bAV für Minijobber: So sichert ihr eure Zukunft ab

Es ist wichtig zu wissen, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Minijobber in Deutschland anders geregelt ist als für Arbeitnehmer mit einem Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.

In der Regel erhalten Minijobber keine gesetzliche Rente, sondern müssen sich selbst um eine private Altersvorsorge kümmern. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Regel, die im Folgenden näher erläutert wird. 🙂

Betriebliche Altersvorsorge für Minijobber

Inhalt dieser Seite

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine betriebliche Altersvorsorge ist auch bei Minijobs möglich.
  • Die Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verändert die Möglichkeiten von Geringverdienern.
  • Gering Verdienende in Minijobs haben die Möglichkeit, ihre Lohnüberschüsse im Rahmen einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Zuschüsse von 15 Prozent für jede bAV, die über eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wird, zu zahlen.
  • Rente auch für Minijobber möglich – Zahle als geringfügig Beschäftigter keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge, aber dennoch in die Altersvorsorge ein.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Eine betriebliche Altersversorgung ist eine zusätzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer im Alter. Dabei handelt es sich um eine direkte Rentenversicherung, die Dein Arbeitgeber für Dich abschließt und finanziert.

Bereits seit 2002 kann jeder Arbeitnehmer Teile seines Verdienstes oder Sonderzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umsetzen und so eine zusätzliche Rente erwirtschaften. Aber ist diese Art der Rentenversicherung im selben Maß auch für Minijobber möglich?

Nicht im selben Maß. Aber auch Minijobber sind Arbeitnehmer und dadurch haben sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dadurch ergibt sich hier eine Lücke für solche Minijobber, die bereit sind über die geringfügige Tätigkeit hinaus Mehrarbeit zu leisten.

Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung nur bei Minijobbern gilt, die auch rentenversichert sind. Wer sich von der Rentenversicherung befreien lässt, kann keine Entgeltumwandlung durchführen. In der Praxis ist eine Befreiung der Rentenversicherung jedoch selten sinnvoll.

Früher waren Minijobs eine 450-EUR-Arbeit. Heute wird eine solche Tätigkeit mit 520 EUR entlohnt. Als geringfügig Beschäftigter gelten demnach alle, die in ihrer Rolle als angestellte Minijobber tätig sind und nicht mehr als die Entgeltgrenze von 520 EUR Arbeitsentgelt erhalten.

Mithilfe der Entgeltumwandlung können auch geringfügig Beschäftigte Teile ihres Verdiensts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln – und sich dadurch eine Zusatzrente fürs Rentenalter sichern.

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Neuregelung zugunsten der Arbeitnehmer

Am 1. Januar 2022 traten die neuen Bestimmungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft.

Arbeitgeber sind seither durch diese Änderungen verpflichtet, für Ihre Arbeitnehmer einen Zuschuss von 15 Prozent für jede betriebliche Altersvorsorge (bAV), die über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wird, zu zahlen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist diese Regelung für alle betrieblichen Altersvorsorge-Verträge, einschließlich aller Altverträge, geltend. Darüber hinaus profitieren auch Minijobberinnen und Minijobber von der Neuregelung.

Sollte der Arbeitgeber Deinen Lohn von 520 Euro zum Beispiel aufgrund von Überstunden oder aufgrund einer Lohnsteigerung erhöhen, kannst Du als Arbeitnehmer den nun vorhandenen Mehrverdienst in eine bAV umwandeln.

Um den erforderlichen Status „Minijobber“ zu erhalten ist es nach der Entgeltumwandlung erforderlich, dass Dein Verdienst die Höchstgrenze von 520 Euro nicht übersteigt.

Der Vorteil, der auf den ersten Blick unscheinbar erscheint, stellt sich darin ein, dass Dein Verdienst gleich bleibt, Du aber einen Mehrverdienst als Zusatzrente durch Deinen Arbeitgeber erhältst.

2. Rechenbeispiel:

  • Eine Aushilfskraft in einem Supermarkt, welche rentenversichert ist, vereinbart mit dem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung und verdient künftig 670 Euro bei selber Arbeitszeit.
  • Um nicht den Status „Minijobber“ zu verlieren und um keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wird mit dem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung vereinbart.
  • In diesem Rahmen werden durch die Aushilfskraft 150 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) beim Arbeitgeber eingezahlt.
  • Das Bruttogehalt von 670 Euro abzüglich der 150 EUR als Entgeltumwandlung ergeben einen Verdienst von 520 Euro. Somit zahlt die Aushilfskraft 150 Euro in die bAV ein und bewahrt ihren Minijob-Status. Darüber hinaus sichert sie sich eine kleine „Zusatzrente.“

Fazit

Minijobber verfügen über ein eher geringes finanzielles Potenzial und sollten, um eine Altersarmut zu vermeiden, ihr Kapital daher weise verwalten. Eine Möglichkeit für Arbeitnehmer und somit auch für Minijobber, ist die Investition in die eigene Altersvorsorge. Aufgrund geringer Vorsorge für gering Verdienende fällt die Rente im Alter entsprechend niedrig aus.

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für geringfügig Beschäftigte, ist daher ein überlegenswerter Schritt für eine kleine zusätzliche Stütze im Alter.

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Kundenstimmen

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Linda Krämer
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Claus Clemens
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Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

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