Rumänien erhebt eine pauschale Einkommensteuer von 10 % auf nahezu alle Einkunftsarten – eine der niedrigsten Flat-Tax-Sätze innerhalb der Europäischen Union. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die ihr Unternehmen als rumänisches Mikrounternehmen strukturieren, kann die effektive Steuerbelastung sogar noch niedriger ausfallen (1 % auf Umsatz bis zu bestimmten Schwellenwerten).
Rentner profitieren ebenfalls: Deutsche Renten werden grundsätzlich in Deutschland besteuert (Quellenlandprinzip nach dem Doppelbesteuerungsabkommen DE–RO), doch sonstige Einkünfte – etwa Kapitalerträge oder Mieteinnahmen aus rumänischen Quellen – unterliegen dem rumänischen Steuersatz von 10 %. Dabei sollte auch die Steuerpflicht der internationalen Krankenversicherung berücksichtigt werden.
Wichtig: Die steuerliche Wohnsitzverlagerung sollte zwingend mit einem Steuerberater abgestimmt werden, der das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Rumänien kennt. Eine fehlerhafte Abmeldung in Deutschland kann zu Steuernachforderungen führen.
- Flat Tax 10 % auf Einkommen gilt für natürliche Personen
- Mikrounternehmen: 1 % Körperschaftsteuer auf Umsatz (bis Schwellenwert)
- DBA DE–RO: Deutsche Renten werden weiterhin in Deutschland versteuert
- Steuernummer (CIF) beim rumänischen Finanzamt ist Pflicht für Selbstständige
- Steuerberater mit DE-RO-Expertise vor Umzug konsultieren