten auf die Rürup-Rente begrenzt. Das heißt, Personen haben hier keine Möglichkeit ein anderes privates Altersvorsorgekonzept anzuwenden.

Die Rürup-Rente wurde 2005 für Selbständige unter dem Namen „Basisrente“ kreiert. Sie kann beispielsweise mit hohen Garantien oder fondsbasiert mit hohen Renditechancen vereinbart werden. 

Besonders ist hierbei, dass aktuell 92 % der eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Das heißt, eine Rürup-Rente ist die beste Möglichkeit hohe Steuerersparnisse zu haben. Außerdem liegt die Höchstgrenze bei über 20.000 €, was zehnmal mehr ist als bei anderen privaten Altersvorsorgekonzepten.

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