Haftungsrisiken verstehen: Ein Leitfaden zur Managerhaftung

Unternehmerisches Handeln birgt das ein oder andere Risiko. Da Geschäftsführer und Manager jedoch besonders schnell in Haftung genommen werden, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Die Managerhaftung besagt, dass die Person, die die Geschäfte führt, mit ihrem Privatvermögen haftet. Das kann im Schadensfall existenzbedrohend sein.

Was es sonst noch hinsichtlich der Managerhaftung zu beachten gilt, zeigt dieser Artikel. Außerdem gehen wir darauf ein, wie Versicherungen Geschäftsführern und Managern helfen können.

Managerhaftung

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Aufgrund des hohen Maßes an Verantwortung kann das Management schnell in Haftung genommen werden.
  • Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschaft gegenüber dem Management ist sehr einfach, dafür wird die Abwehr solcher Ansprüche für den Manager erschwert.
  • Eine D&O-Versicherung bietet den idealen Schutz, da sie für die Schäden aufkommt, die aus der Tätigkeit des Managers hervorgehen.
  • Oftmals erfolgt der Abschluss einer D&O-Versicherung direkt durch das Unternehmen.

Warum ist das Thema Managerhaftung so wichtig?

Wer in einem Unternehmen die Entscheidungen trifft, geht ein hohes Maß an Verantwortung ein. Fehlentscheidungen können schnell teuer werden.

Führungskräfte wie Manager, Geschäftsführer, der Aufsichtsrat oder der Vorstand werden mehr und mehr für Fehler zur Verantwortung gezogen. Da Personen in diesen Positionen meist mit ihrem Privatvermögen haften, sind die Auswirkungen verheerend.

Tatsächlich kann die Managerhaftung existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Daher sollten sich Führungskräfte in einem Unternehmen dringend mit dem Thema Managerhaftung befassen. Man sollte die Risiken kennen und wissen, was man bezüglich der Haftung tun kann.

Welche Haftungsfelder gibt es für Manager?

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Manager haften in der Regel dann, wenn fahrlässige oder vorsätzliche Aufsichts- oder Pflichtverletzungen vorliegen. Folgende Haftungsfelder sind in diesem Zuge relevant:

  • Missachtung von Weisungen oder internen Zustimmungsvorbehalten
  • Uninformiertes Eingehen von Risiken
  • Eingehen übermäßiger Risiken bei Geschäftsabschlüssen
  • Verletzung der Pflichten, beispielsweise beim Abführen von Lohnsteuern
  • Untreue oder Betrug gegenüber des Unternehmens
  • Verspätete Anmeldung der Insolvenz des Unternehmens
  • Fehlende oder unzureichende Organisation
  • Unzureichende Kontrolle oder Überwachung

Die Besonderheit der Managerhaftung liegt darin, dass ein gerichtliches Verfahren grundlegend anders abläuft. Das Unternehmen muss nicht beweisen, dass der Manager seine Pflichten verletzt hat. Vielmehr ist es der Manager, der beweisen muss, dass keine Pflichtverletzungen vorliegen.

Das hat zur Folge, dass die Gesellschaft viel einfacher Schadensersatzansprüche durchsetzen kann. Der Manager kann diese nur schwer abwehren.

Allerdings gibt es auch den Grundsatz des unternehmerischen Ermessens – auch Business Judgement Rule genannt. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Manager nicht haftet, wenn er Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen getroffen hat – auch wenn diese dem Unternehmen zum Schaden sind.

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Welche Haftungsrisiken sind hinsichtlich der Managerhaftung relevant?

Geschäftsführer und Co. haben eine Sorgfaltspflicht, die es zu erfüllen gilt. Die Haftungsrisiken sind vielfältig und lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen.

Gesellschafterstreitigkeiten

Wenn sich der Gesellschafterkreis verändert und es zu Streitigkeiten kommt, ist es meist nur eine Frage der Zeit, bis der Geschäftsführer zwischen die Fronten gerät. Nicht selten werden Haftungstatbestände aus Tatbeständen der Sorgfaltspflicht konstruiert.

Managementwechsel

Auch die Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder eines neuen Vorstandvorsitzenden kann dazu führen, dass regelrecht nach Fehlern des Vorgängers gesucht wird. Daher müssen sich Manager auch vor nachträglichen Anschuldigungen schützen.

Kapitalmaßnahmen

Kapitalmaßnahmen wie

  • Kapitalherabsetzungen
  • Kapitalerhöhungen oder
  • Einlagenrückgewähr

erfordern die strenge Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Verantwortung dafür obliegt Geschäftsführern oder dem Vorstand.

Risikogeschäfte

Bei Übernahmeversuchen, der Auslagerung von Kreditrisiken und ähnlichen Geschäften ist eine rechtliche Begleitung unerlässlich. Denn wenn hier etwas schiefgeht, haften die beteiligten Manager.

Überschuldung bzw. Insolvenzreife

Ein Risiko, das aus einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens hervorgehen kann, ist die Überschuldung. Zahlungen an Lieferanten, kundenseitige Zahlungen auf das Geschäftskonto oder aber der Verbrauch von Gesellschaftsvermögen können zu rechtlichen Problemen führen.

Zahlungsrückstände und Liquiditätsprobleme

Zahlungsrückstände können eine drohende Zahlungsunfähigkeit andeuten. Die dadurch entstehende Insolvenzreife führt zu einer persönlichen Haftung gegenüber Lieferanten.

Zahlungsunfähigkeit

Ist ein Unternehmen gar nicht mehr dazu in der Lage, Zahlungen zu tätigen und seine Rechnungen zu begleichen, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit. Aus den bisher genannten Gründen ist diese Situation für Manager sehr bedrohlich und kann einen Insolvenzantrag erfordern.

Insolvenz

Es ist die Pflicht von Managern oder Geschäftsführern, rechtzeitig zu handeln, wenn das Unternehmen insolvent geht. Liegen Insolvenzgründe vor, müssen diese gründlich geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Rat eines Experten kann sinnvoll sein.

Wichtig im Falle einer Insolvenz ist, das Gesellschaftsvermögen nicht anzurühren. Außerdem müssen die Handelsbücher ordentlich geführt und Schulden an Gläubiger gleichmäßig zurückgezahlt werden. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen und eine Managerhaftung entsteht.

Welche Versicherung ist für Manager und Geschäftsführer sinnvoll?

Aus den genannten Gründen ist es das A und O für Manager, gut versichert zu sein. Die D&O-Versicherung kommt ins Spiel. D&O steht für „Directors and Officers“, sodass klar hervorgeht, für welche Personengruppe die Versicherung ins Leben gerufen wurde.

Eine Directors and Officers-Versicherung versteht sich als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Organ einer Gesellschaft oder einer Genossenschaft versichert. Besonders relevant ist sie für:

  • Geschäftsführer
  • Abteilungsleiter
  • Vorstände
  • Beiräte
  • Aufsichtsräte

Werden diese Personen von ihrem Unternehmen oder von Dritten wegen Aufsichts- oder Pflichtverletzungen in Haftung genommen, springt die D&O-Versicherung ein.

Wer schließt eine D&O-Versicherung ab?

Auch wenn eine Directors and Officers-Versicherung zu Gunsten der Manager ist, wird sie häufig vom Unternehmen selbst abgeschlossen. Es zahlt die Versicherungsbeiträge und übernimmt die Selbstbeteiligung. Der aus dem Versicherungsvertrag Begünstigte ist dennoch der Manager.

Direktversicherungen sind weitaus seltener. Hier schließen Geschäftsführer selbst eine D&O-Versicherung ab und kommen auch für die Beiträge auf.

Welche Besonderheiten weist eine D&O-Versicherung auf?

Relevant in Bezug auf die Managerhaftung und die D&O-Versicherung ist das claims-made-Prinzip. Dieses besagt, dass der Versicherungsfall erst eintritt, wenn die versicherte Person erstmals auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde.

Auch der Umfang des Versicherungsschutzes unterliegt ein paar Besonderheiten. Zu beachten ist, ob nur ein allgemein zivilrechtlicher Schutz vorliegt oder auch ein straf- und insolvenzrechtlicher. Da beides in die Kategorie Managerhaftung fällt, sollte ein umfassender Schutz gewählt werden.

Fazit

Manager nehmen in einem Unternehmen eine ganz besondere Rolle ein. Schadensersatzansprüche führen zur Managerhaftung und sie müssen mit ihrem Privatvermögen dafür aufkommen. Das kann ihre Existenz bedrohen.

Daher gibt es die D&O-Versicherung, die sich auch als Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnen lässt. Sie greift im Falle von Vermögensschäden gegenüber dem Unternehmen. Damit bietet sie Unternehmensleitern einen Schutz.

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