Pensionsfonds – Ratgeber & Vergleich (2024)

Pensionsfonds zählen zu den Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Vorteile ergeben sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. In diesem Artikel gehen wir auf die Versicherung sowie auf die Vor- und Nachteile aus Sicht aller Beteiligten ein. 🙂

Pensionsfonds Vergleich

Inhalt dieser Seite

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Das Kapital wird durch eine unabhängige Einrichtung angelegt und verwaltet
  • Bis zu einer bestimmten Höhe müssen Erwerbstätige keine Sozialabgaben oder Steuern auf die Beiträge bezahlen
  • Diese Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge beschert höhere Renditen und größere Flexibilität als die Pensionskasse
  • Das Kapital ist durch einen Pensionsverein gesichert und ist vor Pfändungen und Insolvenz des Arbeitgebers geschützt
  • Der Versicherungsnehmer hat keinen garantierten Anspruch auf Zinsen

Pensionsfonds Vergleich, Eigenschaften und Funktion

Beim Pensionsfonds handelt es sich um einen von sechs Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beiträge werden von Versorgungseinrichtungen angelegt und dem Arbeitnehmer später als Betriebsrente ausbezahlt.

Bei diesem Durchführungsweg geht der Arbeitnehmer davon aus, dass die Überschüsse im Rahmen der Rente sinnvoll angelegt und hierbei Überschüsse entstehen. Diese Überschüsse erhält der Arbeitnehmer zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Rentenbeginn.

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Aus Arbeitnehmer-Sicht

Für junge Arbeitnehmer scheint der Ruhestand weit entfernt. Dennoch ist es sinnvoll, sich bereits früh mit dem Thema betriebliche Altersvorsorge zu beschäftigen. Ohne eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rente, ist die Gefahr groß, dass später im Alter Rentenlücken entstehen.

Der Pensionsfonds verspricht Rendite-orientiertes Sparen. Ein Pensionsfonds ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber mit in den Fonds einbezahlt.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Der gesetzliche Rentenanspruch fällt bei vielen Rentnern nicht sonderlich üppig aus. Durch den demografischen Wandel ist derzeit auch keine Besserung in Sicht. Daher schließt der Pensionsfonds mögliche Lücken in der Altersvorsorge.
  • Auch die steuerlichen Vorteile und Einsparungen bei der Sozialversicherung sprechen für den Pensionsfonds
  • Die Renditechancen sind beim Pensionsfonds besonders attraktiv. Insbesondere in Niedrigzinsphasen kann der Versicherungsnehmer hier deutlich mehr herausholen als beim Tagesgeld oder Festgeld
  • Oft werden Pensionsfonds durch den Arbeitgeber finanziert. Und auch wenn Arbeitnehmer die Versicherung über die Entgeltunwandlung finanzieren, ist der Chef oft zu Zuschüssen verpflichtet

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Höhere Risiken, schließlich werden die Beiträge auf dem Kapitalmarkt angelegt. Damit sind die Risiken größer als bei anderen Durchführungswegen.
  • Im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente wird bei Auszahlung der Rente der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig
  • Keine garantierte Mindestverzinsung – im schlechtesten Fall erhalten Versicherungsnehmer nur die eingezahlten Beiträge zurück.

Leistungen für die Altersvorsorge

Zu den Leistungen des Pensionsfonds zählen Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen und Altersleistungen.

Darüber hinaus können Versicherungsnehmer Zusatzbausteine mit in den Vertrag nehmen. Dazu zählt beispielsweise ein Sterbegeld für die Hinterbliebenenversorgung sowie eine Rentengarantiezeit.

Mindestzusage und Leistungszusage

Der Pensionsfonds teilt sich in zwei Arten der Versorgungszusage auf:

  • Chefs können eine Mindestzusage leisten. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer erhält mindestens die eingezahlten Beiträge zurück, weitere Zuschüsse sind jedoch abhängig vom Kapitalmarkt
  • Alternativ können Arbeitgeber einen Festbetrag zusagen

Finanziert werden die Leistungen über das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei werden die Sparanteile in Aktien oder Fonds investiert. Beim Risikoprofil haben Versicherungsnehmer die Wahl zwischen verschiedenen Anlagestrategien.

Wie am Kapitalmarkt üblich heißt es hier: Je risikoreicher, desto renditeträchtiger. Je vorsichtiger, desto geringer fallen meist die Renditen aus.

Beitragsgestaltung und Entgeltumwandlung

Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sind auf folgenden Wegen möglich:

  • Zahlungen nur durch den Chef
  • Zahlungen nur durch den Arbeitnehmer
  • Chef und Arbeitnehmer zahlen zusammen

Zahlungen durch den Arbeitnehmer unterliegen der Bruttoentgeltumwandlung.

Hierbei ergeben sich die folgenden Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • Einsparen von Steuern und Sozialabgaben
  • Förderung durch den Staat
  • Der Betrag wird vom Brutto-Betrag abgezogen und muss nicht später in der Steuererklärung berücksichtigt werden

Nachteile:

  • Rentenzahlungen müssen im Alter voll versteuert werden
  • Versicherungsnehmer zahlen im Alter die vollen Krankenversicherungsbeiträge
  • Durch die Einzahlung aus dem Bruttoeinkommen fließt weniger Geld in die Rentenversicherung, somit fällt die Rente geringer aus

Auszahlung von Pensionsfonds

Über ihr Erwerbsleben zahlen Arbeitnehmer in den Pensionsfonds ein. Zu Beginn der Rente haben Versicherungsnehmer Anspruch auf verschiedene Auszahlungsarten:

Sie können die Rente entweder in einem ganzen oder einem monatlichen Betrag als Auszahlung erhalten. Möglich sind auch Mischformen wie etwa eine Auszahlung von 30 Prozent zu Rentenbeginn und den Rest als monatliche Rente bis zum Lebensende.

Versicherungsnehmer sollten beachten, dass alle Auszahlungen versteuert werden müssen, sofern in der Ansparphase die Beträge nicht versteuert wurden.

Pensionsfonds bei Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel

Der Pensionsfonds kann auf einen neuen Job übertragen werden. Die Beiträge verfallen nicht und sind pfändungssicher. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen ist die vorzeitige Auszahlung und Kündigung in der Regel nicht möglich. Bei Bedarf können Arbeitnehmer den Vetrag ruhen lassen.

Auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beiträge geschützt.

Aus Unternehmenssicht

Ein Pensionsfonds ist nicht für jeden Arbeitgeber gleichermaßen zu empfehlen. So wie der Pensionsfonds zum Lebensstandard und der zielgerichteten Altersvorsorgung von Arbeitnehmern passen muss, müssen Pensionspläne, Berechnung und die Grundsätze dieses Durchführungsweges auch zum Arbeitgeber passen.

Der Pensionsfonds eignet sich besonders für Unternehmen, die ihre betriebliche Altersvorsorge auslagern möchten. Im Idealfall ergibt sich hierdurch eine höhere Eigenkapitalquote, die eine deutlich höhere Firmenbewertung verheißt.

Nutzen für Unternehmen

  • Geringere Mitarbeiterfluktuation: Ein Pensionsfonds motiviert den Mitarbeiter und setzt Anreize für eine langfristige Bindung an das Unternehmen
  • Niedrigere Steuern: Die Beiträge zum Pensionsfonds können als Betriebsausgaben vollständig steuerlich geltend gemacht werden
  • Günstig: Im Kontrast zu anderen Durchführungswegen ist die Gründung oder der Betritt zu einem Pensionsfonds relativ günstig und unkompliziert. Die Verwaltung übernimmt die Pensionskasse in der Regel selbst
  • Eigenkapitalquote: Pensionsfonds tauchen nicht in der Bilanz auf. Dadurch profitieren Unternehmen von besseren Kennzahlen und vermeiden Abwertungen durch Rating-Gesellschaften

Nachteile für Unternehmen

  • Erhöhter Aufwand bei Umbau eines bereits bestehenden Versorgungssystems
  • Beitragspflicht für Arbeitgeber in Höhe von mindestens 15%

Pensionsfonds und das Sozialpartnermodell

Der Pensionsfonds kann flexibel mit dem neusten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, dem Sozialpartnermodell kombiniert werden.

Der Vorteil beim Sozialpartnermodell liegt darin, dass das Unternehmen nicht später für die Höhe der Betriebsrente haftet. Der Arbeitnehmer hat außerdem durch die flexible Anlage der Beiträge eine Chance auf eine höhere Rendite.

Kosten für Unternehmen

Arbeitgeber müssen die folgenden Kosten übernehmen:

  • Verwaltungskosten
  • Beiträge zum Pensionssicherungsverein
  • Beiträge bzw. Zuschüsse zu den Beiträgen (je nach Vereinbarung)

Der Arbeitgeber ist durch die Subsidiärhaftung dazu verpflichtet, eine garantierte Mindestleistung zu zahlen. Durch die Einzahlung in einen Pensions- und Sicherungsverein, erhält der Versicherungsnehmer auch bei Insolvenz des Unternehmens seine Mindestansprüche.

Tipps

Vergleich mit anderen Durchführungswegen

Der Pensionsfonds ist nicht für jedes Unternehmen und nicht für jeden Versicherungsnehmer geeignet. Erwerbstätige sollten sich daher die Alternativen zu dieser Form der Betriebsrente näher ansehen.

Eine Absicherung ist auch über die folgenden Wege möglich:

Vergleich der Anbieter

Arbeitgeber und Beschäftigte haben die Möglichkeit aus einer Vielzahl von Anbietern zu wählen. Bei der Auswahl der Tarife sollten vor allem die Verwaltungskosten und die Chancen auf eine hohe Rendite beachtet werden.

Höchstgrenze beachten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug der Sozialabgaben in eine Pensionskasse investieren. Bei bis zu 8% werden zudem keine Steuern fällig.

Diese und zahlreiche weitere Benefits der Pensionskasse sind abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag im Jahr 2020 bei 82.800 Euro brutto im Jahr.

Mit dem Arbeitgeber verhandeln

Eine betriebliche Altersvorsorge bietet dem Arbeitgeber zahlreiche Vorzüge, liegen aber hauptsächlich im Interesse des Versorgungsberechtigten. Der Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sollte sie aber dennoch mit Blick auf Nachteile im Alter in die Vertragsverhandlungen miteinbeziehen.

Wer Schwierigkeiten dabei hat seinen Arbeitgeber vom Pensionsfonds zu überzeugen, kann auch mit der Kostenersparnis argumentieren: Durch Zahlung in eine bAV sparen Arbeitgeber Sozialabgaben.

Lebensplanung und Lebenslauf berücksichtigen

Das Risiko im Alter ohne ausreichende Versorgung dazustehen, beschäftigt viele Erwerbstätige schon in jungen Jahren. Dennoch sollten Beschäftigte berücksichtigen, dass der Pensionsfonds nicht die Ideallösung sein muss.

So wie andere Betriebsrenten eignet sich auch der Pensionsfonds nicht für Erwerbstätige, die häufig den Arbeitgeber wechseln oder bereits absehen können, dass sie sich später im Berufsleben selbstständig machen werden.

Vertragsflexibilität beachten

In Puncto Verfügbarkeit, unterscheidet sich der Pensionsfonds nicht wesentlich von anderen Betriebsrenten. In der Ansparphase ist das Kapital in der Regel nicht verfügbar.

Wer den Arbeitgeber wechselt, kann den Vertrag auf Antrag mitnehmen. Der neue Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet den Vertrag uneingeschränkt weiterzuführen.

Versicherungsnehmer haben hier die Möglichkeit den Vertrag stillzulegen oder den Versicherungsvertrag privat weiterzuführen.

Transparenz im Vertragsabschluss beachten

Den Abschluss der Versicherung übernimmt laut Versicherungsaufsichtsgesetz der Versicherungsnehmer selbst. Er hat das Recht den Versorgungsträger auszuwählen, der am besten zum Unternehmen passt.

Aus diesem Grund ist eine neutrale Beratung in der Praxis nur eingeschränkt möglich. Erwerbstätige sollten sich also möglichst ausführlich über den Chef zu Themen wie Abschlusskosten sowie Leistungen bei Tod, Invalidität und Erwerbsminderung, Renditechancen und die Art der Anlagestrategie beraten lassen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es für alle beteiligten Parteien viele Benefits beim Pensionsfonds gibt. Die Zahlung im Alter hängt von der Höhe der Beiträge und der Zuschüsse des Arbeitgebers ab. Seit 2019 sind Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses von mindestens 15% zur Engeltumwandlung verpflichtet.

Der Pensionsfonds eignet sich besonders für Beschäftigte, die möglichst langfristig bei einem Arbeitgeber bleiben möchten und in die bestehende gesetzliche Altersversorgung mit Leistungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds ergänzen möchten.

Durch Zusatzbausteine können Versicherungsnehmer das Risiko durch Berufsunfähigkeit gezielt reduzieren und verringern die Gefahr durch Armut im Alter.

Auch für das Unternehmen sind Pensionsfonds eine attraktive Alternative zu klassischen Formen der Betriebsrente. Der Pensionsfonds eignet sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die den Verwaltungsaufwand scheuen.

Durch Leistungen des Arbeitsgebers haben Unternehmen die Möglichkeit das Thema bAV aus ihrem Unternehmen auszugliedern. Dadurch stehen sie bilanziell meist viel besser da und setzen die Aufwendungen als Betriebsausgaben ab.

Durchführungswege in der bAV

Das sind die 6 möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.

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Kundenstimmen

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Linda Krämer
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Claus Clemens
/
Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

Das Thema bAV ist umfangreich und kompliziert

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