D&O-Versicherung für Geschäftsführer

Schon eine Fehlentscheidung durch den Geschäftsführer und der Betrieb liegt lahm und hat große finanzielle Einbußen zu verzeichnen. Oder aber es wird ein Schaden an Dritten verursacht. Beides hat erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsführer: Er muss mit seinem gesamten Privatvermögen haften.

Aus diesem Grund gibt es die D&O-Versicherung. Viele Geschäftsführer nutzen nicht nur die D&O der Gesellschaft, sondern schließen eine eigene Versicherung für die ideale Absicherung ab.

Wann sich eine D&O lohnt und welche Leistungen sie beinhaltet, zeigt dieser Artikel. Außerdem gehen wir darauf ein, mit welchen Kosten zu rechnen ist und was die unterschiedlichen Tarifmodelle voneinander unterscheidet.

D&O-Versicherung für Geschäftsführer

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftsführer tragen zahlreiche Risiken in einem Unternehmen, da ihr Beruf mit viel Verantwortung einhergeht.
  • Schon ein kleiner Fehler kann daher zu großen Vermögensschäden führen, für die der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftet.
  • Da kommt die D&O-Versicherung ins Spiel, da sie für den Versicherungsnehmer einspringt und die Kosten bezahlt.
  • Dabei gibt es viele Unterschiede zwischen den Tarifen, was Leistungen, Kosten und weitere Faktoren betrifft.
  • Durch einen Tarifvergleich können Geschäftsführer die D&O-Versicherung finden, die ideal zu ihnen passt.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Je größer die Verantwortung ist, desto höher sind die Risiken. Und wo Risiken bestehen, kann es teuer werden. Das ist der Grund, aus dem eine D&O-Versicherung gerade für Geschäftsführer so essenziell ist.

Geschäftsführer tragen ein großes Risiko in einem Unternehmen. Sie übernehmen eine Reihe an Aufgaben, bei denen schon ein kleiner Fehler große Auswirkungen haben kann. Ein Schadenfall kann hohe Zahlungen nach sich ziehen.

Dabei muss ein Fehler nicht einmal selbst verursacht worden sein. Es reicht schon, wenn das Unternehmen einen Schaden angerichtet hat. Man spricht auch von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Da Geschäftsführer mit ihrem gesamten Vermögen haften, stellt das eine Bedrohung dar. Nicht selten müssen Geschäftsführer Insolvenz aufgrund von hohen Schadensersatzforderungen zahlen.

Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel. Sie übernimmt Zahlungen, die durch Schadensersatzansprüche entstehen. Man unterscheidet zwischen:

  • Innenhaftung
  • Außenhaftung

Werden Schadensansprüche innerhalb des Unternehmens gestellt, spricht man von einer Innenhaftung. Geht es um Schadenersatzforderungen von Dritten, liegt Außenhaftung vor. Dabei ist es ganz gleich, ob die Forderungen von Geschäftspartnern, Wettbewerbern oder Kunden kommen.

Woran erkenne ich eine gute D&O-Versicherung für Geschäftsführer?

Jeder Geschäftsführer erledigt etwas andere Tätigkeiten. Und genau darin liegt die Schwierigkeit, wenn es um Versicherungen geht. Das Risiko ist so individuell wie die Tätigkeit. Aus dem Grund sollten Geschäftsführer beim Abschluss einer D&O-Versicherung darauf achten, die individuellen Risiken abzusichern.

Das funktioniert unter anderem durch Zusatzbausteine sehr gut. Viele Versicherer bieten eine Basis-Versicherung an, die sich mit zusätzlichen Bausteinen individuell erweitern lässt. Dadurch sind maßgeschneiderte Lösungen möglich.

Des Weiteren variiert die Versicherungssumme von Tarif zu Tarif. Sie sollte in jedem Fall ausreichend hoch sein. Nur dann passen die Leistungen zu dem hohen Risiko, das Geschäftsführer in aller Regel tragen.

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Was sind die grundlegenden Leistungen einer Directors and Officers-Versicherung?

Damit eine D&O-Versicherung ihren Zweck voll und ganz erfüllen kann, ist es wichtig, dass sie mindestens folgende Leistungen bietet:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Versicherung sehr hoher Vermögensschäden
  • Passiver Rechtsschutz: Prüfung Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Abwehr von Reputationsschäden
  • Rückversicherung
  • Nachhaftung: Nicht immer werden Schadensforderungen gleich nach einem Fehler gestellt. Manchmal fallen die Auswirkungen eines Fehlers erst nach Jahren ins Gewicht. Wenn das Unternehmen und die Versicherung dann schon nicht mehr bestehen, ist eine Nachhaftung essenziell.
  • Ausgleich ausgefallener Gehaltszahlungen
  • Abruf der Versicherungssumme im Optimalfall zweimal jährlich

Welche weiteren Leistungen lohnen sich?

Je nach Vertrag beinhaltet eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer auch eine Beratung sowie die Bezahlung von PR-Dienstleistungen, um Rufschäden zu minimieren. In einigen Fällen sind auch forensische Dienstleistungen sowie Kosten für Konfliktmanager inkludiert

Auch bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten kann die D&O-Versicherung helfen. Und praktisch sind auch die Eigenschadendeckung sowie die Übernahme der Kosten einer negativen Feststellungsklage.

Beispiele für Schadensfälle

Der Geschäftsführer eines Unternehmens kauft eine neue EDV-Anlage. Allerdings hat er sich nicht ausreichend darüber informiert, was das Unternehmen überhaupt benötigt. Daher ist die neue Anlage nicht passend und muss nachgerüstet werden.

Dadurch entsteht ein Ausfall und dem Unternehmen entstehen für die Nachrüstung hohe Kosten. Diese stellt es dem Geschäftsführer in Rechnung. Immerhin ist er der Verantwortliche für die Fehlinvestition.

SchadenbeispielUrsacheVersicherungsdeckung durch D&O-Versicherung?
Veruntreuung von FirmenvermögenCFO missbraucht Firmengelder für persönliche AusgabenJa
Fehlgeschlagene Fusion/AkquisitionCEO trifft eine schlechte Entscheidung bei ÜbernahmeJa
Verletzung von Compliance-VorschriftenVorstand ignoriert Umweltauflagen und verursacht SchädenJa
Anlegerklage wegen irreführender InformationenVorstand gibt falsche Umsatzprognosen bekanntJa
Diskriminierung am ArbeitsplatzHR-Direktor wird wegen Diskriminierung verklagtJa

Wann zahlt die D&O-Versicherung nicht?

Grundsätzlich gilt: Die Directors and Officers-Versicherung leistet bei Vermögensschäden. Sie bietet ausschließlich Haftpflichtschutz und keinen Kaskoschutz. Was heißt das in der Praxis?

Ein Vermögensschaden, den Organ-Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst erleiden, ist in den meisten Fällen nicht abgedeckt. Ausnahmen bilden Tarife, in denen das explizit geregelt ist.

Außerdem handelt es sich um eine Versicherung, die ausschließlich Vermögensschäden abdeckt. Personen- und Sachschäden müssen daher durch eine andere Absicherung geklärt werden. Hier empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer schützt nur die betroffenen Personen und nicht das gesamte Unternehmen. Die Firma bleibt gegenüber Dritten in der Haftung.

Außerdem leistet die D&O-Versicherung dann nicht, wenn es sich um Schäden durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung handelt. Auch Schäden, die aufgrund von mangelnder Eignung oder Kenntnisse verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

Welche Arten von D&O-Versicherungen gibt es?

Geschäftsführer können aus verschiedenen Arten von D&O-Versicherungen wählen. Dadurch mag es zwar zunächst etwas schwierig erscheinen, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Doch das ermöglicht auch, auf die eigenen Risiken individuell zugeschnittene Leistungen zu erhalten.

Folgende vier Arten der D&O-Versicherung lassen sich voneinander unterscheiden:

  • D&O für Einzelpersonen, welche individuell abgeschlossen wird
  • Versicherung für kleine und mittelständische, nicht börsennotierte Unternehmen
  • D&O für international agierende, börsennotierte Unternehmen
  • Tarife für Vereine und Verbände
Art der D&O-VersicherungBeschreibung
Führungskräfte-D&O-VersicherungDeckt persönliche Haftungsrisiken von individuellen Führungskräften (Direktoren, Geschäftsführer) ab. Es ist die Standardform der D&O-Versicherung.
Unternehmens-D&O-VersicherungSchützt das Unternehmen, indem es Haftungsansprüche gegen das Unternehmen als Ganzes abdeckt, anstatt nur individuelle Führungskräfte.
Side-A-D&O-VersicherungBietet individuellen Führungskräften Schutz, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, ihre Haftungsansprüche zu übernehmen (z. B. Insolvenz).
Side-B-D&O-VersicherungSchützt das Unternehmen, indem es die Kosten für die Verteidigung von Führungskräften gegen Haftungsansprüche übernimmt.
Side-C-D&O-VersicherungDeckt Haftungsrisiken des Unternehmens im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen und damit verbundenen Klagen ab.
Erweiterter Schutz (Entity Coverage)Erweitert den Schutz der D&O-Versicherung auf Tochtergesellschaften und andere verbundene Unternehmen.
Strafverteidigungs-KostenversicherungDeckt die Kosten für die Verteidigung gegen Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit ab.

Die persönliche D&O-Versicherung

Viele Firmen haben eine D&O-Versicherung, die für alle Organe wie Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat gelten. Allerdings kann es in manchen Fällen sinnvoll, sein zusätzlich zur Firmen-D&O eine persönliche D&O abzuschließen.

Diese Form der Versicherung sichert sämtliche Tätigkeiten einer Person ab. Außerdem geht sie mit einer unbegrenzten Nachhaftung einher. Die Versicherungssumme muss im Schadensfall außerdem nicht unter den verschiedenen Organen aufgeteilt werden. Hier profitiert einzig und allein die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat.

Eine persönliche D&O ist genau das Richtige für alle Geschäftsführer, die sich optimal absichern möchten. Zudem erhalten sie dadurch die volle Kontrolle und den Überblick über ihren Versicherungsschutz. Vor allem dann, wenn die Versicherungspolicen des Unternehmens etwas undurchsichtig sind, eignet sich ein eigener Versicherungsschutz.

D&O-Versicherung für Vereine

Eine weitere Besonderheit stellen D&O-Versicherungen für Vereine dar. Vereine sollten immer eine Vermögenshaftpflicht und eine D&O kombinieren. So sind sie vor vielfältigen Versicherungen geschützt. Das Schadenrisiko ist je nach Verein ganz unterschiedlich. Da hier meist nur durch Spenden finanziert wird, sind die Tarife der Versicherer oft günstiger als die klassische D&O.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Wer sich mit einer D&O-Versicherung versichern kann, deutet bereits der Name an. D&O steht für „Directors and Officers“. Somit können nur die Organe eines Unternehmens von dem Versicherungsschutz profitieren. Dazu zählen neben dem Geschäftsführer:

  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Manager
  • Prokuristen
  • andere Führungskräfte

GmbH-Geschäftsführer beispielsweise sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes“ an den Tag zu legen. Somit sind es nicht nur die eigenen Fehler, die für den Geschäftsführer teuer werden können. Auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht kann ein Problem darstellen.

Besonders relevant ist auch die gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsführern. Sie kommt zum Tragen, wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Ganz gleich, für welches Ressort sie verantwortlich sind – sie haften gemeinsam.

Außerdem können leitende Angestellte ebenfalls für Fehler von Mitarbeitern zur Verantwortung gezogen werden. Die Voraussetzung ist, dass es Fehler sind, die ihnen auffallen hätten müssen.

Es ist eine wichtige Aufgabe von leitenden Angestellten und Geschäftsführern, bei einer Anschuldigung ihre Unschuld zu beweisen. Sie haben die Beweispflicht, dass sie sich nichts zu schulden kommen lassen haben. Genau deshalb muss jede gute D&O-Versicherung auch einen Rechtsschutz-Teil beinhalten.

Eignet sich eine D&O-Versicherung nur für große Unternehmen?

Meist hört man von einer D&O-Versicherung nur in Bezug auf eine AG oder GmbH. Jedoch sind es nicht nur GmbH-Geschäftsführer, die von dem Versicherungsschutz profitieren. Diese Form der Versicherung ist auch für kleinere Unternehmen relevant.

Mittelständische Unternehmen, die nicht inhabergeführt sind, ziehen einen großen Nutzen aus dem Schutz. Die Versicherung sichert Geschäftsführer gegen Haftungsrisiken aus ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit ab. Die Kosten des Versicherungsschutzes sind meist etwas geringer als die Beiträge für eine D&O für Großunternehmen.

Reicht eine Berufshaftpflichtversicherung nicht aus?

Die D&O-Versicherung gilt als Pendant zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist für viele Berufe sogar vorgeschrieben. Folgende Berufshaftpflichtversicherungen sind Pflicht:

Diese Pflicht ergibt sich aus dem hohen Risiko, welches Versicherte tragen. Doch wenn man eine Berufshaftpflicht besitzt – reicht diese nicht aus? Oder benötigt man dennoch eine D&O-Versicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt viele Schäden ab. Doch Vermögensschäden, die durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern gegenüber Dritten verursacht werden, sind nicht abgedeckt. Hier greift die D&O-Versicherung.

Welche möglichen Ausschlüsse gibt es bei einer D&O-Versicherung für Geschäftsführer?

Je nach Tarif kann es vorkommen, dass bestimmte Dinge ausgeschlossen werden. Das sollte man immer beachten, wenn man eine Versicherung abschließen will. Folgende Ausschlüsse sind möglich:

  • Dienstleistungsausschluss: Wenn der Versicherungsvertrag einen Dienstleistungsausschluss beinhaltet, springt die Versicherung nur dann ein, wenn ein Vermögensschaden entsteht, der mit der Ausübung der Organfunktion in Zusammenhang steht. Bei Fehlentscheidungen des Geschäftsführers im operativen Tagesgeschäft zahlt sie daher nicht.
  • Eigenschaden-Ausschluss: Viele D&O-Policen bieten nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz, wenn Geschäftsführer selbst Unternehmensanteile besitzen.
  • Ausschluss der Rückwärtsdeckung: Die Rückwärtsdeckung gilt als sehr beliebt. Doch wenn diese nicht vorgesehen ist, leistet die Versicherung nur bei den Schäden, die der Geschäftsführer nach Abschluss des Vertrags verursacht hat.
  • Sonderregeln für verschiedene Länder: Manche Versicherer schließen bestimmte Länder aus. So gewähren manche eine weltweite Deckung, schließen jedoch die USA aus.

Wie wichtig ist eine Rückwärtsdeckung?

Manche D&O-Tarife bieten eine Rückwärtsdeckung an, andere nicht. Was lohnt sich nun? Auch das sollten Versicherte stets selbst entscheiden. Jedoch kann es sich immer lohnen, über eine Rückwärtsdeckung nachzudenken.

Sie ist dann sinnvoll, wenn schon vor Beginn der Vertragslaufzeit Schäden entstanden sind. Somit übernimmt die Versicherung Ansprüche aus diesen Schäden.

Das ist für Geschäftsführer eine gute Absicherung. Immerhin kommen viele Schäden erst später ans Licht. Dann kann die Rückwärtsdeckung Gold wert sein – im wahrsten Sinne des Wortes.

Wie steht es um Schäden, deren Ursache vor dem Versicherungsbeginn liegt? Das ist wieder von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Hier sollten sich Versicherte beraten lassen, ob die jeweilige Versicherung mit dem Verstoß- oder dem Claims-Made-Prinzip arbeitet. Die Versicherungsbedingungen klären darüber in den meisten Fällen umfassend auf.

Verstoßprinzip

Das Verstoßprinzip besagt, dass eine Leistungspflicht durch den Versicherer nur dann besteht, wenn die Pflichtverletzung in die Vertragslaufzeit der D&O fällt.

Claims-Made-Prinzip

Dieses Prinzip regelt, dass die Leistungspflicht eines Versicherers durch das Geltendmachen von Haftpflichtansprüchen ausgelöst wird. Dabei kann die Ursache schon vor Vertragsschluss bestanden haben.

Was tun, wenn ein Schaden nach der Kündigung der D&O-Versicherung entstanden ist?

Dass Geschäftsführer während ihrer Tätigkeit gut versichert sein sollten, ist klar. Doch mit der Geschäftsaufgabe wird auch oft die Versicherung gekündigt. Dann kann es dennoch passieren, dass nachträglich noch Schadenersatz gefordert wird. Was tut man in diesem Fall?

Wenn ein Schadenfall nach Kündigung der D&O bekannt wird, sind die Nachmeldefristen relevant. Die meisten Versicherungen übernehmen auch noch Schäden nach Beendigung des Vertrags. Das sollte man jedoch noch einmal ganz genau in der Police nachlesen.

Des Weiteren variieren die Nachmeldefristen von Anbieter zu Anbieter. Sie kann zwischen 3 und 10 Jahren liegen.

Wie viel kostet eine D&O für Geschäftsführer?

Sei es eine D&O eines GmbH-Geschäftsführers oder eine D&O-Versicherung für den Geschäftsführer eines Startups – die Kosten variieren. Beachten sollte man immer:

  • das versicherte Risiko
  • die Versicherungssumme
  • die Zahl der versicherten Personen
  • Unternehmensgröße
  • Art der Unternehmenstätigkeit
  • spezifische Risiken
  • die Branche

Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer D&O für Geschäftsführer sein?

Einer der grundlegenden Faktoren, der die Kosten einer D&O beeinflusst, ist die Deckungssumme. Sie ist es auch, die darüber bestimmt, wie viel die Versicherung im Schadenfall zahlt. Sparen sollten Geschäftsführer an dieser Stelle somit keinesfalls.

Experten raten, dass man die Deckungssumme immer verschiedenen individuellen Faktoren orientieren sollte:

  • Größe des Unternehmens
  • Geschäftstätigkeit
  • individuelle Haftungsrisiken
  • Zahl der versicherten Personen

Nur dann, wenn man all diese wichtigen Daten angibt, kann ein aussagekräftiger Tarifvergleich angestellt werden. Eine Beratung durch einen Versicherungsmakler kann in diesem Fall weiterhelfen. Er ist auch der ideale Ansprechpartner zu weiteren Fragen rund um das Thema D&O für Geschäftsführer.

Wie hoch sollte der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung sein?

Folgende Unternehmensformen sollten einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens wählen, der aber höchstens das anderthalbfache Jahresgehalt umfasst:

  • AG
  • SE
  • VVaG
  • KGaA

Geregelt ist dies im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Für Aufsichtsräte gibt es Regelungen im Deutschen Corporate Governance Kodex.

Und auch für den Geschäftsführer gibt es meist eine Selbstbeteiligung. Das soll Betroffene dazu anhalten, weiterhin sorgfältig zu arbeiten. Eine D&O soll Geschäftsführer niemals zur Sorglosigkeit verleiten.

Welche Versicherungen sollte ein Unternehmen überdies hinaus abschließen?

Es gibt viele Versicherungen, für die Versicherer werben. Doch welche Versicherungen benötigt ein Unternehmen wirklich? Grundsätzlich sind es folgende Versicherungen, über die Geschäftsführer nachdenken sollten:

Auch an die private Absicherung sollte gedacht werden. Hier lohnen sich folgende:

Fazit: Die D&O-Versicherung als optimale Absicherung für Geschäftsführer

Da auf Geschäftsführern eine große Last der Verantwortung liegt, sollte auf die nötige Versicherung geachtet werden. Genauso wie Vorstände, Aufsichtsräte und weitere Organe ist die Haftung hier ganz speziell geregelt. Geschäftsführer haften bei Fehlern unbeschränkt mit ihre Privatvermögen.

Da es nicht nur die eigenen Fehler, sondern auch die der Mitarbeiter sein können, die zu Schäden führen, ist eine D&O absolut notwendig. Nur so kann man sich in dieser Position vor den finanziellen Folgen schützen.

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