D&O Versicherung für Aufsichtsräte
Der Aufsichtsrat trägt im Unternehmen eine sehr große Verantwortung. Daher können sich Fehler umso schwerwiegender auswirken. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Absicherung nötig. Die Directors & Officers-Versicherung kommt ins Spiel.
Sie zählt zu den nötigen Versicherungen für Personen, die eine Organtätigkeit durchführen. Dabei gibt es verschiedene Arten, wie diese Form der Versicherung in der Praxis Anwendung findet.
Dieser Artikel geht auf das One Tier-Board System sowie das Two Tier-Board-System ein. Des Weiteren zeigen wir, warum die D&O so wichtig ist und welche Vorteile sie im Unternehmensalltag bietet.
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Das Wichtigste in Kürze
- In einer Organisation oder einer Gesellschaft erfüllt der Aufsichtsrat wichtige Aufgaben, die mit einem hohen Maß an Verantwortung einhergehen.
- Durch die Verletzung von Pflichten kann es zu hohen Schäden gegenüber Anteilseignern oder auch dem Unternehmen kommen.
- Der Aufsichtsrat haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen, was im schlimmsten Fall seine Existenz bedrohen kann.
- Aus diesem Fall ist eine D&O sinnvoll, die von den Vorständen klar getrennt ist.
- Es gibt verschiedene Systeme, mit denen sich ein Aufsichtsratsmitglied versichern lassen kann, um ausreichend geschützt zu sein.
Brauchen Aufsichtsräte eine D&O-Versicherung?
Ohne vom Vorstand getrennte Versicherungsregelungen können komplizierte Situationen auftreten. Manchmal kann der Versicherer, über den die D&O-Versicherung läuft, seine treuhänderische Pflicht nicht gleichzeitig gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat erfüllen.
Aus diesem Grund sollte über eine D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat nachgedacht werden. So kann es nicht zu einem Interessenkonflikt kommen. Das wirkt Streitigkeiten entgegenwirken.
In diesem Zuge ist es nicht nur wichtig, eine separate Versicherung abzuschließen. Es ist ebenfalls sinnvoll, sich an einen anderen Versicherer zu wenden. Für den Vorstand und den Aufsichtsrat sollten daher zwei unterschiedliche Versicherer gewählt werden.
Der Aufsichtsrat gilt in einem Unternehmen als das zentrale Organ der Überwachung der Geschäftsleitung. Die Pflichten sind klar in § 111 Aktiengesetz (AktG) geregelt. Dieser findet über § 52 GmbHG Anwendung.
Was sind die Aufgaben des Aufsichtsrats?
Der Aufsichtsrat erfüllt ebenso wie der Vorstand wichtige Aufgaben. Doch diese unterscheiden sich im Wesentlichen. Folgendermaßen sehen die Aufgaben aus:
Vorstand | Aufsichtsrat |
Strategische Weiterentwicklung | Überwachung des Vorstands |
Sicherstellung der operativen Umsetzung | Prüfung des Jahresabschlusses |
Einhaltung von Compliance-Standards | Einhaltung von Compliance-Standards |
Wie ist die Haftung eines Aufsichtsrats geregelt?
Eng mit den Pflichten des Aufsichtsrats ist seine Haftung verknüpft. Diese orientiert sich an den Vorstandspflichten zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Für die Haftung des Aufsichtsrats gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Immerhin handelt es sich um ein Kollegialorgan.
Dabei haftet allerdings nicht der Aufsichtsrat als Organ, sondern eher die einzelnen Mitglieder als Gesamtschuldner. Wer eine Pflichtverletzung ausübt, haftet somit mit seinem gesamten Privatvermögen. Dafür kann fahrlässiges Handeln bereits ausreichen.
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Wie ist es Aufsichtsräten möglich, sich vor D&O-Ansprüchen zu schützen?
Damit sich Aufsichtsräte entsprechend vor D&O-Ansprüchen schützen können, sollten sie an dem Two Tier-Konzept festhalten. Dabei bietet sich folgende Konstellation an:
- Bei Versicherer A sind die Vorstandsmitglieder versichert. (Tier 1)
- Bei Versicherer B sind die Aufsichtsratsmitglieder versichert. (Tier 2)
Das Konzept kann Aufsichtsräte gut schützen. Einen Nachteil gibt es jedoch ebenfalls: Es gibt höhere Prämien, da auch zwei separate Deckungssumme der D&O-Versicherung gewählt werden müssen. Jedoch nehmen dies viele Aufsichtsräte in Anbetracht der ansonsten hohen Schadensansprüchen in Kauf.
Eine weitere Möglichkeit, die dabei hilft, das Problem zu umgehen, ist ein spezielles Programm. Dieses enthält auch Regelungen für den Aufsichtsrat. Damit ist es zwar komplexer, doch man kann in Form von Prämien sparen. Doch Vorsicht: Nicht jeder Versicherer bietet diese Form des Versicherungsschutzes an. Somit sollten Versicherte immer auf die jeweiligen Möglichkeiten achten.
Das Two Tier-Board-System stellt im Übrigen einen Gegensatz zum One Tier-Board-System dar. Bei diesem Modell gibt es keine Trennung der Haftung von Managern und Aufsichtsrat. Vielmehr wird dabei das Interesse der Anteilseigner gedeckt. Das System stammt aus den USA und ist in Deutschland nicht immer die richtige Wahl.
Was ist das Two Tiered Trigger-Modell bei der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat?
Eine Möglichkeit des Schutzes ist das sogenannte Two Tiered Trigger-Modell. Es nennt sich auch Two Tier-Board-System. Es funktioniert so, dass eine Police für den Aufsichtsrat nur in bestimmten Szenarien ausgelöst wird. Also ist die Versicherung nur dann wirksam, wenn eine eigenständige D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat nötig ist.
Der Bedingungsumfang ist im Grunde gleich wie der einer D&O-Versicherung des Unternehmens. Jedoch besitzt die Versicherung spezifische auf den Aufsichtsrat beschränkte Auslöser (auch Trigger genannt) der Deckung.
Die Police läuft bei einem anderen Versicherer als die D&O-Versicherung des Unternehmens. Denn nur durch eine klare Abgrenzung ist eine Unabhängigkeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat möglich. Dadurch können potenzielle Interessenskonflikte vermieden oder entschärft werden.
Welche vier Trigger gibt es bei dieser Form der D&O-Versicherung für Aufsichtsrat?
D&O-Versicherer setzen bei dieser Form der Versicherung auf vier verschiedene Trigger. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Ausschöpfung der Deckungssumme der D&O des Unternehmens
- Verkündung eines Streits
- Anfechtung der D&O-Unternehmenspolice
- Besondere Vertreter nach § 147 AktG
Ausschöpfung der Deckungssumme der D&O des Unternehmens
Für die maximale Unabhängigkeit der Deckung für Mitglieder des Aufsichtsrats gibt es eine separate Deckungssumme. Man spricht auch von einer Exzendentenversicherung.
Verkündung eines Streits
Bei einem Streit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat handelt es sich wohl um den klassischen Fall. Wird ein solcher Streit verkündet, wird die Aufsichtsratpolice sofort ausgelöst.
Anfechtung der D&O-Unternehmenspolice
Ein weiterer Fall kann vorliegen, wenn die D&O-Unternehmenspolice angefochten wird. Ein Vorstandsmitglied hat zum Beispiel in der Erklärung zu bekannten Umständen gegenüber dem Versicherer falsche Angaben gemacht.
Dann besteht die Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaft der Vertrag für nichtig erklärt. Der Versicherungsschutz entfällt. Sowohl der Vorstand als auch die Aufsichtsräte sind nicht mehr versichert.
Besondere Vertreter nach § 147 AktG
Macht ein besonderer Vertreter gleichzeitig einen Anspruch gegen Aufsichtsrat und Vorstand geltend, kann es zum Interessenkonflikt kommen. Dabei sollte es bei dem Streit immer um die Frage gehen:
- Wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand ausreichend informiert?
- Oder wurde er nicht ausreichend informiert oder sogar bewusst hinters Licht geführt?
Wann zahlt die D&O-Versicherung?
Die Directors & Officers-Versicherung stellt eine ganz besondere Form der Versicherung dar. Doch wann genau zahlt sie? Grundsätzlich sichert sie die Unternehmenslenker gegen Haftungsansprüche ab. Durch eine Pflichtverletzung kann ein hoher Schaden entstehen. Für diesen wird der Aufsichtsrat haftbar gemacht.
Wenn nun im Schadensfall Zahlungen gefordert werden, springt die D&O-Versicherung ein. Damit schützt sie die Existenz des Versicherten. Immerhin haftet er ansonsten mit seinem Privatvermögen, was ihn im schlimmsten Fall in die Insolvenz treiben kann.
Dabei schützt die Versicherung sowohl gegen Forderungen von Aktionären als auch von anderen Anteilseignern. Des Weiteren ist ein Versicherungsschutz gegeben, wenn das eigene Unternehmen Ansprüche erhebt.
Allerdings erfüllt die D&O-Versicherung noch einen weiteren wichtigen Zweck. Sie fungiert als passiver Rechtsschutz. Das bedeutet, dass sie Forderungen zunächst prüft. Sind sie unberechtigt, wehrt sie sie ab. Da es in diesem Prozess oftmals zu Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren kommt, trägt sie auch diese Kosten.
Schützt die D&O-Versicherung auch vor Kosten durch Straftaten?
Viele Aufsichtsräte fragen sich vor Abschluss der D&O-Versicherung, ob auch Straftaten inkludiert sind. Tatsächlich ist dafür jedoch kein Schutz gegeben. Nur die fahrlässige Pflichtverletzung ist ein Anlass für den Versicherer, die Kosten zu übernehmen.
Wer Pflichten wissentlich und absichtlich verletzt, wird von der D&O-Versicherung nicht geschützt. Ein solcher Vorsatz wird jedoch meist erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens festgestellt. Die Versicherung übernimmt somit meist zunächst die Rechtskoten.
Wenn dann durch das Verfahren aufkommt, dass eine wissentliche Pflichtverletzung oder Vorsatz vorliegt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Aufsichtsrat muss für die vollen Kosten aufkommen. [2]
Greift die D&O-Versicherung auch bei klassischen Management-Fehlern?
Im Management kann es durchaus zu Fehlern kommen. Doch ein Versicherungsschutz ist dafür nicht gegeben. Ein Beispiel:
Die Marktentwicklung wurde falsch eingeschätzt. Durch diesen Planungsfehler floppt ein Produkt. Die Verluste werden allerdings nicht von der D&O-Versicherung ausgebügelt. Dafür benötigen Unternehmen eine Vollkasko-Versicherung gegen Verluste oder müssen die Kosten selbst bezahlen.
Wie hoch sollte eine D&O-Versicherung sein?
Die Deckungssumme der D&O-Versicherung variiert von Versicherer zu Versicherer. Auch zwischen den Tarifen gibt es Unterschiede. Ganz allgemein wird gesagt, dass eine Versicherungssumme zwischen 30 % und 50 % der Bilanzsumme geeignet ist.
Bei einem Unternehmen mit Bilanzsumme von 1.000.000 Euro sollte die Versicherungssumme der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat zwischen 300.000 und 500.000 Euro liegen. Dies gilt es allerdings im individuellen Fall abzuklären. Eine Beratung kann dabei helfen. [3]
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat?
Für Vorstände gibt es ganz klare Regelungen, was den Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung betrifft. Geregelt ist dies in § 93 Abs. 2 S. 3 AktG. Vorstandsmitglieder benötigen einen Selbstbehalt von 10 %.
Für Mitglieder des Aufsichtsrats gilt diese Regelung allerdings nicht. Hier ist man noch recht frei, was die Höhe des Selbstbehalts betrifft. Jedoch rät der Deutsche Corporate Governance Kodex – kurz: DCGK – zu einem Selbstbehalt für Aufsichtsräte in der gleichen Höhe.
Das Ziel ist dabei ganz klar: Man möchte der Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten vorbeugen. Mit entsprechendem Selbstbehalt kann man zudem ein Bewusstsein für die eigene Beteiligung an der Schadensregulierung schaffen.
Wer schließt die D&O-Versicherung ab?
Die Versicherung sollte immer von dem abgeschlossen, der das Risiko trägt. Für Aufsichtsratsmitglieder ist es jedoch das Unternehmen, das sich um einen Versicherungsabschluss kümmert. Die Geschäftsführung befasst sich mit den Angeboten des Versicherers und entscheidet sich für eines der verfügbaren Deckungskonzepte.
Zu den versicherbaren Gesellschaften zählen:
- Aktiengesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Kommanditgesellschaften auf Aktien
- GmbHs
- offene Handelsgesellschaften
- eingetragene Gesellschaften
- eingetragene Genossenschaften
- Stiftungen
- Vereine
Fazit
Die D&O-Versicherung gilt als Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Es gibt verschiedene Modelle, die man hierzu wählen kann. D&O-Versicherer bieten vielfältige Möglichkeiten an.
Nicht immer reicht die Unternehmens-D&O-Versicherung aus. Es kann sein, dass eine weitere Versicherung für den Aufsichtsrat nötig wird. Dadurch kommt es nicht zu einem Interessenkonflikt bei Auseinandersetzungen, in die die Vorstände involviert sind.
Es gibt unterschiedliche Deckungskonzepte. Damit sollte sich der Geschäftsführer zunächst genau befassen, ehe er sich für eine D&O-Police entscheidet. Ein Versicherungsberater kann dabei helfen.
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