Direktzusage – Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, die für viele Arbeitnehmer interessant sein kann. Bei der Direktzusage handelt es sich um eine Zusatzleistung des Arbeitgebers, bei der diesem eine Betriebsrente in Aussicht gestellt wird.

Anders als bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge wird bei der Direktzusage jedoch keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen, sondern der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Alter eine bestimmte Rente zu zahlen.

Direktzusage

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine garantierte Leistungszusage an den Arbeitnehmer macht
  • Die Direktzusage lohnt sich insbesondere für Gutverdiener und Mitarbeiter, die lange im Unternehmen bleiben
  • Die Beiträge zur Direktzusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei
  • Die Leistungen werden direkt aus Betriebsvermögen bezahlt
  • Aufgrund des hohen Haftungsrisikos für den Arbeitgeber wird dieser Durchführungsweg heutzutage kaum noch angewendet
  • Die Direktzusage ist dennoch aufgrund der vielen Altverträge von Konzernen immer noch der am weitesten verbreitete Durchführungsweg

Direktzusage – was ist das?

Bei der Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) handelt es sich um eine Versorgungszusage des Arbeitgebers. Mit der Direktzusage sichert der Arbeitgeber Dir als Arbeitnehmer oder Deinen Angehörigen im Versorgungsfall zu, einen festgelegten Betrag direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen.

An den Versorgungsleistungen ist keine Versicherung oder anderweitige dritte Partei beteiligt. Der Arbeitgeber ist selbst für die Durchführung verantwortlich.

Es handelt sich bei Direktzusagen in der Regel um eine reine Arbeitgeberleistung. Dennoch ist eine Entgeltumwandlung auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge möglich. Dabei solltest Du allerdings beachten, dass das Unternehmen nicht zu einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung verpflichtet ist.

Riesterzulagen sind bei der Direktzusage nicht möglich. (1)

Was ist der Unterschied zwischen einer Direktzusage und einer Direktversicherung?

Bei der Direktzusage verpflichtet sich das Unternehmen, die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge selbst zu erbringen und bildet dafür in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen. Die daraus resultierenden Risiken trägt das Unternehmen selbst.

Im Gegensatz dazu schließt der Arbeitgeber bei der Direktversicherung eine Lebensversicherung mit einem Versicherer ab. Du bist als Arbeitnehmer dann versicherte Person und Bezugsberechtigter.

Wie funktioniert die Direktzusage?

Die Direktzusage (auch Pensionszusage oder Versorgungszusage genannt) ist eine direkte Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Rente wird aus dem Betriebsvermögen gezahlt.

Der Arbeitgeber ist eigenständig für die Ansparung des notwendigen Kapitals für die Auszahlung der Versorgungsleistungen verantwortlich und es sind keine dritten Parteien beteiligt.

Leistungen der Direktzusage

Welche Leistungen Du als Arbeitnehmer im Versorgungsfall erhältst, ist ganz von den individuellen Vereinbarungen mit Deinem Arbeitgeber abhängig.

In der Regel wird mit dem Erreichen des Rentenalters eine Betriebsrente ausgezahlt. Die Leistungen können allerdings auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit und/oder einen Hinterbliebenenschutz umfassen.

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Alle Infos zur Direktzusage für den Arbeitgeber

Alle Informationen zur Direktzusage für den Arbeitgeber:

Wann lohnt sich die Direktzusage für den Arbeitgeber?

Direktzusagen lohnen sich aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes und des Risikos vor allem für mittlere und große Arbeitgeber. Der Bürokratieaufwand ist für kleinere Firmen meist höher als die zu erwartenden Steuerersparnisse.

Zudem ist auch fraglich, ob kleine Firmen die Risiken dieser Form tragen können. Daher ist eventuell ein anderer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge besser für kleinere Firmen geeignet.

Gründe für den Arbeitgeber, eine Direktzusage einzurichten

Es gibt gute Gründe für Arbeitgeber, eine Direktzusage einzurichten. Unter anderem:

  • Steuerersparnis: Als Arbeitgeber spart man bei der Direktzusage, da die Pensionsrückstellungen den Gewinn schmälern
  • Mitarbeiterbindung: Arbeitgeber können die Direktzusage nutzen, um Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden
  • Höhere Liquidität: Bei der Direktzusage bleiben die Beiträge im Unternehmen, wodurch die Liquidität des Unternehmens höher ist als bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge
  • Frei verfügbare Erträge: Der Arbeitgeber kann die Zuführung nach eigenen Vorstellungen gestalten, da die Erträge aus Rücklagen für das Unternehmen frei verfügbar sind

Was spricht für Arbeitgeber gegen eine Direktzusage?

Neben den Gründen für eine Direktzusage, gibt es auch Dinge, die dagegen sprechen:

  • Höheres Risiko: Die Direktzusage ist für Unternehmen mit einem gewissen Risiko verbunden, da der Arbeitgeber beispielsweise verpflichtet ist, wenn ein Mitarbeiter vorzeitig invalide wird
  • Hoher Verwaltungsaufwand: Da Unternehmen die Beiträge in der Rege selbst verwalten, ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden
  • Schlechtere Bilanzkennziffern: Die Bilanzkennziffern und Eigenkapitalrelation kann sich verschlechtern, da Unternehmen ihre Versorgungsverpflichtung in der Bilanz ausweisen müssen

Pensionszusage/Direktzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

Als Gesellschafter-Geschäftsführer hat man häufig keinen oder nur einen sehr geringfügigen Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut. Daher ist es zu empfehlen, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge zu wählen, die eine Finanzierung der Altersvorsorge in unbegrenzter Höhe zulässt.

Direktzusagen eigenen also perfekt für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Gestaltungsmöglichkeiten für die Direktzusage im Unternehmen

Für die Gestaltung der Direktzusage in Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Feste Beiträge und Zinsen: Bei dieser Art garantiert der Arbeitgeber eine bestimmte Beitragshöhe inkl. Verzinsung. Dabei hängt die Beitragshöhe vom Erfolg des Unternehmens ab. Zudem gibt es hierbei auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber feste Beiträge verspricht, allerdings die Verzinsung nicht festlegt.
  • Feste Rentenhöhe: Bei dieser Art verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine feste Rentenhöhe. Als Beispiel: 20 Euro pro Monat für jedes Jahr im Unternehmen. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist heutzutage nicht mehr üblich.

Wie wird eine Direktzusage versteuert?

Schaut man sich die steuerliche Behandlung der Direktzusage an, fällt der Unterschied zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge auf: Deine Beiträge sind in der Ansparphase in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Das wirkt sich insbesondere für Arbeitnehmern mit hohem Einkommen positiv aus. Die Steuerfreiheit ist sonst nur bei der Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe der Fall.

Du solltest jedoch wissen, dass wie bei allen anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge, auch bei der Direktzusage Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, sobald mehr als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu berechnet. 2022 betrug sie 84.600 Euro pro Jahr/7.050 Euro pro Monat. Davon 4 Prozent entsprechen 282 Euro im Monat. Mit jedem Euro, der mehr in die Direktzusage eingezahlt wurde, sind Sozialabgaben angefallen. Aufgrund der Steuerfreiheit in unbegrenzter Höhe lohnt sich dies in den meisten Fällen dennoch.

Bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen muss die Betriebsrente versteuert werden. Dabei spricht man auch von einer nachgelagerten Besteuerung. Der Einkommensteuersatz ist im Rentenalter jedoch geringer als im Erwerbsleben und es ergibt sich daher ein Steuervorteil für Dich.

Mit der Auszahlung der Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden auch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Inkludiert sind dabei auch die zuvor eingesparten Arbeitgeberanteile.

FAQ

Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent geht?

Keine Sorge, denn zur Absicherung der Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber Beiträge beim Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) einzahlen.

Im Falle einer Insolvenz springt der PSVaG ein und zahlt die versprochenen Leistungen, einschließlich der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionen. Dies bedeutet, dass Du auch dann weiterhin Anspruch auf Deine zugesagten Leistungen hast, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird.

Was ist sozialversicherungsrechtlich zu beachten?

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auf die Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Diese sind jedoch nicht unbegrenzt. Es gibt Freibeträge und Freigrenzen in beiden Versicherungen, die es zu beachten gilt.

Diese Freibeträge und Freigrenzen ermöglichen es Versicherten, einen Teil ihres Einkommens von der Beitragsberechnung auszunehmen. So können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Höhe ihrer Beiträge verringern. Freibeträge und Freigrenzen können in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein wichtiger Faktor bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung sein.

Wann endet die Auszahlung von Pensionszusagen?

Wenn Sie sich für eine Pensionszusage entscheiden, stehen Dir in der Regel zwei Auszahlungsoptionen zur Verfügung: eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rentenzahlung. Während die Einmalzahlung auf einen Schlag erfolgt, bietet die Rentenzahlung eine regelmäßige Einkommensquelle für den Ruhestand.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rentenzahlung mit dem Tod des Empfängers endet. Das bedeutet, dass im Falle des Ablebens keine weiteren Zahlungen an Erben oder Hinterbliebene erfolgen. Wenn Dir eine Absicherung für Deine Familie und Angehörige wichtig ist, solltest Du dies bei der Entscheidung berücksichtigen.

Können Direktzusagen gekündigt werden?

Es handelt sich hierbei um ein vertragliches Abkommen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer, welches auf langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet ist. Im Gegensatz zu anderen Verträgen kann er weder vom Arbeitnehmer noch vom Unternehmen gekündigt werden.

Dies gilt auch im Falle, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, bevor der Versorgungsanspruch eintritt. Obwohl die Direktzusage in diesem Fall ruht und keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden, bleibt sie dennoch bestehen.

Die bereits eingezahlten Beiträge werden gemäß den Vereinbarungen im Vertrag als regelmäßige Rentenzahlungen oder als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt. Dabei sind die Arbeitnehmerbeiträge gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sofort nach Einzahlung als unverfallbar zu betrachten.

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