Wie die BAV durch das Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) attraktiver wird

Wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge attraktiver gestaltet und wie sich das auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt, erklären wir im Folgenden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist es, die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Unternehmen attraktiver zu gestalten.
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde ab Januar 2018 mit einigen Neuerungen ergänzt.
  • Der Arbeitgeberzuschuss ist nun verpflichtend
  • Es gibt einen neuen Durchführungsweg, das „Sozialpartnermodell“

Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde 2018 in Deutschland eingeführt, um mehr Beschäftigte zum Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge zu bewegen.

Das BRSG bietet eine Reihe von steuerlichen und arbeitsrechtlichen Anreizen, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Branchen.

Seit der Einführung des BRSG ist die Zahl der Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersvorsorge deutlich gestiegen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein wichtiger Rechtsakt, der zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beiträgt.

Ein weiterer wichtiger Teil des BRSG ist das Sozialpartnermodell, welches vor allem Tarifverträge betrifft und als weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge definiert wird.

Wie wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Arbeitgeber aus?

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Zuschusspflicht für Arbeitgeber definiert. Das heißt, Arbeitgeber müssen mindestens 15 % in die betriebliche Altersvorsorge von Mitarbeitern einbezahlen, wenn es sich dabei um eine Entgeltumwandlung handelt.

Bisher existierte dieses Gesetz nicht. Für Verträge ab 2019 gilt dies ab sofort. Für ältere Verträge ist der Arbeitgeber ab 2022 Zuschuss verpflichtet.

Wenn der Arbeitgeber einen Tarifvertrag hat, betrifft ihn auch das Sozialpartnermodell, dass wir später genauer für dich erläutern werden.

Generell sollten Arbeitgeber mögliche Änderungen der bAV durch das BRSG mit ihrem Versicherungspartner abklären, da sich Anpassungen je nach Durchführungsweg und Vertrag unterschiedlich auf das Unternehmen auswirken kann.

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Wie wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Arbeitnehmer aus?

Der Arbeitgeberzuschuss (definiert in der BRSG) wirkt sich ebenfalls auf den Arbeitnehmer aus. Wenn ein Arbeitnehmer sich für den Durchführungsweg der Entgeltumwandlung entscheidet, erhält er einen Zuschuss zur BAV von mindestens 15 % durch den Arbeitgeber.

Aufgrund des BRSG können Arbeitnehmer höhere Beiträge steuerfrei einzahlen. Das gilt für die Durchführungswege Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse und Sozialversicherungsmodell.

Außerdem können Beiträge steuerfrei nachgezahlt werden, im Falle von entgeltfreien Dienstjahren.

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein Freibetrag in der Grundsicherung festgehalten. Das heißt, dass im Alter ein bestimmter Betrag der Betriebsrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf.

Zusätzlich werden Arbeitnehmer entlastet, wenn sie neben einer BAV auch in einen Riester Vertrag einbezahlen.

Neuerungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht seit 2018 einige Neuerungen vor, die betriebliche Altersvorsorge vor allem auch in kleinen und mittleren Unternehmen stärken soll.

Hier findest du die wichtigsten Neuerungen:

Steuerliche Förderungen

Der bisherige Steuer- und Sozialversicherungsfreie Einzahlungsbetrag betrug 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Dies galt für Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und Sozialpartnermodell. Außerdem konnten bis zu 1800 € extra jährlich in die BAV eingezahlt werden.

Neu ist jetzt, dass bis zu 8 % steuerfrei sind. Der sozialversicherungsfreie Beitrag ist weiterhin bei 4 % und der zusätzliche Steuerfreibetrag entfällt. Ebenfalls bleibt die unbegrenzte Steuerfreiheit bei der Direktzusage und Unterstützungskasse.

Diese steuerliche Anpassung ist eine Anregung für den Arbeitnehmer regelmäßig in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die betriebliche Altersversorgung sieht mit den Neuerungen im BRSG einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss vor. Wenn Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung nutzen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % in die BAV einzuzahlen. Dies gilt nur, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen kann (Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis)

Förderung bei Geringverdienern

Durch die Förderung von Geringverdienern soll angeregt werden, dass Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge von Personen, mit einem Einkommen von maximal 2.200 €, einzahlen und diese motivieren eine BAV abzuschließen.

Wenn der Arbeitgeber mindestens 240 € in die betriebliche Altersvorsorge von einem Geringverdiener einzahlt, erhält er bis zu 30 % des Förderbetrags, der durch die Lohnsteuermeldung in Abzug gebracht werden kann.

Freibetrag in der Grundsicherung

Wenn ein Arbeitnehmer im Alter die Grundsicherung in Anspruch nimmt, hat er die Möglichkeit einen Freibetrag von bis zu 223 € ausgezahlt zu bekommen, ohne dass dies in der Grundsicherung angerechnet wird. Somit können sie mehr Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung erhalten.

Beitragsnachzahlungen

Wenn das Arbeitsverhältnis ruht (Elternzeit, Sabbatical, Pflegezeit) werden oft keine BAV Beiträge eingezahlt. Diese können aufgrund der neuen Regelungen im BRSG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze jährlich nachgezahlt werden. So können Lücken in der Einzahlung vermieden werden.

Opting out

Das Opting Out ist ein neues Konzept, das vorsieht, dass Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag automatisch eine betriebliche Altersvorsorge haben. Wenn sie dies nicht wollen, müssen sie aktiv widersprechen. Es besteht also weiterhin keine Verpflichtung, dass Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten müssen. Es kann jedoch in einem Tarifvertrag vereinbart werden, dass man automatisch in eine BAV einzahlt.

Verbesserung der Riester Verträge

Riester-Verträge der BAV werden durch die Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wie private Riester-Verträge gehandhabt. Sprich, man muss keine Sozialversicherungsbeiträge auf Leistungen zahlen. Es gibt also keine Doppelverbeitragung mehr.

Die Vervielfältigungsregel

Die Vervielfältigungsregel wurde vereinfacht, indem die Dienstzeit mit 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) multipliziert wird. Das heißt, die Berechnung der steuerfreien Beiträge für die Betriebsrente nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können leichter ermittelt werden.

Das Sozialpartnermodell der betrieblichen Altersversorgung

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ein neuer Durchführungsweg vorgestellt: das Sozialpartnermodell. Es ist ein Angebot für Arbeitgeber und Gewerkschaften, da sich der Durchführungsweg auf Tarifvereinbarungen bezieht. Beim Sozialpartnermodell ist eine reine Beitragszusage möglich.

Bei allen anderen Durchführungswegen ist dies nicht möglich. Das führt dazu, dass der Arbeitgeber beim Sozialpartnermodell später nicht für Leistungen haftet.

Wie wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf die betriebliche Altersvorsorge aus?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt sich, wie der Name schon sagt, für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ein. Durch die Neuerungen, die seit Januar 2018 gelten, ist dies sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer deutlich erkennbar. Für Arbeitgeber wird die BAV dadurch attraktiver, da es bestimmte Förderungen für zum Beispiel Geringverdiener und steuerliche Erleichterungen gibt.

Auch für Arbeitnehmer gestaltet sich die betriebliche Altersvorsorge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz attraktiver. Der Arbeitgeber ist zu einem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, was dem Arbeitnehmer und dessen Betriebsrente zugutekommt.

Außerdem wurden die steuerfreien Beträge angepasst. Um die betriebliche Altersvorsorge auch im Alter attraktiv zu gestalten, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag, den man erhalten kann, wenn man die Grundsicherung in Anspruch nimmt. Das heißt, man kann die Höhe der Vorsorge wesentlich verbessern.

Fazit ist also, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz sein Ziel erreicht hat, die betriebliche Altersvorsorge zu verbessern und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu gestalten.

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