Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Steuererklärung

Beim Thema betriebliche Altersvorsorge und Steuern gibt es einiges zu beachten. Wie wird das Geld besteuert, wenn es entnommen wird? Und was geschieht mit der Steuererklärung?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du im folgenden Artikel. 🙂

Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
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Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge muss in der Ansparphase im Normalfall nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahme sind Sonderzulagen, die in der Anlage N angegeben werden müssen.
  • Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge in voller Höhe versteuert, da sie als Einkommen gezählt werden. (Diese müssen in der Anlage R genannt werden)
  • In der Ansparphase, sprich in der Zeit in der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung geleistet werden, kann der Arbeitnehmer Steuern durch die klassische Entgeltumwandlung sowie Nachzahlungen und Abfindungen einsparen.
  • Auch der Arbeitgeber spart Steuern und Sozialabgaben

Wie spart ein Arbeitnehmer Steuern in der Ansparphase der betrieblichen Altersvorsorge?

Bist du arbeitstätig und hast eine betriebliche Altersvorsorge, gibt es zwei Möglichkeiten, wie du Steuern einsparen kannst. Zum einen sparst du durch die Entgeltumwandlung und zum anderen durch Nachzahlungen und Abfindungen.

Entgeltumwandlung

Bezahlst du einen Teil deines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge, sparst du zum einen steuerliche Abgaben und zum anderen auch Sozialabgaben. Bei der Entgeltumwandlung können Beträge bis zur Beitragsbemessungshöhe von bis zu acht Prozent steuerfrei einbezahlt werden. Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent.

Hast du eine Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse oder das Sozialpartnermodell als Altersvorsorge, gelten diese steuerlichen Freibeträge.

Hast du die Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage, sind steuerfreie Beiträge sogar unbegrenzt.

Das heißt, dein zu versteuerndes Bruttogehalt wird verkleinert. Somit sinken auch die Steuersätze.

Nachzahlungen und Abfindungen

Wenn dein Arbeitsverhältnis vorübergehend ruht, hast du die Möglichkeit Beiträge nachzuzahlen (zum Beispiel in der Elternzeit). Auch Abfindungen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses können in die betriebliche Altersvorsorge nachträglich eingezahlt werden. Diese Beiträge sind klassischerweise steuerfrei.

⇨ Auch interessant: Die beste bAV im Vergleich

Wie gebe ich meine betriebliche Altersvorsorge (Ansparphase) in der Steuererklärung an?

Normalerweise musst du deine betriebliche Altersvorsorge in deiner Steuererklärung nicht angeben. Grund dafür ist, dass dein Arbeitgeber die bAV Beiträge zur Betriebsrente von deinem Bruttogehalt abzieht und dies in der Gehaltsabrechnung auch so aufgelistet ist.

Das heißt, du kannst einfach dein niedrigeres Bruttogehalt in der Anlage N eintragen und musst nichts weiter beachten. Die Anlagen AV und Vorsorgeaufwand spielen also bei deiner BAV keine Rolle. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist nur in Sachen Kranken und Pflegeversicherung wichtig. Die Anlage AV ist für Beiträge zur privaten Altersvorsorge.

Eine Ausnahme sind Sonderzulagen / Sonderzuwendungen. Überschreiten diese die Beitragsgrenze, musst du die Sonderzulagen separat in deiner Steuererklärung angeben.

Diese werden ebenfalls in der Anlage N eingetragen. Du musst aber nur den Betrag angeben, der die Beitragsgrenze überschreitet.

Sonderzahlungen erhältst du zum Beispiel, wenn du dein bisheriges Arbeitsverhältnis beendest.

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Die bAV in der Auszahlungsphase

Die bAV und Steuern verhalten sich in der Auszahlungsphase anders als in der Ansparphase. Du fragst dich, welche Steuern in der Auszahlungsphase fällig werden? Hier ein Überblick:

Nachgelagerte Besteuerung

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, deine Betriebsrente muss in voller Höhe versteuert werden.

Vorteil ist jedoch, dass dein Einkommen im Alter vermutlich geringer ist als dein Einkommen während du gearbeitet hast. Somit ist die Besteuerung automatisch geringer. Das heißt, nur weil Betriebsrenten in der Auszahlungsphase voll besteuert werden müssen, bedeutet das nicht, dass sich eine betriebliche Altersvorsorge nicht lohnt.

Bei Renteneintritt fallen außerdem die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung an. Es gibt also keine Zuschüsse, wie bei der gesetzlichen Rente.

Freibetrag für gesetzlich versicherte Betriebsrentner

Personen, die eine Betriebsrente in Anspruch nehmen, gesetzlich rentenversichert sind und somit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, haben einen Freibetrag von 164,50 € pro Monat. Wenn sie eine höhere betriebliche Rente erhalten, muss diese dann versteuert werden.

Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge

Wenn die Betriebsrente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung und nicht einer monatlichen Rente ausgezahlt wird, dann muss diese genauso versteuert werden.

Auch müssen Sozialabgaben für die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn es zu einer Kapitalauszahlung kommt.

Es gibt eine Sonderregelung, die sich „Fünftelregelung“ nennt. Wenn du eine Altersvorsorge in Form einer Unterstützungskasse oder einer Direktzusage hast, hast du die Möglichkeit, die Steuern der Kapitalauszahlung über 5 Jahre zu strecken, was die Steuerlast erheblich mindert.

Privatgeführte Direktversicherungen

Wenn du ein Arbeitsverhältnis beendest und trotzdem privat weiter Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse bezahlst, gibt es eine Erleichterung bei den Steuern und Sozialabgaben.

Regelung für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden

Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere Regelungen als bei „neuen“ Verträgen.

Zum Beispiel werden diese älteren bAVs pauschal besteuert. Während der Ansparphase werden also regulär Steuern gezahlt. In der Auszahlungsphase wird die bAV wie eine private Rente in der Steuererklärung angegeben.

Wie muss ich meine Betriebsrente (Auszahlungsphase) in der Steuererklärung angeben?

Wenn deine Altersversorgung ausgezahlt wird, dann wird diese wie Einkommen versteuert.

Um die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen zu versteuern, musst du diese in der Anlage R AV / BAV angeben. Deine bAV Versicherung schickt dir normalerweise regelmäßig eine Leistungsmitteilung, die du dann einfach in die Steuererklärung übertragen kannst.

Du hast die Möglichkeit, die bAV Leistungen in Form von Werbungskosten in der Steuererklärung abzusetzen. Das heißt, Ausgaben aufgrund der betrieblichen Altersversorgung, können in der Anlage R eingetragen werden.

Normalerweise wird bei allen Rentnern ein Pauschalbetrag von 102 € abgezogen. Wenn deine Ausgaben also höher als dieser Pauschalbetrag waren, solltest du dies in der Steuererklärung angeben.

Was Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge und Steuern wissen sollten

Auch der Arbeitgeber kann durch die betriebliche Altersversorgung Steuern sparen.

Durch die Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber seine Lohnnebenkosten verringern, da er genauso wie der Arbeitnehmer rund 20 Prozent weniger Sozialabgaben hat.

Außerdem kann der Arbeitgeber Ausgaben, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge stehen, steuerlich absetzen.

Zusätzlich gibt es steuerliche Förderungen, wenn der Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern investiert. Dabei können bis zu 30 % in Abzug gebracht werden.

Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

Kundenstimmen

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