Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Die Direktversicherung ist die gängigste und beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge
- Pensionskassen gehören zur aussterbenden Art aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase
- Pensionsfonds bringen mehr Flexibilität und Renditechancen als Pensionskassen
- Die Unterstützungskasse bietet sich vor allem für Gutverdiener an, birgt allerdings auch einige Nachteile
- Die Direktzusage macht gut die Hälfte aller Betriebsrenten aus
Direktversicherung
Die mit Abstand gängigste und beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.
Hier schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers eine Rentenversicherung ab.
Finanziert wird der Vertrag von beiden Parteien gemeinsam. Der Mitarbeiter zahlt durch eine Entgeltumwandlung, sprich ein Teil seines Bruttolohns wird in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Der Arbeitgeber zahlt dazu eine frei wählbare Förderung, allerdings mindestens 15 % in den meisten Fällen.
In der Verwaltung ist die Direktversicherung der einfachste Durchführungsweg und zusätzlich besteht für den Arbeitgeber keine Bilanzierungspflicht.
Übertragbarkeit: Wenn der neue Arbeitgeber einen anderen Durchführungsweg für seine Mitarbeiter gewählt hat, kann der Arbeitnehmer nach dem Portabilitätsgesetz vom 01.01.2005 das gebildete Kapital in einen neuen Vertrag übertragen.
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Pensionskasse
Die Pensionskasse ist in vielen Punkten identisch mit der Direktversicherung.
Der Versorgungsträger ist in dem Fall aber keine Versicherungsgesellschaft, sondern eine Pensionskasse.
Da Pensionskassen ausschließlich in Anleihen investieren, ist sie weniger flexibel als die Direktversicherung und hat gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase große Probleme, den Garantiezins für die Versicherten weiter zu erwirtschaften. Immer wieder hört man, dass Pensionskassen geschlossen oder saniert werden müssen.
Wir können diesen Durchführungsweg nicht empfehlen und raten Arbeitgebern auch ab solche Verträge von neuen Arbeitnehmern zu übernehmen, da man als Arbeitgeber im Falle der nicht Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse in die Ausgleichspflicht genommen werden kann.
Übertragbarkeit: Wenn der Arbeitgeber einen anderen Durchführungsweg für seine Mitarbeiter gewählt hat, kann der Arbeitnehmer nach dem Portabilitätsgesetz vom 01.01.2005 das gebildete Kapital in einen neuen Vertrag übertragen.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds bietet im Vergleich zu der Pensionskasse den Vorteil der Flexibilität bei der Kapitalanlage.
Demnach hat das Versorgungswerk hier auch die Möglichkeit einen großen Teil des Geldes in Aktien zu investieren, was bei der aktuellen Niedrigzinsphase einen entscheidenden Vorteil mit sich bringt.
Die Direktversicherung ist im Vergleich aber immer noch einfacher zu verwalten und es benötigt keine Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein (PSVaG).
Übertragbarkeit: Wenn der Arbeitgeber einen anderen Durchführungsweg für seine Mitarbeiter gewählt hat, kann der Arbeitnehmer nach dem Portabilitätsgesetz vom 01.01.2005 das gebildete Kapital in einen neuen Vertrag übertragen.
Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse können Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei umgewandelt werden.
Diese Versorgungsart wird vor allem bei Gutverdienern angewendet, die mit den 4 % beziehungsweise 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht auskommen und darüber hinaus noch vorsorgen möchten.
Als Zusatzbaustein kann Absicherung bei Invalidität und auch Schutz der Angehörigen bei Todesfall des Arbeitnehmers vereinbart werden. Privat weiterführen lässt sich die Unterstützungskasse allerdings nicht.
Übertragbarkeit: Bei der Unterstützungskasse besteht für den Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch auf Fortführung beim neuen Arbeitgeber. Selbstverständlich kann sich der neue Arbeitgeber aber trotzdem freiwillig dazu bereit erklären.
Direktzusage
Bei der Direktzusage kommt die Betriebsrente direkt aus dem Betriebsvermögen.
Sie bietet eine hohe Steuerfreiheit in der Ansparphase und gute Möglichkeiten, wenn man langfristig einen sicheren Job bei einem großen Unternehmen hat.
Einen Anspruch auf Mitnahme zum nächsten Arbeitgeber besteht allerdings nicht und privat weiterführen lässt sich die Direktzusage auch nicht. Tatsächlich macht die Direktzusage aktuell noch gut die Hälfte aller Betriebsrenten aus, allerdings wird sich das mit der Zeit ändern, da das Risiko für den Arbeitgeber ohne Versicherungsmantel im Hintergrund einfach zu groß ist.
Übertragbarkeit: Bei der Direktzusage besteht für den Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch auf Fortführung beim neuen Arbeitgeber.
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Das Thema bAV ist umfangreich und kompliziert
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