Rechtsschutzversicherung nach Kündigung – So klappt es!

Üblicherweise ist der Versicherungsnehmer derjenige, der seine Rechtsschutzversicherung kündigt. Etwa dann, wenn er den Versicherungsschutz nicht länger benötigt oder ein besseres Angebot gefunden hat.

Es kann allerdings auch vorkommen, dass der Versicherer einen bestehenden Vertrag mit einem Kunden auflöst. Gerade bei einer Kündigung aufgrund der Schadenshäufigkeit kann es zu Nachteilen für den Versicherungsnehmer kommen: Die Suche nach einer neuen Rechtsschutzversicherung wird damit oftmals erschwert.

Was du bei der Rechtsschutzversicherung nach Kündigung beachten solltest und welche Vorgehensweise in solch einem Fall am besten ist, zeigen wir dir in diesem Beitrag.

Rechtsschutzversicherung nach Kündigung

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Rechtsschutzversicherung nach Kündigung – online selbst abschließen

1. Online-Rechner öffnen

2. Bausteine wählen

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3. Einstellungen vornehmen

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4. Tarife filtern

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5. Vergleichen und auswählen

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6. Vorschäden auflisten

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7. Eckdaten angeben und abschließen

Jetzt lediglich noch die persönlichen Daten, IBAN, etc. eingeben und auf „Beantragen“ drücken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung deiner Rechtsschutzversicherung durch den Versicherer ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann dich auch bei der Suche nach einem neuen Rechtsschutzversicherer benachteiligen.
  • Es gibt verschiedene Arten der Kündigung mit unterschiedlichen Fristen: die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung sowie die fristlose Kündigung.
  • Nach einer Kündigung empfiehlt es sich, das Gespräch mit deinem Versicherer zu suchen. Das Ziel dabei sollte sein, dass der Versicherer die Kündigung zurücknimmt und du den Vertrag selbst kündigen kannst.
  • Mit etwas geschickter Verhandlung (in diesem Beitrag findest du Tipps dazu!) ist es mitunter möglich, den bestehenden Rechtsschutz fortzusetzen.
  • Die Deckungszusage für ein laufendes Verfahren ist von der Kündigung nicht betroffen.

Wann darf der Versicherer eine Rechtsschutzversicherung kündigen?

Der Versicherer darf eine Rechtsschutzversicherung ordentlich zum Vertragsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ende des Vertrags. Dieses Recht gilt für den Versicherer genauso wie für dich als Versicherungsnehmer.

Ebenso gibt es das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrags – auch dieses gilt je nach Umständen und vorliegenden Gründen für beide Vertragsparteien.

Ausschlaggebender Grund für eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch den Versicherer ist insbesondere die Häufigkeit der Schadensfälle.

Welche Formen der Kündigung einer Rechtsschutzversicherung können auf dich zukommen?

  1. Ordentliche Kündigung: Die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Ohne Kündigung verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn dein Versicherer dir eine ordentliche Kündigung des Vertrags aussprechen möchte, muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragsdauer (Laufzeit) erfolgen.
  2. Außerordentliche Kündigung: Bei einer außerordentlichen Kündigung darf ein Versicherer dem Versicherungsnehmer mitten in der Vertragszeit kündigen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb eines Vertragsjahres die Kosten mindestens zweier Streitigkeiten von der Versicherung beglichen werden müssen. Hier muss die Kündigung durch die Versicherung spätestens einen Monat nach der zweiten Zusage der Deckung erfolgen.
  3. Fristlose Kündigung: In letzter Konsequenz gibt es die fristlose Kündigung, die vor allem dann ausgesprochen wird, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge der Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Der fristlosen Kündigung muss eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorangegangen sein, zudem muss die gesetzte Zahlungsfrist verstrichen sein.

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Was kann ich tun, wenn mir meine Rechtsschutzversicherung kündigt?

Du kannst noch immer einiges tun, um deine Chancen auf eine neue Rechtsschutzversicherung nach einer Kündigung durch den Versicherer zu erhöhen – ohne dich mit unvorteilhaften Vertragsbedingungen und Konditionen abfinden zu müssen.

Zunächst einmal muss die Kündigung durch den Versicherer nicht in jedem Fall aktenkundig werden. Du kannst nach dem Erhalt einer Kündigung deinen Versicherer kontaktieren und ihn beispielsweise darum bitten, die Kündigung selbst aussprechen zu dürfen. (1)

Geht der Versicherer darauf ein und zieht seine Kündigung zurück, damit du selbst den Vertrag kündigen kannst, erleichtert das die Suche nach einem neuen Tarif ungemein.

Die Vertragssanierung

Einen Versuch wert ist es auch, mit deinem Versicherer zu handeln (Vertragssanierung) – wenn du beispielsweise eine Kündigung wegen einer zweimaligen Schadensregulierung innerhalb eines Versicherungsjahres erhalten hast.

Biete dem Versicherer an, den Beitrag oder die Selbstbeteiligung anzupassen. Im Gegenzug soll die Kündigung zurückgezogen werden.

Mahnung übersehen, Versicherung kündigt: Was tun?

Im hektischen Alltag kann es schnell einmal passieren, dass man eine Rechnung oder Mahnung übersieht und diese unbezahlt liegen bleibt. Auch wenn das Nichtbezahlen der Beiträge an die Versicherung mitunter ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Versicherer sein kann, hast du etwas Handlungsspielraum.

Manchmal ziehen Versicherer die Kündigung zurück, wenn der Versicherungsnehmer den ausstehenden Betrag samt Mahngebühren innerhalb eines Monats noch bezahlt. Verstreicht jedoch auch diese Kulanzfrist, wird die Kündigung wahrscheinlich umgesetzt.

Muss ein laufender Fall nach der Kündigung noch bezahlt werden?

Die gute Nachricht: Die Deckungszusage für ein laufendes Verfahren ist von einer Kündigung durch den Versicherer nicht betroffen. Normalerweise muss der Versicherer die Kosten bis zum Ende des Rechtsstreits im Rahmen der zugesagten Leistungen tragen.

Die Rechtsschutz­versicherung kündigt ohne Grund

Beachte: Der Versicherer muss dir keinen Grund für die Kündigung deines Vertrags liefern. Das Kündigungsschreiben kann entsprechend knapp und wenig hilfreich ausfallen. Falls du dir keinen Grund erklären kannst, kontaktiere den Versicherer und erfrage den Kündigungsgrund – damit du weißt, wie du am besten nach der Kündigung vorgehst. (2)

Rechtsschutzversicherung nach Kündigung – das Fazit

Eine Kündigung deiner Rechtsschutzversicherung vonseiten des Versicherers kann eine unangenehme Sache sein. Gerade, wenn es darum geht, nach einer neuen Rechtsschutzversicherung zu suchen, weil der alte Vertrag gekündigt wurde.

Versicherungen prüfen in der Regel, warum dir deine ehemalige Versicherung den Vertrag gekündigt hat und wird dir – wenn überhaupt – einen neuen Rechtsschutz oftmals nur zu erschwerten Bedingungen anbieten

Nach Kündigung durch Versicherer proaktiv werden

Besser ist, wenn du nach einer Kündigung proaktiv wirst und das Gespräch mit der Versicherung suchst. Arbeite auf das Ziel hin, die Kündigung des Vertrags mindestens selbst aussprechen zu dürfen. Noch besser ist es, wenn du mit deiner Versicherung eine Einigung finden und den bestehenden Rechtsschutz fortsetzen kannst.

Je nach Kündigungsgrund gibt es unterschiedliche Arten, wie du eine Einigung zu deinen Gunsten erzielen kannst. Mahnung übersehen? Erbitte bei der Versicherung einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung. Zu viele Streitigkeiten bei der Versicherung gemeldet? Handle eine Erhöhung des Beitrags oder Selbstbehaltes aus.

Dadurch verschaffst du dir die Möglichkeit, den bestehenden Rechtsschutz selbst zu kündigen und musst bei der Suche nach einem neuen Versicherer keine Nachteile befürchten.

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