KlinikRente – Das Versorgungswerk für Unternehmen im Gesundheitswesen
Mitarbeiter gewinnen und binden ist in kaum einer Branche so wichtig und schwierig wie in der Gesundheitsbranche. Der enorme Mangel an Fachkräften und die daraus resultierenden exorbitanten Kosten fürs Recruiting sind die täglichen Herausforderungen der Personalverantwortlichen.
Mit der KlinikRente, unserer Mitarbeiterbindung fördernden Umsetzung und der digitalen Bereitstellung bieten Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur eine konkurrenzlose betriebliche Altersvorsorge, sondern entlasten auch noch Ihre HR- und Lohnabteilung(en).
Optimal betreut mit
Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.
Inhalt dieser Seite
Die Umsetzung des GVWG in der bAV
Seit dem 01.09.2022 gilt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Demnach werden Pflegeeinrichtungen nur noch zur Versorgung zugelassen, wenn sie Ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen.
Da die betriebliche Altersvorsorge auch ein Gehaltsbestandteil ist und Tarifverträge bereits einen Zuschuss in Höhe von 5 bis 7 % des Gehalts zur betrieblichen Altersvorsorge vorsehen, könnte dies auch für die privaten Pflegeeinrichtungen von Bedeutung sein.
Betriebsrenten können refinanziert oder günstig umgesetzt werden
Vorab einen Auszug aus einer Verbandsverhandlung
Zu den kalkulierten Personalkosten gehören insbesondere:
- Bruttolöhne / Bruttogehälter
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
- Altersversorgung einschließl. Pauschalsteuer, soweit diese anfällt
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- Fortbildungskosten
- Ausbildungsvergütungen
- Kosten der betriebsärztlichen Betreuung
- Kosten der Sicherheitsbeauftragten
Hier ein Auszug aus einer Pflegesatzverhandlung
Nach § 84 Abs. 2 und § 89 Abs. 1 SGB XI sind Löhne und Lohnzusatzkosten – dazu gehören u.E. auch die Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung – von den Kostenträgern anzuerkennen.
- Voraussetzung für die Anerkennung ist deren Angemessenheit.
- Öffentliche und kirchliche Träger zahlen Beiträge bzw. Umlagen von 5 % bis zu mehr als 7 % an die jeweilige Zusatzversorgungskasse.
- Ein Beitrag von 5 %, den beispielsweise eine nicht tarifgebundene Einrichtung (privat) an das Branchenversorgungswerk KlinikRente zahlt, sollte demnach angemessen sein
Fazit
Aufgrund des akuten Personalmangels in der Pflege empfehlen wir jedem Arbeitgeber die Berücksichtigung einer AG-finanzierten bAV in den Pflegesatzverhandlungen. Nur mit einer solchen Leistung können nicht tarifgebundene Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu tarifgebundenen Unternehmen in der Wahrnehmung der Mitarbeitenden aufschließen.
Die Einbeziehung der bAV in die Kostensatzverhandlungen kann auch zu einer partiellen Refinanzierung durch Kostenträger führen und wäre dadurch ein Gewinn. Die Refinanzierung erfolgt dann gegebenenfalls über den Eigenanteil der zu Pflegenden bzw. erhöht den Zuschuss der Sozialversicherungsträger.
Wir übernehmen den kompletten Verwaltungsaufwand der betrieblichen Altersvorsorge
- Entlaste die HR- und Lohnabteilung
Wir übernehmen alle Anfragen der Mitarbeiter und informieren transparent sowie unabhängig zu allen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge - Spare Verwaltungskosten
Wir vermeiden zusätzliche Kosten durch Korrekturen der Entgeltabrechnungen und bereiten sämtliche Änderungen für deine Lohnabteilung vor - Papierlos glücklich
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