Eigenbewegung in der Unfallversicherung: Wie wichtig ist sie?

Einer der wichtigsten Leistungsmerkmale für eine gute Unfallversicherung ist die Eigenbewegung. Was das genau ist und warum diese Klausel so wichtig ist, erklären wir in diesem Artikel. 🙂

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Unfallversicherung deckt im Versicherungsfall nicht immer Gesundheitsschäden durch Eigenbewegung ab. In den meisten Fällen wird nur ein Unfall, der durch äußerliche Einwirkung passierte, finanziell abgesichert.
  • Der Unfallbegriff ist normalerweise mit Fremdeinwirkung verbunden. Ein Unfall ist zum Beispiel, wenn ein Auto einen Fahrradfahrer anfährt.
  • Eine Gesundheitsschädigung kann aber auch durch die reine Eigenbewegung entstehen. Das heißt, wenn Personen zum Beispiel beim Sport umknicken, sich durch eine ungeschickte Bewegung einen Bänderriss zuziehen oder bei einem Sturz das Knie verletzen.
  • Wichtig ist, mit einem Versicherungsmakler abzuklären, inwieweit Schäden durch Eigenbewegungen abgesichert sind.

Was bedeutet Eigenbewegung?

Um den Begriff Eigenbewegung zu definieren, gehen wir zuerst auf die Unfalldefinition der Versicherung generell ein.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Das heißt, der Unfallbegriff ist gegeben, wenn eine von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen körperlichen Schaden verursacht. In diesem Fall leistet die Unfallversicherung.

Ein einfaches Beispiel dafür ist der Unfall eines Fahrradfahrers, der durch ein Auto verursacht wurde. Auch spricht man von einem Unfall, wenn eine Person von einem Hund gebissen wird.

Die Eigenbewegung in der Unfallversicherung geht dagegen von einem Schaden aus, der nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurde. Das heißt, der Schaden wurde nur durch einen selbst verursacht.

Beispiele der Eigenbewegung – Unfallversicherung

Eine Verletzung durch Eigenbewegung kann schnell passieren. Es reicht, wenn du beim Aussteigen aus dem Auto stolperst und dir einen Bänderriss zuziehst.

Es kann aber auch passieren, wenn du mit deinen Freunden am Samstag Fußball spielst und dich extra ins Zeug legst, dein Bein lang streckst, um den Ball zu erreichen und dir dabei einen Meniskusriss zuziehst.

Eine falsche Bewegung beim Joggen, beim Fußballspielen oder beim Aussteigen aus dem Bus kann schwerwiegende Gesundheitsschäden mit sich bringen. Auch ein Umzug, bei dem man Möbel trägt und einen Bandscheibenvorfall erleidet, kann einem zum Verhängnis werden.

Du denkst dir, ach, meine Unfallversicherung wird das schon zahlen. Oft sind Verletzungen ohne fremde Einwirkung, also durch reine Eigenbewegung, nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Du solltest also einen Tarifcheck machen, um sicherzugehen, dass du auch im Falle einer Verletzung durch Eigenbewegung in der Unfallversicherung versichert bist.

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Verletzungen durch Eigenbewegung in der Unfallversicherung

Wir haben hier ein paar Beispiele an Verletzungen, die durch Eigenbewegungen entstehen können:

  • Zerrungen oder Risse an Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln
  • Bauch und/oder Unterleibsbrüche
  • Knochenbrüche
  • Meniskusschäden
  • Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule

In der Unfallversicherung muss genau überprüft werden, welche Arten von Verletzungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind und wann die Versicherung nicht zahlt. Ein Beispiel sind die Bandscheiben, da die Definition von Schäden an der Bandscheibe oft von klassischen Definitionen abweichen.

Deshalb empfehlen wir allen Unfallversicherten, sich beim Versicherer zu informieren, welche Schäden durch Eigenbewegungen versichert sind.

Leistet jede Unfallversicherung bei Schäden durch Eigenbewegung?

Es gibt viele verschiedene Arten von Unfallversicherungen, jede mit ihren eigenen Leistungen und ihrem eigenen Versicherungsschutz. Welche Versicherung zahlt also bei Gesundheitsschäden, die durch Eigenbewegung verursacht wurden? Im Allgemeinen decken die meisten Unfallversicherungen Verletzungen ab, die durch Eigenbewegung verursacht werden.

Es kann jedoch einige Ausschlüsse oder Einschränkungen geben, die den Versicherungsschutz einschränken. Einige Versicherungen decken zum Beispiel keine Verletzungen ab, die du dir bei riskanten Aktivitäten wie Bungee-Jumping oder Klettern zugezogen hast. Es ist wichtig, das Kleingedruckte in deiner Versicherung zu lesen, um sicherzustellen, dass du im Falle eines Unfalls versichert bist.

Vor allem ältere Verträge versichern oft nur klassische Unfälle oder bestimmte Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen. Dies unterscheidet sich je nach Versicherungsbedingungen, Tarifvereinbarungen sowie dem Preis.

Bevor du also eine Unfallversicherung abschließt, solltest du abklären, ob zum Beispiel das Umknicken beim Joggen mitversichert ist oder welche Gesundheitsschäden ausgeschlossen sind.

Auch wenn du schon eine Unfallversicherung hast, solltest du nachfragen, wie der Unfallbegriff definiert ist, um im Falle deinen Vertrag anpassen zu lassen, sodass du besser versichert bist.

Generell gilt: Wenn du dir nicht sicher bist, wende dich an deinen Versicherungsmakler (ja, das könnten auch wir sein. 😉 ) und erkundige dich nach der Deckung für Unfälle durch Eigenbewegung.

Welche Unfallversicherung leistet bei einer Verletzung durch Eigenbewegung

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Unfallversicherungstarifen, die eine Verletzung durch Eigenbewegungen abdecken. Dazu gehören die Tarife OptimumPlus und SorgenfreiPlus von Askuma sowie die Tarife Premium und Top von Barmenia. Der Sorglos-Tarif von Concordia und die Optimum- und Premium-Tarife von Degenia bieten ebenfalls Versicherungsschutz für diese Art von Unfall.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Versicherungsgesellschaften eine durch Eigenbewegung verursachte Verletzung abdecken. In den Tarifen Silber und Gold schließt die Basler Unfallversicherung zum Beispiel Gesundheitsschäden aus, die durch Eigenbewegung an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz oder Blutungen der inneren Organe entstanden.

Ammerländer hingegen deckt in den Tarifen Comfort und Exclusiv nur Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche ab, die durch die Eigenbewegung des Versicherten verursacht werden. Die Domcura Versicherung hingegen deckt in ihrem Top-Tarif hauptsächlich körperliche Schäden durch Eigenbewegung ab.

Weitere Versicherungsgesellschaften, die eine typische Gesundheitsschädigung durch Eigenbewegungen in der Unfallversicherung unter bestimmten Bedingungen abdecken, sind: Gothaer (Tarif Premium), Internist (Tarif XXL), Konzept&Marketing (pure 2.0) und Neodigital (Premium-Tarif)

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Fazit

Wie du siehst, gibt es viele Versicherungsgesellschaften, die einen Unfall durch Eigenbewegungen grundsätzlich versichern. Trotzdem ist immer Vorsicht geboten, welche besonderen Fälle in einer privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sind oder so definiert, dass sie bestimmte Leistungen nicht für die versicherte Person garantiert.

Wichtig ist, dass du dich professionell beraten lässt und jeden Aspekt des Kleingedruckten eines Vertrags abklärst, sodass du weißt, was dein Versicherungsschutz umfasst.

Woher weiß ich, dass ich auf eure Empfehlungen vertrauen kann?

Viele bezeichnen sich als unabhängig, doch nur wenige sind es wirklich. Wir haben das Glück, dass wir finanziell nicht darauf angewiesen sind, Tarife zu empfehlen, die uns das meiste Geld einbringen.

Diese Freiheit gibt uns die Möglichkeit wirklich unabhängig zu arbeiten und nur die Versicherungen zu empfehlen, die wir wirklich als die besten erachten.

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