Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber

Der Grund, warum sich viele Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden, ist der Arbeitgeberzuschuss. Dadurch können sie besonders rentabel fürs Alter vorsorgen.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Wie sich dies gestaltet, auf was man achten sollte und wie sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter davon profitieren, erklären wir hier. 🙂

Betriebliche Altersvorsorge Anspruch

Inhalt dieser Seite

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung.
  • Voraussetzung für einen Anspruch ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Seit 2019 gilt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer einen Zuschuss von 15 % der Beiträge zusätzlich in die bAV einzahlen müssen.
  • Durch die gesetzliche Grundlage haben Arbeitnehmer die Möglichkeit eine stabile, sichere und gleichzeitig rentable Altersvorsorge zu nutzen.
  • Arbeitgeber profitieren von Steuerentlastungen und einer erhöhten Attraktivität auf dem Arbeitnehmermarkt.

Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge

Es gibt drei Säulen der Altersvorsorge. Neben der gesetzlichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen.

Während es sich bei der gesetzlichen Altersvorsorge um eine gesetzlich festgelegte Rente handelt, ist die private Vorsorge eine Altersvorsorge, die jede Person individuell abschließt.

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Möglichkeit, über den Arbeitgeber Kapital für die Pension anzusparen.

Der Arbeitgeber schließt mit einer Versicherung eine betriebliche Altersversorgung im Namen des Mitarbeiters ab. Gleichzeitig muss er einen Zuschuss zu den Beiträgen leisten.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die die gesetzliche Rente ergänzt.

Die gesetzliche Altersvorsorge ist oft nicht ausreichend. Deshalb solltest du mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer privaten Rentenversicherung ergänzend vorsorgen.

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Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer?

Die betriebliche Altersvorsorge bringt einige Vorteile mit sich.

Möchtest du wissen, ob eine bAV in deiner Situation sinnvoll ist? Wir beraten dich gerne persönlich zur betrieblichen Altersvorsorge.

Lebenslange garantierte Rente

Seit 2002 gilt ein gesetzlicher Anspruch für Versicherte, dass sie eine lebenslange Rente erhalten. Ein Unternehmen kann sich dem nicht widersetzen.

Dazu gehört in den meisten Fällen auch eine vertraglich festgelegte Mindestrente, die ausbezahlt wird. Man versteht darunter das Kapital, dass vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlt wurde.

Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase einsparen

Durch eine Entgeltumwandlung werden die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen und werden somit nicht versteuert.

Dadurch sinkt zusätzlich dein zu versteuerndes Gehalt.

Du sparst also viele Steuern und Sozialabgaben.

Vergiss aber nicht, dass die Betriebsrente im Alter bei Rentenzahlung voll versteuert wird und du Sozialabgaben bezahlen musst.

Ergänzender Berufsunfähigkeitsschutz möglich

Viele Anbieter von betrieblichen Altersversorgungen bieten Zusatzpakete wie ein Berufsunfähigkeitsschutz in Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge.

Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung

Es gibt Zusatzbausteine, die zur betrieblichen Altersvorsorge hinzugefügt werden können. Dazu gehört auch die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Arbeitgeberzuschuss

Einer der größten Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss. Dadurch kann effektiver fürs Alter vorgesorgt werden.

Kein Aufwand

Für den Versicherten ist eine betriebliche Altersvorsorge mit keinem bürokratischen oder formalen Aufwand verbunden. Die Verträge werden vom Arbeitgeber verwaltet und abgeschlossen.

Flexibilität und Sicherheit bei hoher Rendite

Als Arbeitnehmer hast du die Freiheit, die Höhe der Beiträge selbst festzulegen. Diese Flexibilität ist nicht bei jeder Altersvorsorge vorausgesetzt.

Auch ist die Sicherheit bei einer vergleichsweise hohen Rendite sehr gut. Andere Wege der Altersvorsorge sind mit höheren Risiken verbunden.

Welche Vorteile hat die bAV für Arbeitgeber?

Geringere Steuerlast

Durch den Arbeitgeberzuschuss kann der Arbeitgeber die Beiträge steuerlich absetzen. Es sinkt also die Steuerlast.

Mitarbeiterbindung

Durch die betriebliche Altersvorsorge steigt die Mitarbeiterbindung. Arbeitnehmer bleiben länger in einem Unternehmen aufgrund der guten Leistungen der Altersvorsorge.

Gesteigerte Attraktivität für Mitarbeiter

Bieten Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge, steigert dies die Attraktivität als Arbeitgeber. Potenzielle Interessenten sehen einen Mehrwert bei den Unternehmen.

Gesetzlicher Anspruch auf die bAV

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber.

Besonders ist dabei, dass Arbeitnehmer Recht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung haben.

Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen in die Altersversorgung investieren und profitiert im Alter von einer Zusatzrente.

Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Wichtig ist dabei eine Beitragsbemessungsgrenze von 8% der gesetzlichen Rentenversicherung.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Seit 2019 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ersparnisse durch die bAV an den Arbeitnehmer abzugeben und so Unterstützung durch den Betrieb anzubieten.

Man spricht dabei vom Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber bezahlt einen bestimmten Beitrag zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers ein.

Diese Leistung beträgt pauschal 15% der Beiträge, die der Arbeitnehmer einbezahlt.

Den Arbeitgeberzuschuss müssen Unternehmen bei Neuverträgen einer Direktversicherung sowie bei Pensionsfonds bezahlen.

Bei Verträgen, die bereits bestehen, gilt die Pflicht erst ab 2022. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber den Zuschuss in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlen.

Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Ja, geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Seit 2013 haben Personen in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Das heißt, wenn du bisher geglaubt hast, dass du keinen bAV Vertrag abschließen kannst, dann liegst du falsch.

Du erfüllst alle Rahmenbedingungen, sodass dein Chef dir Unterstützung durch einen bAV Vertrag garantieren muss.

Wenn du mehr dazu wissen möchtest, kannst du gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir helfen dir, die bAV besser zu verstehen, sodass du Leistungen optimal nutzen kannst.

Was bedeutet Tarifvorrang?

Man geht hier von einer Interessenbündelung aus. Das bedeutet, dass ganze Gewerkschaften und Personen, die durch Tarifverträge beschäftigt sind, Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung haben.

Dies gilt natürlich nur, wenn der Anspruch durch die Tarifverträge festgelegt ist.

Voraussetzung ist auch, dass Mitarbeiter ein Gehalt im Rahmen des Tarifvertrags erhalten. Mitarbeiter mit über- oder außertariflichem Entgelt sind ausgeschlossen.

Gewerkschaften versuchen dadurch flächendeckend für bestimmte Berufsgruppen eine Altersversorgung durch den Betrieb zu ermöglichen.

Unternehmen werden dadurch von Einzelentscheidungen entlastet und können sich an den Tarifvereinbarungen orientieren.

In der Praxis gewinnt der Tarifvorrang immer mehr an Bedeutung und Zuspruch, denn er erleichtert für Chefs die Durchführung und Umsetzung der Entgeltumwandlung in der bAV.

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